Nach § 4 I EStG bezeichnet man alle Wirtschaftsgüter als Entnahme, die eine steuerpflichtige Person dem Unternehmen für sich, seinen Haushalt oder zu einem anderen Zweck im Laufe eines Geschäftsjahres entnommen hat.
Unter Einlagen versteht man Geld- oder Sachleistungen dritter Personen, die von diesen in ein Unternehmen eingebracht werden, um im Gegenzug eine Beteiligung am Unternehmen zu erhalten.
Unter Einkommen versteht man Einnahmen in monetärer Form, die von einem Privathaushalt, einer einzelnen Person oder einem Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum erzielt werden.
Unter einfacher Buchführung versteht man die Verpflichtung zur einfachen Erfassung von Geschäftsvorfällen von Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden.
Unter Eigenleistung wird eine Leistung verstanden, die von einem Unternehmen erbracht und auch selbst genutzt wird, also nicht an Dritte veräußert wird.
Die Eigenfinanzierung wird auch als Beteiligungs- und Einlagenfinanzierung bezeichnet und beschreibt die Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital durch die Anteilseigner.
Der effektive Jahreszins beschreibt die Kosten für einen Kredit oder ein Darlehen pro Jahr, wobei hier neben Zinsen auch die Bearbeitungsgebühren und andere anfallende Kosten enthalten sind.
EDV ist die Abkürzung für elektronische Datenverarbeitung und bezeichnet die Erfassung und Bearbeitung von Daten durch elektronische Maschinen und Rechner.