Unter Arbeitsrecht versteht man die Gesamtheit aller Gesetze, Verordnungen und verbindlichen Bestimmungen, die sich mit der unselbstständigen Erwerbstätigkeit befassen. Unterschieden wird zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit und Kündigungsschutz. Das Kollektivarbeitsrecht hingegen regelt das Verhältnis zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften bzw. Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden.
Guter Überblick, danke dafür. Gerade Handwerksbetriebe haben das Thema oft gar nicht auf dem Schirm, obwohl sie längst digital arbeiten…
Vorsorgeuntersuchungen sind heute wichtiger denn je, weil viele Beschwerden lange unbemerkt bleiben. Wer früh checkt, kann Risiken erkennen, bevor sie…
Ein absolut wichtiger Impuls! Das Onboarding-Paket ist oft der erste physische Kontaktpunkt mit der neuen Unternehmenskultur. Aber Hand aufs Herz:…