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Das Coronavirus wirkt sich negativ auf die globale Wirtschaft aus. Auch in Deutschland sind bundesweit zahlreiche Branchen betroffen. Zur Unterstützung der Wirtschaft und Rettung betroffener Unternehmen gibt es unterschiedliche Maßnahmen und Förderprogramme. Doch welche staatliche Beihilfe kannst du in Anspruch nehmen?

In diesem Artikel erhältst du einen Überblick, welche Förderprogramme du in Anspruch nehmen und welche künftigen Maßnahmen du bezüglich Homeoffice-Angeboten wahrnehmen kannst.

Übersicht der Förderprogramme

    1. Direkte Zuschüsse
    2. Kurzarbeitergeld
    3. Liquiditätshilfen
    4. Steuerhilfen
    5. Exportkreditgarantien
    6. Kredite
    7. Bürgschaften
    8. EXTRA: Homeoffice Maßnahmen für die Zukunft

Regelungen der EU-Kommission

Zur Unterstützung der Wirtschaft verabschiedete die europäische Kommission am 19. März 2020 einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen in der Corona-Krise. Ziel ist die kurzfristige, finanzielle Unterstützung von Unternehmen, welche angesichts der Corona-Pandemie in Not geraten sind. Die Genehmigung von zwei separaten Beihilfeprogrammen für Deutschland wurde bereits am 22. März 2020 gegeben.

Der Befristete Beihilferahmen enthält folgende Maßnahmen:

  • Direkte Zuschüsse oder Steuerstundungen
  • Zinszuschüsse
  • Subventionierte Garantien für Bankdarlehen
  • Kurzarbeitergeld
  • Liquiditätshilfen

Zusätzlich werden kurzfristige Exportkreditversicherungen bereitgestellt und es wird über die Rolle der Banken als Finanzintermediäre aufgeklärt.

Diese Maßnahmen gelten nur für Unternehmen, welche aufgrund der Corona-Krise in Finanznot geraten sind. Folglich erhalten jene Unternehmen Unterstützung, die nach dem 31. Dezember 2019 in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten. Die Beihilfemaßnahmen können bis spätestens 31. Dezember 2020 bereitgestellt werden.

Am 27. März 2020 hat der Bundesrat über das Hilfspaket der Bundesregierung beschlossen. Folglich können die Länder Soforthilfen für kleine Firmen bereitstellen. Darüber hinaus wurde der Wirtschaftsstabilisierungsfond auf den Weg gebracht. Mit diesem kann die Liquidität von großen Firmen und Start-ups gesichert werden.Die Befristeten Beihilfen können nicht unmittelbar genutzt werden. Dies bedeutet, dass die europäischen Mitgliedstaaten die Beihilfeporgramme nicht direkt beziehen können, sondern zuerst selbst Förderprogramme beschließen müssen. Anschließend können die Mitgliedsländer diese bei der europäischen Kommission anmelden und müssen dann auf eine Genehmigung warten. Wenn die Beihilfeprogramme genehmigt wurden, können die Staaten individuelle Hilfen für Unternehmen gewährleisten.

Förderprogramme des BMWis

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet unterschiedliche Förderprogramme an. Weitere Informationen findest du auf der Homepage oder in der Förderdatenbank des BMWis.

1. Direkte Zuschüsse

Besonders kleine Unternehmen sind von der Corona-Krise betroffen, da sie meist nicht über Sicherheiten verfügen. Um in Not geratene Unternehmen zu unterstützen, stellt der BMWi direkte Zuschüsse sicher. Eckpunkte zu den Soforthilfen findest du in dieser PDF-Datei.

Die Gelder sollen bei Liquiditätsengpässen durch laufende Betriebskosten helfen. Mehr Informationen erhältst du im folgendem Video. Klicke auf den Play Button, um das Video zu starten.

Die folgende Liste enthält Links zu den zuständigen Stellen der jeweiligen Bundesländer:

2. Kurzarbeitergeld

Du möchtest Kurzarbeitergeld beantragen? Den Antrag kannst du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit stellen. Wichtig hierbei: Die Beantragung des Kurzarbeitergeldes erfolgt nun einfacher und mit verbesserten Bedingungen:

  • Arbeitsausfall muss nur zehn Prozent der Angestellten betreffen
  • Volle Tilgung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Einbeziehung von Leiharbeit

EXTRA: Corona-Krise: Droht neuer Höchststand an Kurzarbeitern? [Infografik]

Weitere Informationen hinsichtlich des Kurzarbeitergeldes findest du im folgendem Video:

3. Liquiditätshilfen

Wie bereits erwähnt hat die Bundesregierung einen Wirtschaftsstabilisierungsfond beschlossen, um die ökomischen Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern. Dieser Fond besitzt ein Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro und besteht aus:

  • 400 Milliarden Euro Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
  • 100 Milliarden Euro für direkte staatliche Zuschüsse
  • 100 Milliarden Euro für Refinanzierung durch die Förderbank: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

4. Steuerhilfen

Du solltest nicht einfach die Steuerzahlungen an das Finanzamt einstellen. Stattdessen kannst proaktiv auf das Finanzamt zugehen, um deine Steuerzahlungen vorerst zu stoppen. Hierbei hast du verschiedene Möglichkeiten:

Antrag zur Herabsetzung der Vorauszahlungen

Stelle einen Antrag zur Herabsetzung der Vorauszahlungen. Doch wie funktioniert das? Zunächst: Die Höhe deiner Vorauszahlung ist abhängig vom Gewinn des Vorjahres. Aufgrund der Corona-Krise ist für dieses Jahr mit enormen Gewinneinbrüchen zu rechnen. Somit sind die Vorauszahlungen für 2020 zu hoch angesetzt. Melde dich beim Finanzamt und reduziere diese Vorauszahlungen. Du kannst sie sogar bis auf Null herabsetzen lassen.

Das Finanzamt prüft und genehmigt schließlich deinen Antrag. Tipp hierbei: Lege deinem Antrag eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung deines Unternehmens bei, um deinen Umsatzrückgang zu verdeutlichen. Falls kein Umsatzrückgang in deinen bisherigen Zahlen zu sehen ist, kannst du eine Planungsrechnung erstellen. Auf diese Weise stellst du dem Finanzamt dar, wie sich dein Umsatz in 2020 entwickeln wird.

Antrag auf Steuerstundungen

Du kannst auch anstehende Steuernachzahlungen aus Vorjahren beim Finanzamt stunden lassen. Durch diese Möglichkeit kannst du die Frist für deine Steuernachzahlungen nach hinten verschieben.

Als Voraussetzungen für diesen Antrag gelten:

  • Eine erhebliche Härte der Leistung der Steuernachzahlungen
  • Keine Gefährdung des Steueranspruchs des Finanzamtes

Dein örtliches Finanzamt kann anschließend über Stundungsanträge bis zur Höhe von 100.000 Euro entscheiden. Das Finanzamt verlangt jedoch einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr. Bei vielen Banken erhältst du voraussichtlich einen niedrigeren Zinssatz.

Jedoch: Der hohe Zinssatz des Finanzamtes ist verfassungsrechtlich fragwürdig. Das Finanzamt hat die Möglichkeit auf die Zinsen zu verzichten. Stelle beim Finanzamt einen Antrag auf den Verzicht der Zinsen bei den Steuerstundungen.

5. Exportkreditgarantien

Der Bund wird weiterhin Exportgarantien für Exporte in Coronavirus-Risikogebiete übernehmen. Die Euler Hermes AG dient hierbei als Ansprechpartner bei konkreten Fragen. Die Hotline für Exporteure und Banken: 040 8834 9509

Diese Maßnahme ist besonders für exportorientierte Unternehmen wichtig. Der Bund übernimmt Kosten, wenn Auslandskunden zwar zur Zahlung verpflichtet sind, aber nicht mehr zahlen können. Doch wann sind deine Auslandskunden an eine Zahlung gebunden? Dies hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Überprüfe deine Exportverträge auf folgende Eckpunkte:

  • Wie wurden die Risiken verteilt?
  • Wurden Kündigungsrechte vereinbart?
  • Wer trägt das Beschaffungsrisiko, wenn Lieferanten beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse nicht liefern können?

6. Kredite

Bei der KfW kannst du über Banken und Sparkassen KfW-Unternehmer- und ERP-Gründerkredite anfordern. Alle wichtigen Informationen findest du auf der Website der KfW.

6.1 Kredite für junge Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind

Dein Unternehmen besteht noch keine fünf Jahre? Dann kannst du folgende Kredite beantragen:

ERP-Gründerkredit Universell:

  • Zielgruppe: Freiberufler und gewerbliche mittelständische Unternehmen
  • Maximaler Jahresumsatz: 500 Millionen Euro

Dieser Kredit ist in zwei Varianten verfügbar:

Variante a:

  • Maximaler Betrag für Betriebsmittel: 25 Millionen Euro
  • Laufzeit auf zwei Jahre beschränkt
  • Sicherheiten: Bankübliche Besicherung (möglich hierbei: 50 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank)

Variante b:

  • Laufzeit auf fünf Jahre beschränkt mit einem Tilgungsfreijahr
  • Sicherheiten: Bankübliche Besicherung des Betriebsmittelkredits

ERP-Gründerkredit Startgeld:

  • Zielgruppe: Freiberufler und kleine gewerbliche Unternehmen
  • Bis zu 50 Beschäftigte
  • Maximaler Jahresumsatz: 10 Millionen Euro
  • Maximaler Betrag: 30.000 Euro
  • Laufzeit auf 10 Jahre beschränkt mit zwei Tilgungsfreijahren
  • Sicherheiten: Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern (80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank)

6.2 Kredite für Unternehmen, die seit mehr als fünf Jahren existieren

Falls dein Unternehmen länger als fünf Jahre am Markt besteht, kannst du den KfW-Unternehmerkredit beantragen. Auch dieser richtet sich an mittelständische Unternehmen und Freiberufler:

  • Maximaler Betrag: 25 Millionen Euro
  • Maximaler Betrag bei Haftungsfreistellung: fünf Millionen Euro

Auch dieser Kredit ist in zwei Varianten verfügbar:

Variante a für KMUs:

  • Maximale Mitarbeiteranzahl: 250 Angestellte
  • Maximaler Jahresumsatz: 50 Millionen Euro
  • Maximale Jahresbilanzsumme: 43 Millionen Euro

Hierbei gilt:

  • Laufzeit auf zwei Jahre beschränkt
  • Maximaler Betrag: 25 Millionen Euro
  • Möglich: 50 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank

Variante b:

  • Laufzeit auf fünf Jahre beschränkt mit einem Tilungsfreijahr
  • Sicherheiten: Bankübliche Besicherung des Betriebsmittelkredits

Das Video des BMWis fasst die Kreditvarianten zusammen. Klicke auf den Play Button, um das Video zu starten:

7. Bürgschaften

War dein Unternehmen vor der Corona-Krise finanziell gesund? Dann kannst du eine Bürgschaft für Betriebsmittelkredite aufnehmen. Einen Antrag hierfür kannst du über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen.

Insgesamt werden Bürgschaften bis zu einer Höhe von 1,25 Millionen Euro durch Bürgschaftsbanken angenommen. Bei höheren Bürgschaftsbeträgen fällt die Zuständigkeit auf die Länder und deren Fördereinrichtungen. In den strukturschwachen Regionen beteiligt sich der Bund in einem fünfzig zu fünfzig Verhältnis bei einem Betrag ab 20 Millionen Euro. Deine Hausbank müsste ein Eigenobligo von mindestens 20 Prozent leisten, da Bürgschaften maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken können.

Homeoffice Maßnahmen für die Zukunft

Die Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stellte bereits in der Vergangenheit eine große Herausforderung dar. Zuletzt arbeiteten nur fünf Prozent der Beschäftigten in Deutschland für gewöhnlich von zuhause aus.

EXTRA: Homeoffice gefährdet? Stark erhöhtes Datenaufkommen durch Corona-Krise

Infolge der Corona-Krise werden Unternehmen künftig jedoch vermehrt auf Homeoffice-Angebote setzen. Zur Unterstützung bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (bmwi) das Förderprogramm „go-digital“ an. Gefördert werden hierbei Beratungs- und Umsetzungsleistungen von KMU-Unternehmen in den folgenden Modulen:

  • „Digitale Geschäftsprozesse“
  • „Digitale Markterschließung“
  • „IT-Sicherheit“

Zudem werden Handwerksbetriebe mit technischem Potenzial unterstützt.

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Frederike Engelhardt

Frederike Engelhardt absolvierte von 2018-2021 ihr duales Studium bei unternehmer.de. Sie war in der Redaktion tätig und schrieb u.a. zu den Themen Finanzen, Management und Recht Außerdem war sie für Social Media sowie diverse SEO-Maßnahmen zuständig. Ihre Bachelorarbeit schrieb sie zum Thema Snippet-Optimierung, welches zum Fachgebiet SEO gehört.

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