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Beim Abschluss eines Kaufvertrages müssen beide Parteien Pflichten (Verpflichtungsgeschäft) erfüllen (Erfüllungsgeschäft).

Der Verkäufer ist verpflichtet

  • dem Käufer die Ware ordnungsgemäß zu übergeben und das Eigentum zu übertragen
  • das Geld anzunehmen

Der Käufer ist verpflichtet

  • die Ware anzunehmen
  • den vereinbarten Preis zu bezahlen