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Eine Forderung stellt einen Anspruch eines Gläubigers an einen Schuldner auf eine Leistungserbringung dar. Im rechtlichen Kontext entsteht durch die Forderung auch ein schuldrechtlicher Anspruch auf die Erfüllung der Leistung.

Eine Forderung kann bei vertraglichen Vereinbarungen über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen entstehen. Die Forderung entspricht dann den offenen Rechnungen des in Vorleistung gegangenen Unternehmens.

In der Bilanz werden Forderungen auf der Aktivseite gebucht. Wenn ein Schuldner einer Forderung nicht nachkommt, kann diese notfalls durch Mahnung oder Vollstreckung eingetrieben werden.