Auf Portalen wie meinchef.de, jobvote.com oder kununu.com können Mitarbeiter ihren Arbeitgeber bewerten, um potenziellen Bewerbern ein Bild ihrer Firma zu verschaffen. Aber Vorsicht: Wer hier Grenzen überschreitet, riskiert die Kündigung.
Wer über seinen Arbeitgeber im Internet falsche Angaben macht, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung, schreibt business-wissen.de. Das Unternehmer-Portal erläutert, was Sie beim Bewerten von Personen und Unternehmen im Internet unbedingt vermeiden sollten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein:
1. Schmähkritik
Unter Schmähungen versteht man rechtlich gesehen Meinungsäußerungen, die letztlich auf das Herabsetzen einer Person zielen. Darunter fallen Äußerungen, durch die eine Person verächtlich gemacht wird – und bei denen es folglich nicht mehr um eine sachliche Auseinandersetzung geht.
2. Verleumdung
Verleumdungen sind ehrverletzende Behauptungen über eine Person – trotz des Wissens, dass die Behauptung unwahr ist.
3. Üble Nachrede
Üble Nachrede ist eine Form der Beleidigung. Eine solche ehrverletzende Tatsachen-Behauptung ist dann strafbar, wenn sie nicht bewiesen werden kann.
4. Unwahre Behauptung
Wie der Begriff schon aussagt: Hierunter fallen Behauptungen, von denen man weiß, dass sie nicht der Realität entsprechen.
Business-wissen.de weist darauf hin, dass Beleidigungen eine ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können – grobe Beleidigungen im äußersten Fall sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung. (uqrl)
(Quelle: www.business-wissen.de)
(Bild: © Christian Jung – Fotolia.com)
Toller Beitrag. Sehr angenehm zu lesen. Die Kriterien gefallen gut! LG
Danke für den Artikel. Digitalisierung ist und bleibt ein aktuelles Thema.
Schöne und kompakte Übersicht, was es alles zu bedenken gibt. Wobei es schon Sinn macht, die erste Planung mit einem…