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Unter der Formfreiheit wird die Freiheit bezeichnet, rechtlich relevante Handlungen ohne die Einhaltung bestimmter vorgeschriebenen Formen durchzuführen. Im Privatrecht ist die Formfreiheit die Regel. Ausnahmsweise schreibt das Gesetz eine besondere Form vor, z. B. bei einem Grundstückskauf oder Grundstücksverkauf. Häufig wird sie auch als Privatautonomie bezeichnet.