



















Unter Arbeitsrecht versteht man die Gesamtheit aller Gesetze, Verordnungen und verbindlichen Bestimmungen, die sich mit der unselbstständigen Erwerbstätigkeit befassen. Unterschieden wird zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit und Kündigungsschutz. Das Kollektivarbeitsrecht hingegen regelt das Verhältnis zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften bzw. Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden.
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