Gem. § 305 BGB sind AGB für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.
Mit einer sog. Alleinstellungswerbung oder Spitzenstellungswerbung nimmt der Werbende für sich eine Spitzenstellung im Verhältnis zu seinen Mitbewerbens oder deren Produkten in Anspruch.
Ein Ablehnungsbescheid ist der Bescheid einer Steuerbehörde, mit welchem ein Antrag auf Steuerfestsetzung oder Steuerbefreiung abgelehnt wurde, § 155 AO.
Unter einer Alphaversion versteht man die erste Version einer Software, die zum Testen durch nicht an der eigentlichen Entwicklung beteiligte Personen, bestimmt ist. Üblicherweise sind in der Alphaversion bereits die grundlegenden Funktionen der Software vorhanden, jedoch wird der Funktionsumfang in…