Skip to main content
A/B Test

A/B Test

Definition A/B-Test Mit Hilfe des A/B Tests (oder A/B Testings) werden zwei Varianten eines Systems, die sich in kleineren Merkmalen unterscheiden, gegeneinander getestet und anschließend ausgewertet. Anwendungsgebiete für A/B-Tests Angewendet wird diese Testmethode vor allem in den Bereichen: Webdesign/Onlinemarketing E-Mail-Marketing/Newsletter…
unternehmer.de
27. März 2017
Angebot Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Angebot

Ein Unternehmen erstellt dann ein Angebot, wenn ein potenzieller Kunde eine Anfrage gestellt hat. Das Angebot enthält wichtige Bedingungen wie: die Waren und deren Anzahl den Preis der Ware inklusive Rabatt Portokosten Erfüllungsort Lieferzeit Zahlungsbedingungen Oftmals holen sich die Auftraggeber…
unternehmer.de
23. März 2017
Aussonderung

Aussonderung

Die Aussonderung bezeichnet ein dingliches oder persönliches Recht eines Gläubigers, durch welchen geltend gemacht werden kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört.
unternehmer.de
9. Juli 2012
Auslobung

Auslobung

Eine Auslobung bezeichnet ein einseitiges Rechtsgeschäft in Form einer einseitigen Willenserklärung, mit dem der Auslobende durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung bzw. für die Herbeiführung eines Erfolgs verspricht.
unternehmer.de
9. Juli 2012
Arbeitnehmer

Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Erbringung einer weisungsgebundenen Tätigkeit nach Ort und Zeit verpflichtet ist.
unternehmer.de
9. Juli 2012
Annahmeverzug

Annahmeverzug

Der Annahmeverzug oder auch Gläubigerverzug bezeichnet die Nichtannahme der vom Schuldner ordnungsgemäß angebotenen Leistung durch den Gläubiger.
unternehmer.de
9. Juli 2012
Aneignung

Aneignung

Die in § 958 ff. BGB geregelte Aneignung bezeichnet den Eigentumserwerb an herrenlosen beweglichen Sachen durch die Begründung von Eigenbesitz, § 872 BGB.
unternehmer.de
9. Juli 2012
Amtshaftung

Amtshaftung

Die Amtshaftung bezeichnet die Haftung des Staates bei rechtswidrigen und schuldhaften Verhalten der Amtswalter bzw. derjenigen Personen die in Ausübung eines anvertrauten öffentlichen Amts tätig sind.
unternehmer.de
9. Juli 2012