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Ein Anwalt zeigt, worauf sich Arbeitgeber einstellen und welche Maßnahmen sie einleiten müssen.

Vertrauen im Arbeitsverhältnis ist gut, reicht aber nicht in jedem Fall aus. Zu dieser Einschätzung kamen die Bundesarbeitsrichter in ihrer Entscheidung zur Arbeitszeitregelung. Vertrauensbasierte Modelle sind demnach nicht zulässig. Auch die Zeit für die Arbeit zu Hause oder im Außendienst muss dokumentiert werden.

Das Urteil hat weitreichende Folgen für im Hinblick auf die Organisation und Verwaltung bei deutschen Arbeitgebern. Unternehmen sollten durchdacht reagieren und strukturiert an die nötigen Anpassungen gehen. So lassen sie sich reibungslos umsetzen und der Betrieb ist rechtlich abgesichert, erläutert Domenic Böhm. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Partner von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte.

In diesem Artikel zeigt er, was aufgrund der Gerichtsentscheidung auf die Arbeitgeber zukommt und welche Reaktion erforderlich ist.

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Welche Unternehmen sind vom Urteil betroffen?

Das Urteil basiert auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes. Darin ist geregelt, dass der/die ArbeitgeberIn die Arbeit so organisieren muss, dass die Gesundheit und Sicherheit von Angestellten jederzeit geschützt ist. Dazu muss er geeignete Mittel zur Verfügung stellen. In diesem Kontext ist auch die Arbeitszeit zu gestalten.

Die Erfassungspflicht umfasst auch Arbeitgebende, die mit festen Arbeitszeiten agieren, da auch in diesen Betrieben Überstunden anfallen können. Zudem ist Flexibilität bei den Pausenzeiten nicht ungewöhnlich. Damit ist jedes Unternehmen vom Urteil betroffen, unabhängig von der Größe und den bestehenden Regelungen. Sie sind aufgrund der richterlichen Entscheidung angehalten, eine Möglichkeit zum Erfassen der Arbeitszeit zu schaffen.

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Was müssen Betriebe tun, um sich vor den Konsequenzen zu schützen?

Generell gilt, dass Arbeitgebende, welche die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden nicht registrieren, rechtswidrig handeln. In bestimmten Fällen sind Rechtsverletzungen gegen das Arbeitsschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit zu werten. Im hier vorliegenden Fall hat es der Staat allerdings bisher versäumt, einen Verweis auf die Bußgeldvorschriften in seine Rechtsordnung aufzunehmen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine entsprechende Regelung zu verabschieden.

Zeitnah handeln müssen vor allem Unternehmen, die bisher die Arbeitszeiten auf Vertrauensbasis regelten und noch über keine Möglichkeit zur Arbeitszeiterfassung verfügen. Hier gilt es, zügig Lösungen zu erarbeiten. Die Betriebe müssen den Mitarbeitern die Gelegenheit geben, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu dokumentieren. Gesetzliche Vorgaben über die Form müssen sie dabei nicht beachten.

Es muss nicht unbedingt eine klassische Stechuhr installiert werden. Eine Excel-Tabelle oder gar ein Aushang, in dem sich alle Beschäftigten eintragen, tun es auch. Die smarteste Lösung ist eine automatische, elektronische Erfassung. Wichtig ist, dass die Betriebe sich mit dem Thema unverzüglich ernsthaft auseinandersetzen, damit sie vor der Zahlung von Strafen weitgehend geschützt sind.

Domenic Böhm

Domenic Böhm ist Rechtsanwalt und Partner von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte, einer der am schnellsten wachsenden Wirtschaftskanzleien im digitalen Bereich. Sie betreuen ausschließlich Unternehmer und sind spezialisiert auf alle Aspekte rund um das Führen eines Unternehmens: Vom Vertragsrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum Medienrecht.

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