Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen aus Drittlandsgebieten (d. h., nicht BRD und EU) erhoben.
Die in der AO und dem UStG geregelte Einfuhrumsatzsteuer unterliegt der Überwachung der Zollbeamten.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen aus Drittlandsgebieten (d. h., nicht BRD und EU) erhoben.
Die in der AO und dem UStG geregelte Einfuhrumsatzsteuer unterliegt der Überwachung der Zollbeamten.