Als Unternehmer bietet dir das Steuergesetz verschiedene Möglichkeiten, um deine Abgaben an den Fiskus zu mindern. Das umfangreiche Steuergesetz in Deutschland ermöglicht dir unterschiedliche Varianten, um bestimmte Ausgaben deines Unternehmens steuermindernd zu deklarieren. Daraus ergeben sich für dich als Selbstständiger Gestaltungsmöglichkeiten, die Angestellten nicht zur Verfügung stehen. Aus den zahlreichen steuerlichen Anwendungen sollen nachfolgende 10 legale Tipps für Unternehmer dabei helfen, deine Abgabenlast zu minimieren.
Steuernsparen als Wettbewerbsvorsprung
Als Selbstständiger trägst du nicht nur ein unternehmerisches Risiko. Zur Gewinnerzielung musst du auch zeit- und kostenintensive Investitionen leisten. Hat sich deine Firma einmal auf dem Markt etabliert und die angestrebte Umsatzsteigerung setzt ein, hat das nicht nur positive Folgen. Denn mit dem verbesserten Gewinn steigt auch die Abgabenlast. Daher ist die Minimierung der Steuerlast eine wichtige Komponente für den Erfolg deines Unternehmens.
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10 legale Steuertipps für Unternehmer
Das deutsche Steuergesetz ist eines der umfangreichsten weltweit. Unter anderem liegt die Ursache hierfür darin, dass der Gesetzgeber die unterschiedlichsten Konstellationen in den verschiedenen Branchen und Unternehmensformen berücksichtigt. Folgende legale Steuertipps für Unternehmer sind daher nur ein kleiner Auszug aus den Gestaltungsmöglichkeiten bei der steuerlichen Handhabung deiner Geschäftsvorgänge:
1. Investitionsabzugsbetrag
Für kleine und mittlere Betriebe bietet der so genannte Investitionsabzugsbetrag ein wirkungsvolles Instrument, um die Abgabenlast zu steuern. Der § 7g Einkommenssteuergesetz regelt die gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung des Investitionsabzugsbetrags. So können Freiberufler, bilanzierende Gewerbebetriebe, Selbstständige, die eine EÜR erstellen und Landwirte unter jeweils genau festgelegten Voraussetzungen den Investitionsabzugsbetrag nutzen.
Geplante Investitionen können durch den Investitionsabzugsbetrag bereits vor der tatsächlichen Anschaffung in Höhe von bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Auf diese Weise kannst du deinen Gewinn und damit die Steuern senken.
2. Geringwertige Wirtschaftsgüter
Investitionen mit einem Anschaffungswert von bis zu 800 Euro (Stand 2018) kannst du im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben. Die Regelungen zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern findest du im § 6 Abs. 2 EStG. Zu den im Gesetzestext so genannten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern gehören zum Beispiel Büromöbel, Telefone, Küchenmaschinen, Werkzeuge und mehr. Die kleinen Investitionen senken zeitnah deinen Gewinn und helfen Steuern zu sparen.
3. Getrennte Abschreibung
Wenn du für dein Unternehmen bauliche Maßnahmen durchführen lässt, dann solltest du von deiner Baufirma getrennte Abrechnungen verlangen. Dabei sollten sämtliche Leistungen, die die Baufirma für das Gebäude erbracht hat, auf eine eigene Rechnung kommen. Diese musst du über 33 Jahre abschreiben.
Leistungen für so genannte Betriebsvorrichtungen gehören auf eine weitere Rechnung. Zu den Betriebsvorrichtungen gehören zum Beispiel Ladeneinbauten oder Klimaanlagen. Diese kannst du über 15 Jahre abschreiben.
4. Sonderabschreibung für Kleine und mittelständische Unternehmen
Der § 7g Abs. 5 EStG regelt die so genannte Sonderabschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du bis zu 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von entsprechenden Investitionen in Form einer Sonderabschreibung absetzen.
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5. Teilwertabschreibung
Die Teilwertabschreibung ist die Herabsetzung von Werten für Wirtschaftsgüter in deinem Unternehmen. Wenn die Wertgegenstände deines Anlagevermögens an Wert verlieren und unter den Buchwert fallen, kannst du mit Hilfe einer Teilwertabschreibung deinen angefallenen Verlust abschreiben. Die Regelungen zur Teilwertabschreibung findest du im §6 Abs 1 EStG.
6. Rücklagenbildung
Wenn dein Unternehmen in einem Wirtschaftsjahr einen hohen Gewinn erzielt, dann kannst du einen Teil vom Gewinn als Rücklage in der Firma halten. Diesen Teil musst du nur mit einem geringeren Steuersatz versteuern. Für die Bildung der Rücklage stellst du einen Antrag beim Finanzamt. Der Steuervorteil gilt so lange, bis du das Geld aus der Firma entnimmst. Dann fällt eine weitere Steuer an. Daher lohnt sich eine Rücklage nur dann, wenn dein Unternehmen hohe Gewinne erzielt hat und demzufolge eine entsprechend hohe Besteuerung zu erwarten ist. Zudem sollte die Rücklage mindestens sieben Jahre lang in der Firma liegen bleiben.
7. Zwischenrechnung für Handwerker
Wenn du einen Handwerker beauftragst, der seine Arbeiten erst im Folgejahr abschließt, kannst du zum Jahreswechsel eine Zwischenrechnung anfordern. Diese kannst du noch im gleichen Jahr steuerlich geltend machen, auch wenn die Leistung nicht vollständig erbracht ist.
8. Versicherungen
Nicht nur deine regulären Betriebsausgaben und Investitionen für deinen Betrieb kannst du von der Steuer absetzen. Als selbstständiger Einzelunternehmer oder Freiberufler kannst du auch deine Kosten für die Berufsunfähigkeits– oder Lebensversicherung, die Altersvorsorge sowie Spenden steuerlich geltend machen.
9. Istversteuerung
Unternehmen müssen nach dem Prinzip der so genannten Sollversteuerung auch für Rechnungen, die der Kunde noch nicht bezahlt hat, die enthaltene Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. Um deine Mehrwertsteuer erst dann abzuführen, wenn du sie auch eingenommen hast, kannst du einen Antrag auf umsatzsteuerliche Istversteuerung stellen.
10. Freiwillige Bilanz
Die Bilanzpflicht greift für Unternehmen ab einem gesetzlich festgelegten Umsatz oder Gewinn. Solange dein Unternehmen unter die vorgegebenen Grenzen fällt, musst du lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Doch die Bilanz ermöglicht zahlreiche Instrumente, um Steuern zu sparen. Daher lohnt es sich unter Umständen, eine freiwillige Bilanzierung zu wählen.
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Steuertipps für Existenzgründer und Jungunternehmer
Taschenbuch: 276 Seiten
Erschienen am: 17. Juli 2017
Preis: 29,90 €
Hallo, mich würde einmal interessieren, ob auch Vereine ähnlich Steuern sparen können.
Wenn es um Steuererklärungen geht, gibt es nur wenige die ganz genau Bescheid wissen. Ich wusste zum Beispiel nicht, dass man einen Teil des Gewinnes als Rücklage der Firma halten kann und somit einen niedrigeren Steuersatz hat. Das werde ich auch meinem Bruder sagen, der ein eigenes Unternehme hat
Gut zu wissen, dass man Investitionen von bis zu 800 Euro abschreiben kann. Um Geld anzulegen hat mich schon immer internationales Steuerrecht interessiert. Aber mit Ihren Tipps kann ich auch schon viel anfangen, vielen Dank!
Als Unternehmer gibt es so einige Ecken an denen man sparen will, weshalb diese Tipps Gold wert sind. Ich danke auch für den Tipp Nummer 1 und werde versuchen mit dem Investitionsabzugsbetrag zu sparen. Dazu sollte ich dann auch einen Steuerberater besuchen, der mir dabei hilft.
Die Idee mit dem Antrag auf umsatzsteuerliche Istversteuerung ist mir aufgefallen. Da wir Anfänger sind, scheint die Abschreibung für uns noch unmöglich zu sein. Die Ausgaben bzw. Verluste anzuhäufen und sie dann mit Einkommen zu verrechnen war auch der Rat von dem Freund. Mal sehen, aber die Steuererleichterung wird anfangs dringend benötigt. Besten Dank für die gut durchdachten und fachlichen Ideen!
Der Tipp mit den Sonderabschreibungen bei der Steuererklärung ist wirklich nützlich. Ich mache mir als Unternehmer gerade das erste Mal Gedanken über Steuern und würde gerne klug vorgehen. Ihr Artikel war sehr hilfreich hierfür.
Tolle Tipps zum Legalen Steuern sparen. Gleich der erste Punkt mit dem Investitionsabzugsbetrag habe ich was neues dazu gelernt. Besonders bei meinem kleinen Betrieb sollte sich das sehr lohnen. Zum glück habe ich aber auch für alles was ich nicht weiß meinen Steuerberater.
Danke für die guten Tipps und die quasi Steuerberatung. Das mit der Teilwertabschreibung werde ich das nächste Mal den Steuerberater fragen. Die Zwischenrechnung hätte ich vom Fliesenleger fast vergessen. Auch Danke dafür.
Ein Freund von mir muss sich mit einem Experten mit der Steuerberatung auseinandersetzen. Er ist der Chef eines Unternehmens und muss natürlich viele Sachen in Betracht ziehen. Ich wusste nicht, dass Betriebsvorrichtungen auf eine weitere Rechnung gehören. Die Info könnte vielleicht auch für ihn hilfreich sein. Danke
Danke für diese Tipps, die ich gleich mal beim Steuerberater ansprechen werde. Vielleicht geht da noch etwas bei der getrennte Abschreibung. Bei der Zwischenrechnung vom Handwerker ist vielleicht auch noch etwas herauszuholen.