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Wer am Schreibtisch arbeitet, trägt sie meist nicht, wer mit den Händen arbeitet meistens: Arbeitskleidung. Dabei ist Arbeitskleidung nicht gleich Arbeitskleidung. Denn nicht immer ist Berufsbekleidung auch Arbeitsschutzbekleidung. Die Bekleidungsart ist abhängig von der Berufsbranche.

  • Im Dienstleistungsgewerbe gibt es oftmals eine Unternehmensuniform oder zumindest einen Dresscode.
  • Im handwerklichen Bereich hingegen meist Schutzkleidung. Wobei es auch da unterschiedliche Kategorien gibt.

Arbeitskleidung hat in der Regel die Funktion den Menschen zu schützen – vor Wind und Wetter, Farbe, Schmutz oder körperlichem Schaden. Erhältlich ist die übliche Arbeitsschutzkleidung in Fachgeschäften. Die haben meist allerlei branchenspezifische Produkte im Sortiment, von Kniepolster für die Arbeitshose von FliesenlegerInnen bis hin zu Atemschutzmasken für MalerInnen und LackiererInnen.

Angemessene Kleidung – Dresscode und Corporate Identity

Arbeitskleidung muss aber nicht immer eine schützende Funktion haben. Nicht selten müssen ArbeitnehmerInnen im Job Uniform tragen oder zumindest einem einheitlichen Dresscode folgen. Dahinter verbirgt sich ein anderes Motiv als der Schutz der ArbeitnehmerInnen.

Viele Unternehmen wollen durch Arbeitskleidung nach außen ein einheitliches Bild abgeben und stecken ihr Personal deshalb in Arbeitskleidung.

Das kann man bei Fastfood-Restaurants genauso beobachten wie bei großen Warenhäusern und im Einzelhandel.

Änderung bei Arztkitteln: keine modisch motivierte Entscheidung

Im medizinischen Bereich ist eine besondere Arbeitskleidung seit Jahrzehnten Pflicht. Die Vorteile sind:

  • Der Schutz der PatientInnen
  • Die Arbeitskleidung ist pflegeleichter als Privatkleidung
  • Eine leichtere Identifizierung des Fachpersonals ist gegeben

Auch hier hat sich etwas geändert. So war es einst in Krankenhäusern üblich, dass Ärztinnen und Ärzte langärmlige weiße Kittel trugen. Weil sich über die langen Ärmel der MedizinerInnen jedoch die ungeliebten Krankenhauskeime besonders leicht übertrugen, haben Kliniken die langen Kittel aussortiert und sind auf kurzärmelige umgestiegen. Diese sollen nun der Verbreitung von multiresistenten Keimen Einhalt gebieten.

Arbeitsschutzkleidung im Job zahlt der Arbeitgeber

Eine grundlegende Frage, die beim Thema Arbeitskleidung immer wieder auftaucht, ist die Frage:

Wer bezahlt das? Darauf gibt es eine klare Antwort.

Muss Schutzkleidung im Job getragen werden, zahlt sie der Arbeitgeber. #arbeitsrecht Share on X

Die sogenannte persönliche Schutzausrüstung (PSA) kann zum Beispiel aus Sicherheitsschuhen, einer Schutzbrille, Anzügen, Kopfbedeckungen und ähnlichem bestehen. Dazu gibt es entsprechende gesetzliche Verpflichtungen, die ArbeitgeberInnen zum Stellen der Schutzkleidung verpflichten. Damit einher geht allerdings auch die Verpflichtung, eben diese Arbeitsschutzkleidung zu tragen.

Individuelle Regelung bei der Berufsbekleidung

In Sachen Arbeitsbekleidung ist die Gesetzeslage ein wenig anders. Handelt es sich bei der Arbeitsbekleidung nicht um Schutzkleidung, können grundsätzlich die Kosten auf die ArbeitnehmerInnen übertragen werden. Das muss jedoch im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten sein. Und auch dann muss nicht jeder alles zahlen.

Die Anschaffungskosten für die Berufsbekleidung müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum Einkommen stehen. Bei Geringverdienenden darf nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahre 2009 nichts vom Gehalt für die Anschaffung von Arbeitskleidung abgezogen werden.

Abschließend lässt sich festhalten:

Arbeitskleidung hat in vielen Bereichen durchaus ihren Sinn, auch wenn sie nicht jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mit Begeisterung trägt.

In den meisten Fällen dient sie zum Schutz – entweder vor Verschmutzung oder körperlichen Schäden. Sie ist in vielen Unternehmen aber auch Teil der Unternehmensidentität. In den Fällen stellt das Unternehmen meist die Kleidung. Tut es das nicht, können ArbeitnehmerInnen selbst dafür aufkommen, das hängt von den individuellen Vereinbarungen ab.

Maleika Baumann

Maleika Baumann ist studierte Betriebswirtin und seit ihrer Studienzeit freiberuflich als Autorin. Ihre Themenschwerpunkte sind Wirtschaft, Arbeitsrecht und Marketing. Nach Beendigung ihres Studiums hat sie ihre Leidenschaft fürs Texten zum Beruf gemacht und arbeitet seitdem für verschieden Verlage und digitale Publikationen. Neben dem Schreiben pflegt sie eine Passion fürs Kochen, hält sich allerdings nur selten an Rezepte.

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8 Comments

  • Tuan sagt:

    Hallo! Ein guter Artikel! Die wichtige Anmerkung: der Arbeitgeber zahlt die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein guter Hinweis. Arbeitnehmer müssen sich darauf verlassen, dass das Unternehmen sie genügend ausrüstet, damit die eigene Sicherheit gewährleistet ist. Glücklicherweise wurden im Laufe der Zeit Normen für Schutzkleidung entwickelt, an denen man schnell erkennen kann, dass die Kleidung für die Aufgabe taugt.

  • Berufsbekleidung Günstig Kaufen sagt:

    Toller Artikel. Vielen Dank.

  • Arbeitskleidung Kittel sagt:

    Gut geschrieben. Echt toll. Danke.

  • Berufsbekleidung Arzt sagt:

    Gut geschrieben. Echt toll. Danke.

  • Jim Winkler sagt:

    So eine Arbeitsuniform finde ich immer ganz schlimm. Meistens sehen sie bei mir wirklich schlecht aus. Deswegen versuche ich Jobs zu verhindern wo ich solche Uniformen tragen muss zu vermeiden.

  • Luise Hanson sagt:

    Dass Sicherheitsschuhe in bestimmten Branchen unumgänglich sind, habe ich selbst am eigenen Leib schon erfahren. In einem Schnellrestaurant war der Boden nicht sehr rutschfest und mit heißem Fett wurde jeder Schritt schnell zur Rutschpartie. Die rutschfesten Schuhe musste ich mir damals als studentische Mitarbeiterin selbst zahlen. Schade, dass ich die Rechtslage da noch nicht kannte.

  • arbeitskleidung damen sagt:

    Toller Artikel…

  • Berufskleidung Luckenwalde sagt:

    Toller Artikel. Vielen Dank.

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