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Dein Entschluss steht fest: Du wagst den Schritt in die Selbstständigkeit. Doch ExistenzgründerInnen stehen immer wieder vor der alles entscheidenden Frage: Welche Gesellschaftsform ist die Richtige für mich? Eine besonders attraktive Möglichkeit für Gründer mit wenig Eigenkapital ist die Mini-GmbH.

Im Folgenden möchten wir dir die Unternehmensform Mini-GmbH vorstellen, dich über die Vor- und Nachteile aufklären und informieren, welche Schritte du bei der Gründung ausführen und beachten musst.

Was ist eine Mini-GmbH?

Die Mini-GmbH hört auf die unterschiedlichsten Namen, die im Grunde alle die selbe Bedeutung haben. So ist sie etwa auch als 1-Euro-GmbH, UG oder auch kleine GmbH bekannt. Sie ist demnach eine Unterform der GmbH. Soweit, so gut. Doch was macht eine Mini-GmbH aus?

Eine Mini-GmbH ist eine Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), die mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden kann.

Wie du siehst liegt der Hauptunterschied zu einer klassischen GmbH in der geringeren Höhe des Mindeststammkapitals. Außerdem soll die UG das Mindestkapital (25.000 Euro) einer klassischen GmbH quasi ansparen. Sobald dies geschehen ist, ist auch eine Umfirmierung zur GmbH möglich.

EXTRA: Gründer-Wissen: Gesellschaftsformen im Überblick

Vor- und Nachteile einer Mini-GmbH

Bevor du dich jetzt also für die Gründung einer Mini-GmbH entscheidest, solltest du im Vorfeld die Vor- und Nachteile gründlich abwägen.

Vorteile einer Mini-GmbH

  • Stammkapital: Wie bereits erwähnt besteht natürlich ein sehr großer Vorteil in der Höhe des Stammkapitals. Verglichen mit 25.000 Euro (wenigstens 12.500 Euro), die bei der Gründung einer klassischen GmbH fällig werden, sind die geringen Gründungskosten von 1 Euro eine echte Alternative.
  • Haftungsbeschränkung: Die Haftungsbeschränkung einer Mini- als auch klassischen GmbH ist ein weiterer sehr großer Vorteil. So bleiben etwa deine privaten Rücklagen bei finanziellen Problemen, wie beispielsweise einer Insolvenz, geschützt. Haftung besteht demnach nur für das Stammkapital deines Unternehmens.
  • Gründung: Die Mini-GmbH gilt als eine sehr gründerfreundliche Variante der GmbH. Ein so genanntes Musterprotokoll sorgt dafür, dass die Gründung schneller, einfacher und deutlich kostengünstiger ist als in anderen Gesellschaftsformen.

Kommen wir nun zu den Nachteilen dieser Unternehmensform.

Nachteile einer Mini-GmbH

  • Rücklagenpflicht: Die Rücklagenpflicht muss kritisch betrachtet werden, denn es besteht eine gesetzliche Pflicht für die so genannte Thesaurierung. Konkret bedeutet das für dich, dass du oder auch deine Anteilseigner dazu verpflichtet sind, pro Jahr 25 Prozent des Jahresüberschusses (bereinigt um den Verlustvortrag) als Rücklage einzustellen. Bei der Gewinnrücklage handelt es sich so gesehen um eine Art gesetzlich vorgeschriebene Sparmaßnahme, bis eine Summe von 25.000 Euro erreicht ist. Wie du siehst ist das Ganze ein zweischneidiges Schwert: Zwar steigt die Haftungssumme deiner Mini-GmbH durch diese Schutzfunktion, andererseits kannst du dadurch aber einen beträchtlicher Teil des Gewinns nicht anderweitig nutzen.
  • Liquiditätsrisiko: So verlockend es auch klingen mag, dein eigenes Unternehmen für nur 1 Euro Startkapital zu gründen, musst du dir der damit einhergehenden finanziellen Schwierigkeiten bewusst sein. Gerade bei einer Unternehmensgründung fällt so einiges an Kosten und Investitionen an, die gedeckt werden müssen. Mit 1 Euro kommst du da nur schwer weiter, deshalb solltest du es in Betracht ziehen, mehr Geld einzubezahlen. Eine Mini-GmbH kann schließlich nicht nur mit einem Euro, sondern mit bis zu 24.999 Euro gegründet werden.
  • Kreditwürdigkeit: Bedenke, dass der Zusatz Haftungsbeschränkung bei Banken, KundInnen und LieferantInnen nicht immer gut ankommt. Sie wissen ebenso gut wie du, dass das Startkapital einer Mini-GmbH sehr gering sein kann. Im schlimmsten Fall wirkt sich das nicht nur negativ auf die Kreditwürdigkeit aus, sondern auch auf den Ruf deines Unternehmens.

EXTRA: An diese Steuern musst du schon bei der Gründung denken!

Gründung einer Mini-GmbH

Nachdem du nun die Vor- und Nachteile einer Mini-GmbH im Kopf durchgegangen bist, steht der Gründung deines Unternehmens nichts mehr im Wege! Frage dich jedoch vorab:

Will ich alleine gründen oder suche ich MitgründerInnen? Wie soll mein Unternehmen heißen? An welchem Standort soll meine Mini-GmbH ihren Sitz haben? Wie hoch ist meine Stammeinlage?

Erst, wenn du diese Fragen für dich geklärt hast, solltest du loslegen, denn anschließend musst du dich zwischen zwei Möglichkeiten zur Gründung einer Mini-GmbH entscheiden:

  1. Musterprotokoll: Das Musterprotokoll ist hier die einfachere Variante und ideal, wenn du die Mini-GmbH alleine gründen möchtest. Besonders praktisch ist, dass es den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung, die Gesellschafterliste und die Geschäftsführerbestellung ersetzt. Für das Musterprotokoll kannst du sogar eine offizielle Formvorlage des Bundesamts für Wirtschaft und Energie nutzen.
  2. Gesellschaftsvertrag: Ein Gesellschaftsvertrag ist dann sinnvoll, wenn deine Gründung von einer Standardgründung abweicht oder wenn drei GesellschafterInnen an der Gründung beteiligt sind. Am Besten, du lässt den Vertrag von einer Anwältin oder einem Anwalt aufsetzen. So kannst du später eventuell aufkommende Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden.

Wenn du dich für eine der zwei Möglichkeiten entschieden hast, steht als nächstes der Gang zur Notarin beziehungsweise zum Notar an, um dein gewähltes Dokument beglaubigen zu lassen. Hast du den Termin hinter dir, fehlen nur noch wenige kleine Schritte, um die Gründung deiner Mini-GmbH erfolgreich abzuschließen. Nachdem du ein Geschäftskonto eröffnet und das Stammkapital eingezahlt hast, musst du zu guter Letzt deine Mini-GmbH beim Gewerbeamt (bei NotarInnen zahlst du hierfür etwa 100 Euro) und beim Finanzamt anmelden.

Tamara Todorovic

Tamara Todorovic studierte Germanistik und English and American Studies. Von 2019-2021 absolvierte sie ihr Volontariat bei unternehmer.de. Tamara schrieb u.a. zu den Themen Psychologie, Management und Social Media. Außerdem war sie für den Ausbau des Video-Marketings sowie diverse SEO-Maßnahmen zuständig.

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