Jeder hat die Möglichkeit, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft zu gründen. Hieraus ergeben sich einige Rechts- oder Gesellschaftsformen, die unterschiedliche Vor- und Nachteile besitzen. Als Neugründer ist die Wahl der geeigneten Rechtsform nicht unerheblich.
Die beliebtesten Gesellschaftsformen in Deutschland
In regelmäßigen Abständen gibt es neue Daten durch das Statistische Bundesamt. Hieraus geht hervor, welche Gründungsformen in Deutschland besonders beliebt sind. Der Blick auf die Zahlen zeigt allerdings auf, dass acht von zehn Gründungen ein Einzelunternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit darstellen. Bezüglich Rechtsformen gibt es klare Tendenzen:
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Einzelunternehmen sind vor allem im Bereich der Neugründungen beliebt.
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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) liegt vor der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), womöglich aufgrund der Haftungsbeschränkung.
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Limited wird seit der Einführung von der Unternehmergesellschaft (UG) nicht mehr so häufig genutzt.
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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) wird immer häufiger verwendet und ist zahlenmäßig der UG überlegen.
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Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) werden von Gründern sehr selten benutzt.
Nach welchen Kriterien werden Gesellschaftsformen gewählt?
Selbst wenn ein Einzelunternehmen nun sehr beliebt ist, heißt dies jedoch nicht, dass diese Form für jeden geeignet ist. Bevor der Start in die Selbstständigkeit geschieht, sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden.
Zuerst sollte klargestellt werden, ob man nun alleine gründen möchte oder in einem Team.
Nicht immer möchte jeder aus dem Team ein Teil des Gründerteams sein. Im Anschluss daran können nun folgende Fragen geklärt werden:
- Ist eine Haftungsbeschränkung notwendig? (Privatvermögen / Firmenvermögen)
- Ist ausreichend Mindestkapital zur Gründung vorhanden?
- Ist die Gründungsdauer maßgeblich?
Jetzt ergeben sich weitere Faktoren, die für den Betrieb notwendig sind:
- Prüfung, ob Firmenname noch frei verfügbar ist
- Gründungsdauer der jeweiligen Gesellschaftsform
- (Doppelte) Buchführung und Steuern
- Investorensuche: Was ist attraktiver für den Investor?
- Soll die Gemeinnützigkeit angestrebt werden?
Gründung eines Kleingewerbes
Sofern eine Sologründung erfolgen soll, dann wird dies als ein sogenanntes Kleingewerbe bezeichnet. Allerdings ist die Haftung bei einem Einzelunternehmen nicht beschränkt, dies lässt sich nur mit der Unternehmergesellschaft (UG) oder mit der sogenannten 1-Personen-GmbH lösen.
Die Haftung wird damit auf das Firmenvermögen begrenzt.
Als ein Team ist die Gründung eines Einzelunternehmens sowieso ausgeschlossen, dann müssen andere Gesellschaftsformen gewählt werden. Dabei gibt es eine Unterscheidung zwischen Personengesellschaften, worunter auch die GbR und die OHG fällt und der Kapitalgesellschaften, worunter die GmbH, UG und selbstverständlich auch die AG zu verstehen ist.
Voraussetzungen zur Gründung
Sofern die Haftung über ein Privatvermögen geschieht, ist kein Mindestkapital erforderlich.
Unter einem Mindestkapital ist aber nicht das Startkapital zu verstehen. Ob Einzelunternehmen oder als GmbH, es sollte immer etwas Erspartes in das Gewerbe oder in die Firma fließen.
Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich, welche durch die jeweiligen Gesellschafter eingezahlt werden müssen. Bei der Gründung können auch lediglich 12.500 Euro eingezahlt werden, allerdings wird mit der Differenz über das Privatvermögen gehaftet. Als Gründer sollte man demnach die Differenz schnellstmöglich nachzahlen.
Reines Kapital muss aber nicht in die Gründung fließen, denn auch eine Sachgründung ist möglich. Damit dies geschehen kann, ist jeweils ein unabhängiges Gutachten zu beauftragen, welcher den Werterhalt dieser Vermögenswerte festlegt.
Eine UG kann bereits mit einem Mindestkapital von 1 Euro erfolgen, dieser ist aber nur symbolisch wahrzunehmen. Durch die kommenden Verbindlichkeiten, die allein aufgrund der Gründung geschehen, steht ansonsten eine Insolvenz bevor. Um diese zu vermeiden, muss durch eine Kapitalerhöhung erneut Kapital beschafft werden.
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Gründungsformalitäten und Kosten
Auch hier gibt es zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft grundlegende Unterschiede. Die Gründung einer GbR könnte man an einem Vormittag erledigen, nachdem der Gang zur Gewerbeanmeldung oder die Anmeldung beim Finanzamt geschehen ist. In großen Gemeinden lässt sich dies sogar online durchführen. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält man aber noch immer per Post oder direkt im Finanzamt.
Bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, …) wird es etwas aufwendiger. Zuerst muss ein Termin beim Notar stattfinden. Hierzu kann vorab ein Musterprotokoll ausgefüllt werden. Das erspart Kosten und die Gründung wird ein wenig schneller vollzogen. Der Nachteil dabei ist, dass ein Musterprotokoll nicht abgeändert werden darf.
Damit hören nun aber die Kosten nicht auf, denn abgesehen von den Notarkosten entstehen weitere Verbindlichkeiten durch die Eintragung im Handelsregister und durch einen vorher eventuell gefertigten Gesellschaftsvertrag. Hieraus kann sich schnell ein Betrag von etwa 1.000 Euro ergeben.
Erst, wenn die Firma im Handelsregister vermerkt worden ist, kann mit dem Geschäftsbetrieb begonnen werden — sonst wird mit dem Privatvermögen gehaftet.
Die Gründungszeit ist letztlich abhängig von mehreren Faktoren, aber mit circa 15 Werktagen ist hier im Schnitt zu rechnen.
Fazit: Welche Gesellschaftsform eignet sich?
Jeder Fall ist verschieden und die Entscheidung sollte keinesfalls überstürzt werden. Sollte man sich unsicher sein, kann ein Anwalt oder ein Steuerberater hierzu Auskunft geben. Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft — bei jeder Form gibt es andere Regeln und steuerliche Grundsätze.
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