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Im Gründungsstress kann man schon mal übersehen, dass das Finanzamt vom ersten Tag an Geld erwartet. Wir verraten dir, welche Steuer du als Selbstständiger bezahlen musst:

Einkommensteuer

Einkommensteuer zahlen Gesellschafter einer Personengesellschaft und Einzelunternehmer – abhängig von der Höhe des Einkommens: Fällig wird sie ab einem Verdienst von mehr als 8.004 Euro pro Jahr (Grundfreibetrag).

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Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent wird fällig für Genossenschaften und Kapitalgesellschaften, also GmbHs und AGs. Sie bemisst sich nach dem Einkommen des Unternehmens. Einen Grundfreibetrag gibt es nicht.

Gewerbesteuer

Unternehmen bezahlen Gewerbesteuer, wenn sie bei der Kommune ein Gewerbe anmelden müssen – also alle, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen oder damit handeln. Davon befreit sind Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Journalisten.

Die Sätze für die Gewerbesteuer unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.

Bemessungsgrundlage ist der Gewinn des Unternehmens. Bei Einzelunternehmen kann die Gewerbesteuer aber größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet werden und belastet den Betrieb kaum.

Umsatzsteuer

In den ersten zwei Jahren nach der Gründung müssen Betriebe einmal im Monat ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind Unternehmen, deren Bruttoumsatz im vergangenen Jahr 17.500 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.

Arbeitnehmerabgaben und Steuern

Lohnsteuer für fest angestellte Mitarbeiter müssen jeden Monat direkt an das Finanzamt überwiesen werden. Sozialversicherungsbeiträge für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken und Pflegeversicherung gehen direkt an die zuständige Kasse. Lass dir als Gründer dabei von Fachleuten helfen. Vor allem die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist kompliziert.

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