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Wegweisendes Urteil vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg: Das Cannabidiol (CBD), einer von vielen Wirkstoffen der Hanfpflanze und wirtschaftliches Grundgerüst einer ganzen Branche, ist kein Betäubungsmittel. Auf gut Deutsch und ein bisschen Englisch:

CBD in Nahrungsergänzungs- und Lebensmitteln oder Hautcremes macht nicht „stoned“.

Was Unternehmen, ProduzentInnen und die Wissenschaft schon lange wussten, hat nun auch die Staatsdiener erreicht und wird rechtsverbindlich.

Ein Milliardenmarkt: trotzdem noch ein schlafender Riese, hat nun bessere Planungssicherheit. Es ist ein aufstrebendes Business, dem jedoch Zügel angelegt sind. CBD bereichert Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel und ist ebenso in Cremes und Salben zu finden. Von Kosmetik, über Lifestyle und Gesundheit – das Potenzial und mögliche Gewinnaussichten für (Jung-)Unternehmen, InvestorInnen, Start-ups und MittelständlerInnen stehen den disruptiven Tech-Branchen in nichts nach.

Der Großteil der Wirkstoffe und deren Effekte sind dabei noch unerforscht. Was aber klar war und jetzt amtlich ist: CBD hat keine psychotrope Wirkung und mit dem Stand der heutigen Forschung keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, anders als das berühmte und berauschende THC. Mit dieser Einschätzung haben wir nun auch in Deutschland langsam mehr Rechtssicherheit. Denn bislang bewerteten deutsche Gerichte und Behörden CBD-Produkte höchst unterschiedlich. Die MarktteilnehmerInnen hatten stets das Gefühl, mit einem halben Bein im Gefängnis zu stehen und morgens von Polizei und Lebensmittelprüfern aufgeweckt zu werden. Daneben herrschte aber auch bei den Ämtern hohe Verunsicherung.

Nun wächst CBD aus der Grauzone heraus, in der es zu Unrecht war.

Forschung – eins von vielen Geschäftsfeldern

Ein weiteres großes Marktsegment neben Lebensmittel sind Arzneien. Das Absatzpotenzial allein bei medizinischen Anwendungen geht in die Milliarden. CBD kann wie folgt wirken:

  • krampflösend
  • stresslösend
  • schmerzlindernd
  • entzündungshemmend

– und die Liste ist damit nicht ansatzweise vollständig. In Europa leiden, konservativ geschätzt, 150 Millionen Menschen an Schlafstörungen. Auch diese Probleme können Cannabinoide lindern. Wie effektiv – womöglich besser als traditionelle Pharmaprodukte – zu dieser Antwort müssen allerdings noch viele Studien auf die Spur gesetzt werden. Unternehmen, die auf diesem wissenschaftlichen Gebiet tätig sind, wären nur ein Beispiel für ein lukratives Business-to-Business.

Entwicklung eines Medikaments mit CBD

Der Wirtschaftszweig ist den Kinderschuhen längst entwachsen, befindet sich aber noch in der Pionierphase. Mit Cannabinoiden können wir einen Markt für Medikamente gegen Schlafstörungen, Schmerzen und Ängste mit einem Gesamtumsatz von über 250 Milliarden Euro allein in der EU ansprechen. Dabei kann für die Entwicklung eines CBD-Arzneimittels bei vergleichsweise geringen Millionen-Investitionen ein potenzieller Milliarden-Markt erreicht werden.

Um all die Chancen aber realisieren zu können, muss noch viel Forschung, auch Grundlagenforschung, betrieben werden. Firmen und InvestorInnen öffnet sich dann aber die gesamte Wertschöpfungskette. Als wichtigste Geschäftsbereiche zählen:

  • Forschung & Entwicklung
  • Produktion
  • Vermarktung und Vertrieb

CBD: Millionen-Investments für Milliarden-Markt

Die Hanfpflanze besteht aus mehr als 100 verschiedenen Cannabioiden. Cannabidiol (CBD) ist das populärste auf dem legalen Markt und THC auf dem illegalen. CBD-Produkte sind in Deutschland nur dann legal und frei verkäuflich, wenn sie weniger als 0,2 Prozent THC enthalten und Geschäfte sich an eine gewisse maximale Tagesdosis halten.

Zudem ist noch unklar, wie CBD in Lebensmitteln sich entwickeln wird. Stichwort: „Novel Food“. Leider hat das aus Hanf hergestellte CBD eine starke Nähe zu THC – und daraus ergibt sich eine „anstrengende Situation“. Die biosynthetische Herstellung bietet dabei zum Beispiel eine saubere Lösung, zumal sie effizienter und ökologischer ist als die natürliche Variante, die viel Energie und Wasser benötigt.

Das Geschäft ist nun weniger grau, trotzdem lassen die großen Konzerne weiterhin die Finger davon. Denn gestattet ist es rechtlich noch nicht! Novel Food ist nach wie vor in der Diskussion. Anders als in vielen anderen Branchen sind es interessanterweise jedoch nicht die großen Unternehmen, die mit ihren Apparaten und Armeen von JuristInnen den Regulierungsdschungel beherrschen, sondern die Kleinen.

EXTRA: Irrglaube: Wie gesund sind Superfoods wirklich?

Und entsprechend erfreulich sind daher die Aussichten für Jungunternehmen und Start-ups. Auch DienstleisterInnen und HerstellerInnen könnte sich ein Milliardenmarkt öffnen. Ist die Regulierung gesichert und traut sich ein Lebensmittelkonzern an – sagen wir einmal: Getränke, die CBD enthalten – könnten Produzenten des Grundstoffs das CBD-Isolat an große Corporates liefern.

Hopfenbauern und -bäuerinnen können ebenfalls ihren Umsatz ankurbeln. Denn aus Hopfen – der zur selben Pflanzenfamilie wie Hanf gehört – lassen sich ebenso Cannabinoide gewinnen. Auch Hefekulturen ergeben Cannabinoide, das richtige Know-how vorausgesetzt.

Nächste Runde: „Beyond Cannabis“

Und obwohl der Markt jetzt erst erwacht, ist bereits absehbar, was danach folgt: „Beyond Cannabis“. Bisher steht CBD im Fokus, es existieren aber viel mehr Cannabinoide: Zum Beispiel:

  • CBG
  • CBV
  • CBN (soll beim Einschlafen helfen)

Es gibt Cannabinoide und Verbindungen, die stimulieren unsere Rezeptoren 50 Mal effektiver als CBD.

Diese Geschäftsaussichten können einen wahrlich in einen Rausch versetzen, ganz ohne THC und völlig legal.

Lars Müller

Lars Müller ist Serial Entrepreneur und CEO der SynBiotic SE, einem Plattform-Unternehmen mit einem auf die EU fokussierten Buy & Build Investmentansatz. Im Fokus stehen die alternative Produktion von funktionell überlegenen Cannabinoiden sowie die Entwicklung von Wellness- & pharmazeutischen Produktformulierungen für den Endkunden unter eigenen Marken. Außerdem steht das Unternehmen für die synthetische Produktion von Cannabinoiden, die Entwicklung von Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel sowie von Kosmetikprodukten.

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