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Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) sind freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers. Diese können monatlich zwischen 0 Euro bis max. 40 Euro betragen. Der Betrag wird für dich angelegt. Hierzu gibt es verschiedene Anlagemöglichkeiten, welche im zweiten Teil dieser Artikelreihe vorgestellt werden.

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen wird meist im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt.

Wem stehen vermögenswirksame Leistungen zu?

Vermögenswirksame Leistungen stehen jedem zu:

  • Beamten
  • Auszubildenden
  • Arbeitnehmern
  • Richtern
  • Soldaten

Die vermögenswirksamen Leistungen werden nicht direkt auf dein Konto überwiesen, sondern von Arbeitgeber in einen Sparvertrag überwiesen. Bei einem geringem Jahreseinkommen kannst du zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage vom Staat beantragen.

Arbeitnehmersparzulagen erklärt

Für Arbeitnehmersparzulagen gibt es Einkommensobergrenzen. Diese liegen je nach Sparform bei:

  • Singles: 17.900 Euro – 20.000 Euro
  • Ehepaare: 35.800 Euro – 40.000 Euro

Wie hoch das zu versteuernde Einkommen pro Sparform sein darf, erfährst du im Folgenden.

Bei der Sparzulage musst du dein Geld mindestens sieben Jahre lang in einem VL-Vertrag anlegen. In diesen Vertrag musst du sechs Jahre lang einzahlen. Im siebten Jahr kann dieser ruhen. Nach der Vertragslaufzeit wird das Geld ausgezahlt:

Erspartes – Kosten + Zinsen + Arbeitnehmersparzulage = Auszahlung

Insgesamt kannst du ein Fördergeld zwischen 43 Euro – 123 Euro pro Jahr vom Staat erhalten.

Förderbeträge und Einkommensgrenzen

1. Bausparvertrag

Die Obergrenze des zu versteuernden Einkommens liegt hier bei:

  • Singles: 17.900 Euro
  • Ehepaare: 35.800 Euro

Zusätzlich zu deiner Rendite zahlt der Staat bei einem Bausparvertrag 9 Prozent auf maximal 470 Euro. Folglich bekommst du jährlich höchstens 43 Euro.

2. Wohnungsbauprämie

Bei Wohnungsbauprämien darf das maximale zu versteuernde Einkommen folgendes betragen:

  • Singles: 25.600 Euro
  • Ehepaare: 51.200 Euro

Der Staat bezuschusst Wohnungsbauprämien mit 8,8 Prozent auf maximal 512 Euro, wodurch du jährlich höchstens 45 Euro erhältst. Bei Wohnungsbauprämien werden die vermögenswirksamen Leistungen nicht angerechnet.

EXTRA: Finanzen: Nils Steinkopff im Experten-Interview

3.Tilgung eines Baukredits

Die Obergrenze für das zu versteuernde Einkommen liegt bei:

  • Singles: 17.900 Euro
  • Ehepaare: 35.800 Euro

Du erhältst zusätzlich 9 Prozent auf maximal 470 Euro. Folglich bleiben dir höchstens 43 Euro pro Jahr.

4. Aktienfond

Bei Aktienfonds ist die Obergrenze des zu versteuernden Einkommens bei:

  • Singles: 20.000 Euro
  • Ehepaare: 40.000 Euro

Hier bezuschusst der Staat deine Sparanlage mit 20 Prozent auf maximal 400 Euro. Somit erhältst du maximal 80 Euro pro Jahr.

Für wen sind die Arbeitnehmersparzulagen geeignet?

Die Arbeitnehmersparzulage eignet sich vor allem für Personen mit einem geringen Jahreseinkommen.

Achtung: Bei den Beträgen handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen. Dieses darf nicht mit dem Bruttoeinkommen verwechselt werden. Du kannst auch eine Arbeitnehmersparzulage beantragen, wenn dein Bruttoeinkommen über den 17.900 Euro – 20.000 Euro liegt. Von deinem Bruttoeinkommen kannst du die Kinderfreibeträge abziehen.

Du findest den Betrag deines zu versteuernden Einkommens in deinem Steuerbescheid oder in einem online Rechner.

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Vermögenswirksame Leistung aufstocken

Frage deinen Arbeitgeber, ob du einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hast. Wenn die vermögenswirksamen Leistungen seitens des Arbeitgebers geringer als 40 Euro sind, kannst du die Differenz aus deiner eigenen Tasche aufstocken.

In 3 Schritten zu vermögenswirksamen Leistungen

1. Schritt:

Prüfe in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag, ob dir vermögenswirksame Leistungen von deinem Arbeitgeber zustehen.

2. Schritt:

Kontrolliere in deinem Steuerbescheid, ob du dein zu versteuerndes Einkommen innerhalb der Grenze liegt.

3. Schritt:

Entscheide dich für eine passende Anlageform. Schließe dann einen Sparvertrag ab. Beim Vertragsabschluss erhältst du eine Bestätigung. Diese Bestätigung musst du in der Personalabteilung abgeben. Anschließend wird dein Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen direkt in den Vertrag einzahlen.

Übersicht der Anlageformen

  • Tilgung eines Teils der privaten Baufinanzierung
  • Bausparvertrag
  • Fondssparplan
  • Banksparplan
  • Altersvorsorgewirksame Leistungen

In unserem zweiten Teil dieser Artikelserie erhälst du mehr Informationen zu den verschiedenen Anlageformen.

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Frederike Engelhardt

Frederike Engelhardt absolvierte von 2018-2021 ihr duales Studium bei unternehmer.de. Sie war in der Redaktion tätig und schrieb u.a. zu den Themen Finanzen, Management und Recht Außerdem war sie für Social Media sowie diverse SEO-Maßnahmen zuständig. Ihre Bachelorarbeit schrieb sie zum Thema Snippet-Optimierung, welches zum Fachgebiet SEO gehört.

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