Die Erfüllbarkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab welchem der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung erbringen kann und der Gläubiger die ordnungsgemäße Leistung des Schuldners annehmen muss.
Sie billigt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn dieser infolge einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit seine vertragliche Arbeitsleistung nicht ausführen kann.
Der entgangene Gewinn bezeichnet eine Schadensposition, die im Rahmen einer unerlaubten Handlung oder einer Vertragsverletzung vom Verletzten geltend gemacht werden kann.
Die in den §§ 935 bis 942 ZPO geregelte einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung des Gerichts, welche in einem Eilverfahren erlassen wurde
Jede Partei eines gegenseitigen Vertrags, die nicht vorleistungsverpflichtet ist, kann bezüglich der Leistung der anderen Partei bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Erfüllung ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen.
Gem. § 449 I BGB liegt ein Eigentumsvorbehalt vor, wenn sich der Verkäufer einer beweglichen Sache bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises das Eigentum an der Sache vorbehält.
Der in § 985 BGB geregelte Eigentumsherausgabeanspruch (oder auch Vindikation) bezieht sich auf die Herausgabe einer Sache des Besitzers an den Eigentümer.
Die Eigentumsgarantie ist in Art. 14 GG geregelt. Der Begriff „Eigentum“ i. S. v. Art. 14 GG bezeichnet alle vermögenswerten Positionen zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende einer Willenserklärung eine Erklärung dieses Inhalts abgeben wollte, sich aber bei der Willensbildung bezüglich einer verkehrswesentlichen Sache geirrt hat.
Eigenbesitzer ist gem. § 872 BGB, wer über eine bewegliche Sache die tatsächliche Gewalt ausübt und den Willen hat, die Sache wie eine ihm gehörende zu beherrschen.
Der Begriff Eigenbedarf kommt aus dem Mietrecht. Danach kann der Vermieter – sofern er ein berechtigtes Interesse hat – den vermieteten Wohnraum ordentlich kündigen.