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Arbeitsrecht

Unter Arbeitsrecht versteht man die Gesamtheit aller Gesetze, Verordnungen und verbindlichen Bestimmungen, die sich mit der unselbstständigen Erwerbstätigkeit befassen. Unterschieden wird zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit und Kündigungsschutz. Das Kollektivarbeitsrecht hingegen regelt das Verhältnis zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften bzw. Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden.

Finanzen

Der Rechtstipp: Auszahlung von Überstunden

Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass Überstunden nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Geld ausgezahlt werden müssen. Nur wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anderes vereinbart ist, kann von dieser Regel abgewichen werden. Denn bei Überstunden tritt der Arbeitnehmer quasi in…
anwalt.de
22. November 2011