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Eine Kündigung muss wegen ihrer schwerwiegenden Folgen klar und eindeutig erklärt werden. Der Wille zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und der Zeitpunkt, zu dem es enden soll, müssen daher mit absoluter Klarheit im Kündigungsschreiben angegeben werden.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gesetzliche Schriftformerfordernis kann nicht durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Eine Kündigung, die Formmängel aufweist, ist unwirksam und kann nicht geheilt werden.

Dieser Artikel soll einen Überblick über die wichtigsten Regeln und Bestimmungen der Kündigung geben. Er kann natürlich keine fundierte Rechtsberatung ersetzen.

Kündigungsfristen

Der Arbeitgeber muss bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die geltende Kündigungsfrist einhalten. Die grundsätzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, zurück gerechnet auf den 15. oder den letzten Tag eines Kalendermonats.

Diese Kündigungsfrist erhöht sich in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Der Arbeitsvertrag kann längere Kündigungsfristen beinhalten und Tarifverträge können kürzere Kündigungsfristen vorsehen.

Betriebsrat

Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vor jeder Kündigung informiert und angehört werden. Die Anzeige an den Betriebsrat muss die persönlichen Daten des betroffenen Arbeitnehmers, die Art der Kündigung, die Kündigungsfrist und den Kündigungsgrund enthalten. Vage, verallgemeinernde Floskeln reichen in der Regel nicht aus. Dies gilt auch für Kündigungen innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses.

Abfindungen

Eine gesetzliche Abfindung bei einer Kündigung gibt es in Deutschland nicht. Anspruch auf Abfindungen haben Arbeitnehmer nur im Rahmen eines Sozialplans mit dem Betriebsrat (oft bei Massenentlassungen vereinbart) oder im Rahmen eines Tarifvertrags.

In der Praxis werden jedoch viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer Abfindungsregelungen vereinbaren, um langwierige Gerichtsverfahren über die Wirksamkeit der Kündigung zu vermeiden. Diese Abfindung beträgt oft 50% des Monatsgehalts pro Dienstjahr. Dies kann jedoch je nach Stärke des Kündigungsgrundes und der bisherigen Praxis des Arbeitgebers stark variieren.

Entlassung aus wichtigem Grund

Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen den Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen und das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Diese Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen zugestellt werden, nachdem der Arbeitgeber Kenntnis von den der Kündigung zugrunde liegenden Tatsachen erlangt hat.

Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist. Eine Kündigung aus wichtigem Grund beendet das Arbeitsverhältnis sofort ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

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Geschützte Mitarbeiter

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz gibt es auch besondere Kündigungsschutzbestimmungen für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, u.a:

  • Schwangere Arbeitnehmerinnen und Mütter nach der Entbindung
  • Mitarbeiter in Elternzeit
  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer
  • Betriebsratskandidaten und Betriebsratsmitglieder
  • Datenschutzbeauftragte

Aufhebungsvertrag

In der Regel ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag wirtschaftlich am sinnvollsten. In vielen Fällen wird eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag oder einen gerichtlichen Vergleich gerichtlich oder außergerichtlich vereinbart.

Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform. Das bedeutet, dass beide Parteien den Vertrag eigenhändig unterschreiben müssen. Um Fehler zu vermeiden, die oft sehr kostspielig sein können, sollte vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Im Wesentlichen kann ein Aufhebungsvertrag die folgenden Informationen enthalten:

  • Datum und Art der Beendigung
  • Abfindungszahlung
  • Entgeltfortzahlung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Freistellung von der Arbeitspflicht
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Erfindungen
  • Rückgabe des Firmenwagens
  • Allgemeine Pflicht zur Rückgabe von Firmeneigentum
  • Referenz
  • Erledigung der Pflichten

Dieser Artikel wurde auf Englisch von Peter Fürnthaler verfasst und auf www.howtogermany.com veröffentlicht. Wir haben ihn für euch übersetzt, damit wir uns mit unseren LeserInnen zu relevanten Themen austauschen können.

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