Die Einfuhrumsatzsteuer fällt immer dann an, wenn Waren aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden. Sie stellt eine Sonderform der Umsatzsteuer dar und kann von einem Unternehmen als Vorsteuer abgezogen werden.
Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer fällt immer dann an, wenn Waren aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden.