Mit der Gründung eines Unternehmens kommen auf den Geschäftsinhaber viele neue Aufgaben und Verpflichtungen zu. Schon bei der Einrichtung der Arbeitsplätze muss in nahezu allen Branchen darauf geachtet werden, dass die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz jederzeit gewährleistet sind. Neben der Einhaltung der Vorschriften ist es wichtig, dass der Unternehmer mit offenen Augen durch seinen Betrieb geht.
Der Unternehmer ist für die Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich
Das oberste Ziel beim Arbeits- und Gesundheitsschutz lässt sich einfach und klar definieren: Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens gesund, zufrieden und vor allem auch sicher arbeiten können. Damit dieses Ziel erreicht wird, ist es wichtig, dass verschiedene Maßnahmen durchgeführt und eingehalten werden. Dazu zählen:
- die Verhütung von Unfällen während der Arbeit
- die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- die menschenwürdige und menschengerechte Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes
Der Unternehmer ist unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich und zuständig.
Dies bedeutet, dass die Arbeitsstätten, die Maschinen, Geräte und Anlagen stets in so einem Zustand sind, dass das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter nicht in Gefahr ist. Gefährliche Arbeitsbereiche, Maschinen und Geräte müssen mit einem entsprechenden Warnschild gekennzeichnet sein. Auch Lauf- und Maschinenwege müssen ausgeschildert werden.
EXTRA: Chefsache: Gesundheit am Arbeitsplatz [+Infografik]
Sicherheitsbeauftragte unterstützen bei der Einhaltung der Arbeitssicherheit
Selbstverständlich muss sich der Unternehmer nicht persönlich um die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter kümmern. Er ist allerdings dazu verpflichtet, dafür zu sorgen. Nach der DGUV Vorschrift 2 muss der Unternehmer, je nach Größe des Betriebs, eine oder mehrere Fachkräfte bestellen, die ihn bei der Durchführung der Arbeitssicherheit unterstützen. Diese Fachkräfte müssen über verschiedene Fachkenntnisse verfügen.
Schulungen und Weiterbildungen im Bereich Sicherheit werden von den verschiedenen Berufsgenossenschaften angeboten. Die Sicherheitsbeauftragten kontrollieren die Schutzvorrichtungen und sorgen dafür, dass die Mitarbeiter entsprechend ausgerüstet sind. Außerdem weisen sie Mitarbeiter auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin.
- Bei einer Mitarbeiterzahl von mehr als 20 Mitarbeitern muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.
Schulungen für Mitarbeiter in Sachen Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz und der Gesundheitsschutz sind in Unternehmen nicht auf den Unternehmer oder auf die ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten beschränkt.
Es ist von Vorteil, wenn die Mitarbeiter des Unternehmens regelmäßig in den verschiedenen Bereichen der Arbeitssicherheit geschult werden.
Durch diese Präventivmaßnahmen lassen sich schon im Vorfeld viele Unfälle vermeiden. Die Schulungen zur Arbeitssicherheit werden von vielen verschiedenen Institutionen angeboten. Auch die geschulten Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens können die Mitarbeiter intern in regelmäßigen Intervallen in den Themen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit schulen. Regelmäßige Schulungen verhindern in vielen Unternehmen Fehlzeiten und sorgen gleichzeitig für einen niedrigeren Krankenstand.
Im Jahr 2018 wurden alleine in Deutschland insgesamt 877.198 Arbeitsunfälle gemeldet. Ohne entsprechende Maßnahmen und Schulungen wäre diese Zahl mit Sicherheit viel höher.
Hat das ChatGPT geschrieben...das liest sich nämlich so. So bescheuert generischer kreativ Business Mist Also, ich werde eurer Seite nicht…
Interessante Sichtweise
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