Die Beteiligtenfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, an einem Verwaltungsverfahren oder an einem Verfahren vor dem Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgericht beteiligt zu sein. Dies können grundsätzlich natürliche oder juristische Personen, Behörden oder aber auch Vereinigungen sein.
Beteiligtenfähigkeit
Die Beteiligtenfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, an einem Verwaltungsverfahren oder an einem Verfahren vor dem Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgericht beteiligt zu sein.