Recht Lexikon
Offenbarungsverpflichtung

Die Offenbarungsverpflichtung bezeichnet die Verpflichtung, einen Umstand offen zu legen. Die Verletzung einer solchen Pflicht kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den so geschlossenen Vertrag anzufechten.

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