Recht Lexikon
Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen aus Drittlandsgebieten (d. h., nicht BRD und EU) erhoben.

Die in der AO und dem UStG geregelte Einfuhrumsatzsteuer unterliegt der Überwachung der Zollbeamten.

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