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Die Steuer ist oft ein unangenehmes Thema für Unternehmer und vor allem für Existenzgründer, Startups und Wachstumsunternehmen. Wer gibt schon gerne einen doch beträchtlichen Teil seines Gewinnes ab? Doch diese Frage stellt sich nicht. Viel wichtiger ist, die Zahlungen, welche auf ein Unternehmen zukommen, realistisch einzuschätzen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Andernfalls können die zu zahlenden Summen sehr schnell existenzbedrohende Ausmaße für das Unternehmen bedeuten, insbesondere in den ersten Jahren seines Bestehens. Und hier entscheiden schon ein paar Kreuze an der falschen Stelle.

Das Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens dürfte für die meisten Gründer keine allzu große Hürde darstellen – meinen zumindest viele. Dies kann jedoch trügerisch sein. Es ist sehr empfehlenswert, den Erfassungsbogen mit dem Steuerberater seines Vertrauens vor der Abgabe durchzugehen. Beispielsweise kann die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung oder die Soll- bzw. Ist-Versteuerung große Konsequenzen nach sich ziehen.

Oftmals werden die geschätzten Gewinne, die für die Festsetzung der Steuervorauszahlungen notwendig sind, äußerst niedrig angenommen.

Das kann sich rächen, wenn die tatsächlichen Zahlen auf dem Tisch liegen und saftige Nachzahlungen ins Haus flattern und entsprechende Vorsorge nicht getroffen worden ist.

Hausgemachte Liquiditätsprobleme

Zumindest alle Unternehmer sollten folgenden Spruch kennen: „Liquidität vor Rentabilität!“. Und genau hier wird ein Fehler gemacht, wenn man glaubt, sich Steuern zu ersparen, indem man erwartete Gewinne äußerst niedrig angibt (und nicht zumindest Reserven für etwaige Steuernachzahlungen bildet).

Das böse Erwachen kommt dann eben nur etwas zeitverzögert, in Form einer hohen Steuernachzahlung. Die Nachzahlung ist jedoch noch nicht mal das Ende der Fahnenstange. Schließlich möchte das Finanzamt in der Regel dann auch noch eine nachträgliche Steuervorauszahlung für das darauffolgende Jahr und höhere Steuervorauszahlungen in den Folgequartalen. Die Zahlungen können, je nachdem wie gering die ursprünglich angegebene Gewinnschätzung war, schnell sehr hoch sein und das Unternehmen als Ganzes gefährden. Wenn dieser Fall eintritt, hat man sehr schnell gegen obige Regel verstoßen und gleitet in die Zahlungsunfähigkeit ab. Das ist ein Worst-Case-Szenario, welches eintreten kann, aber mit entsprechender Planung und Voraussicht, nicht eintreten muss.

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Tipps für mehr Transparenz

Solche unangenehmen und existenzbedrohenden Situationen können vermieden werden. Ein guter Steuerberater kann Gründer darauf aufmerksam machen, wie hoch eventuelle Zahlungen ausfallen können und dies möglichst frühzeitig, um professionell darauf reagieren und entsprechende Liquidität aufbauen zu können (eventuell wartet man zum Beispiel mit einer größeren Investition, um die Steuerforderungen bedienen zu können, bevor man sonst in Liquiditätsnöte gerät).

Auch kann es sich empfehlen einen Teil der Betriebseinnahmen von Beginn an auf ein separates „Steuerkonto“ zu überweisen und dort bis zur Fälligkeit der Steuerzahlungen unangetastet zu lassen.

Des Weiteren können mit angepassten Ergebnisprognosen die Vorauszahlungsbeträge Schritt für Schritt nach oben angepasst werden, um nicht den ganzen Betrag auf einmal berappen zu müssen. Dies gibt den Gründern finanzielle Planungssicherheit und sie wissen immer, wo sie steuerlich stehen und mit welchen Abgaben sie rechnen müssen.

Die Analyse der betriebswirtschaftlichen Auswertungen zeigt zudem wie profitabel das Business wirklich ist und ermöglicht auch ein zeitnahes Gegensteuern, wenn es mal nicht so laufen sollte wie geplant. Ein gefühlter Reichtum, aufgrund zu niedrig angesetzter Gewinnschätzungen und Steuervorauszahlungen, kann sehr schnell in absoluter Armut enden.

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Steuernachzahlung: Nachträgliche Maßnahmen

All das bisher Geschriebene hilft sehr wenig, wenn bereits eine saftige Nachzahlung und Anpassung der Vorauszahlungen ins Unternehmen geflattert ist. Doch noch ist nicht alles verloren, wenn es dir gelingt, eine Stundung der zu zahlenden Beträge zu erwirken. Das Finanzamt ist natürlich erpicht darauf, das Geld möglichst schnell und vollständig zu sehen, doch manchmal gelingt ein Zahlungsaufschub.

Darauf musst du achten, um die Zusage für eine Stundung zu erhalten

Zuerst einmal musst du dem Finanzamt klarmachen, dass es sich bei dir um einen kurzfristigen Liquiditätsengpass handelt und eben nicht die Insolvenz vor der Tür steht. Nenne nachvollziehbare Gründe für deine Lage:

  • ausstehende Rechnungen deiner Kunden
  • du warst länger aufgrund einer Krankheit außer Gefecht
  • persönliche Schicksalsschläge, etc.

Einen besonders guten Eindruck hinterlässt es beim Finanzamt, wenn du gleich einen hieb- und stichfesten Zahlungsplan mitlieferst.

Faustregel: Du solltest deine Rückstände innerhalb von sechs Monaten zurückbezahlt haben.

Dies alles gilt jedoch nicht für Lohn- oder Umsatzsteuern, da du diese nur für deine Mitarbeiter bzw. Kunden abführst und es sich nicht um originäre Steuern deines Unternehmens handelt. Die Chancen hierfür eine Stundung zu erreichen sind dementsprechend äußerst gering. Die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie von Lohn- und Umsatzsteuer kann zudem auch sehr schnell zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen!

Hinweis: Dieser Artikel ist nach bestem Gewissen von unserem Autor recherchiert, ersetzt aber keineswegs eine Steuer- oder Rechhtsberatung.

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Tobias Sick

„Startup-Steuermann“ Tobias Sick ist Startup-Steuerspezialist, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und Partner bei HWS, einer renommierten mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Hauptsitz in Stuttgart sowie ehrenamtlich Finanzvorstand des Startup Stuttgart e.V. und Mitglied im Mentorennetzwerk von First Momentum Ventures.

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