Beim Abschluss eines Kaufvertrages müssen beide Parteien Pflichten (Verpflichtungsgeschäft) erfüllen (Erfüllungsgeschäft).
Der Verkäufer ist verpflichtet
- dem Käufer die Ware ordnungsgemäß zu übergeben und das Eigentum zu übertragen
- das Geld anzunehmen
Der Käufer ist verpflichtet
- die Ware anzunehmen
- den vereinbarten Preis zu bezahlen