Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen aus Drittlandsgebieten (d. h., nicht BRD und EU) erhoben.
Die in der AO und dem UStG geregelte Einfuhrumsatzsteuer unterliegt der Überwachung der Zollbeamten.

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Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen aus Drittlandsgebieten (d. h., nicht BRD und EU) erhoben.
Die in der AO und dem UStG geregelte Einfuhrumsatzsteuer unterliegt der Überwachung der Zollbeamten.