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Die neuen Meldepflichten zum Verpackungsregister können Dich als UnternehmerIn in Handel oder Gastronomie betreffen: Seit Juli 2022 gibt es eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten. Wenn Dein Unternehmen in Deutschland erstmalig verpackte Ware vertreibt, muss es im Verpackungsregister LUCID unter Angabe der Verpackungsarten registriert sein.

Mit der Novelle reagierte das Bundesumweltamt auf die Explosion an Verpackungsmaterial durch den wachsenden Onlinehandel und  To-Go-Konsum während der Corona-Pandemie. Mit den Neuerungen im Verpackungsgesetz ist zwar ein wichtiger Durchbruch hin zu mehr Nachhaltigkeit gelungen. Doch es gibt nun keine Ausnahmen mehr. Die Registrierungspflicht betrifft jetzt auch Mehrweg-, Transport- und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen, wenn Du jährlich mehr als 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe, Karton beziehungsweise 30 Tonnen Kunststoff/Metalle in Verkehr bringst.

Auch wenn Dein Unternehmen die Serviceverpackungen erst in der Verkaufsstätte vor Ort mit Ware befüllt und an die Kunden abgibt. Ob Pizzakarton, Blumenpapier, Metzgerfolie oder To-Go-Becher: Für jede Serviceverpackung muss eine Registrierung vorliegen – auch für Verpackungen, die Du bei Deinem Lieferanten oder Großhändler gekauft und damit das Recycling bereits bezahlt hast.

Falls Du einen Online-Handel betreibst, betreffen Dich die gesetzlichen Änderungen besonders – hier wird verstärkt kontrolliert. Grundlage dafür ist die neue gesetzliche Kontrollpflicht für elektronische Marktplätze, die jetzt prüfen müssen, ob die auf ihren Plattformen präsenten Händler im Verpackungsregister LUCID registriert sind und ihre Systembeteiligungspflichten erfüllen. Kann der Anbieter Dir dies nicht nachweisen, musst Du ihm Deinen Marktplatz für das Anbieten seiner Waren verwehren.

Die sogenannte Vollständigkeitserklärung muss durch einen unabhängigen Dritten, in der Regel ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, der im Register LUCID registriert sein muss, geprüft werden und bis zum 15.5. des Folgejahres abgegeben werden, ansonsten drohen empfindliche Bußgelder. Diese drohen auch bei einer fehlenden Registrierung Deines Unternehmens im Verpackungsregister.

Wo findest Du weitere Informationen?

Detaillierte Informationen zu den Meldepflichten des aktuellen Verpackungsregisters findest Du unter: www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/uebersicht-aenderungen-verpackg

Dr. Günter Kaindl

Dr. Günter Kaindl ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei der Nürnberger Gesellschaft HLB HUSSMANN. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen, in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung nationaler und internationaler mittelständischer Unternehmen sowie in der Durchführung von Due Diligence Prüfungen, außerdem Internationale Besteuerung und die Strukturierung von Unternehmensakquisitionen.

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