Die Freizügigkeit umfasst das Recht, sich im ganzen Bundesgebiet frei bewegen zu können und das Recht den eigenen Aufenthalts- und Wohnort selbst zu bestimmen.
Unter der Formfreiheit wird die Freiheit bezeichnet, rechtlich relevante Handlungen ohne die Einhaltung bestimmter vorgeschriebenen Formen durchzuführen.
Das Fixgeschäft bezeichnet den exakt bestimmbaren Leistungszeitpunkt, zu welchem eine Leistung aus einem gegenseitigen Vertrag (§ 320 BGB) erbracht werden muss.
Die Feststellungsklage ist eine Klageart, die darauf abzielt, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die Echtheit einer Urkunde festzustellen.