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Die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung in der Arbeitswelt bringen neue Chancen und Herausforderungen für Unternehmen und Mitarbeiter mit sich. Hier setzt die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit an und hilft Unternehmen, sich auf die Zukunftsprognose 4.0 vorzubereiten und bei ständigen Veränderungsprozessen mitzukommen.

Keine Angst vor Veränderung

Menschliche Arbeitskräfte können fortschreitend von automatisierten Technologien ersetzt werden. Deshalb darf man jedoch keine Angst vor Begriffen wie Automatisierung und Digitalisierung haben. Diese öffnen gleichzeitig die Türe zu neuen Jobs. Sie fordern jedoch auch von Arbeitskräften neue Kompetenzen und Fähigkeiten. Indem Angestellte eines Unternehmens in ihrer Weiterbildung und/oder Umschulung staatlich gefördert werden, soll genau dies ermöglicht werden.

Durch finanzielle Hilfen können Betriebe ihre Mitarbeiter fördern und somit dem aktuellen Strukturwandel in der Arbeitswelt standhalten. Auch auf Mitarbeiter eines Unternehmens wirkt sich die Möglichkeit zur Weiterbildung positiv aus – sie fühlen sich nicht überfordert und dem Digitalisierungswandel nicht hilflos ausgesetzt. Dies baut Vertrauen zwischen Unternehmen und Angestellten auf und bewirkt ein positives Arbeitsklima.

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Stärkung der Qualifizierungschancen

Das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung, genannt Qualifizierungschancengesetz, wurde am 18. Dezember 2018 verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2019 gültig. Kurz und knapp bedeutet es für die Bundesagentur für Arbeit eine größere Angebotsspanne an Weiterbildungsmöglichkeiten und mehr finanzielle Unterstützung für Weiterbildungswillige. Unterschieden wird im Rahmen des neuen Gesetzes zwischen der abschlussorientierten Qualifizierung (vorher WeGebAU) und der Anpassungsqualifizierung:

  • abschlussorientierte Qualifizierung: Umschulung mit der Intention des Erwerbs eines neuen Berufsabschlusses auf dem zweiten Bildungsweg.
  • Anpassungsqualifizierung: Alle Weiterbildungen, die nicht an erster Stelle im Unternehmensinteresse sind und zu denen der Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet ist.

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Darüber hinaus muss das Weiterbildungsangebot die Arbeitskräfte tatsächlich an Kenntnissen und Fähigkeiten bereichern. Diese helfen dabei, dem Arbeitsmarktwandel entgegenzuwirken. Sich Weiterbildende sollen als Mensch und Arbeitskraft über ihre jetzige berufliche Situation hinaus durch das ganze Leben gestärkt werden. Weiterbildungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes dürfen daher nicht lediglich auf ihre aktuelle berufliche Position bezogen sein.

Auch im eventuellen Falle eines Stellenwechsels haben Weiterbildungen im Lebenslauf einen positiven Effekt auf Bewerbungen. Sie gelten als Bemühungen, sich dem neusten Stand des Arbeitsmarktes anzupassen und erhöhen somit Einstellungs- und Karrierechancen. Interessenten können einen Blick auf weitere Informationen über das Qualifizierungschancengesetz werfen.

Neue Stellen dank Digitalisierung

Zukunftsprognosen behaupten nicht unbegründet, dass sich in den kommenden Jahrzehnten die Anzahl an aktuellen Stellen, die menschliche Arbeitskräfte verlangen, um 50 Prozent verringern wird. Der Grund hierfür ist, dass neuwertige Technologien Angestellte zunehmend entkräften. Doch dies ist kein Grund zur Panik, denn es werden gleichzeitig neue Stellen geschaffen, die eben der Automatisierung und Digitalisierung zu verdanken sind.

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Um eine dieser Stellen zukunftssicher besetzen zu können, kommt ein Mitglied der modernen Gesellschaft nicht um Weiterbildung herum. Hier spielt das Qualifizierungschancengesetz eine bedeutende Rolle, indem es nämlich nicht nur Arbeitssuchenden sondern auch denjenigen, die bereits fest im Job verankert sind, ein Recht auf Weiterbildung gibt. Diese Chance sollte für die eigene berufliche Karriere genutzt werden.

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Gerd Kühn

Gerd Kühn berät seit über zwei Jahrzehnten Unternehmen aus allen Branchen und hat sich den Erfolg seiner Kunden auf die Fahne geschrieben.

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