Dieses Jahr werden aufgrund der Corona-Krise voraussichtlich 2,35 Millionen Menschen in Kurzarbeit geschickt. Das hat die Bundesregierung bekannt gegeben. Das Arbeitsministerium schätzt die Mehrkosten dafür auf rund zehn Milliarden Euro. Dieser Betrag soll mit Hilfe von Rücklagen (circa 26 Milliarden Euro) finanziert werden. Die Regierung möchte damit die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus für Betriebe und Beschäftigte abfedern.
Der letzte historische Höchstwert an Kurzarbeitern wurde im Jahr 2009 während der Weltwirtschaftskrise verzeichnet, das zeigen vorliegende Daten der Bundesargentur für Arbeit. Damals befanden sich rund 1,14 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Eine Zahl, die sich aufgrund der aktuellen Corona-Krise verdoppeln wird. Auch die Kosten sind doppelt so hoch: Im Jahr 2009 gab die BA knapp 4,6 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld und die Erstattung von Sozialbeiträgen aus.
Regierung möchte Arbeitslosigkeit vermeiden
Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus können derzeit viele Beschäftigte nicht wie gewohnt arbeiten, eine Vielzahl an Unternehmen hat bereits jetzt Umsatzeinbußen. Auch betroffene Arbeitnehmer müssen mit Lohneinbußen auf unbestimmte Zeit rechnen:
Betriebe können aktuell Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens ein Zehntel der Mitarbeiter davon betroffen ist.
Bis Ende 2020 wird es befristete Sonderregelungen zur Erleichterung der Kurzarbeit geben, die vom Arbeitsausfall betroffene Unternehmen kurzfristig entlasten sollen. Damit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die betroffenen Beschäftigten in ihren Betrieben gehalten werden können und Arbeitslosigkeit vermieden wird.
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Infografik: Drohender Höchststand an Kurzarbeitern
Kurzarbeit: Das musst du wissen
Wenn du für deinen Betrieb Kurzarbeitergeld beantragen möchtest, musst du die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Im Folgenden haben wir für dich die wichtigsten Informationen hierfür zusammengetragen:
- Das Kurzarbeitergeld (KUG) erstattet Arbeitnehmern 60 Prozent (für Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent) ihres ausgefallenen Nettolohns.
- Ein Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben ebenfalls die Möglichkeit in Kurzarbeit gehen und Anspruch auf KUG.
- Kein Aufbau negativer Arbeitszeizkonten in Betrieben mit Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen.
- Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich.
Ob dann die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, wird von der zuständigen Agentur für Arbeit im Einzelfall geprüft. Nähere Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld findest du hier.
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