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Bei der Rechtssicherheit im Internet ist es ein wenig so wie mit der Frage nach dem Ei oder der Henne: Was war zuerst da, der Onlineshop oder die Abmahnung?

Leider wird diese Frage wohl unbeantwortet bleiben. Fest steht aber, dass die Zahl der Abmahnungen in den vergangenen Jahren zugenommen hat, was auch eine Folge davon ist, dass sich immer mehr Kanzleien auf Abmahnungen spezialisieren. Um einer solchen zu entgehen, sollten Shopbetreiber einige Punkte beachten, denn mit dem Schreiben vom Anwalt können für einen Mittelständler schnell mehrere hundert Euro fällig werden. Und das oft nur wegen einer unbedachten Kleinigkeit.

Doch auch wenn das „Kind in den Brunnen“ gefallen ist und das erste Schreiben einer Kanzlei im Briefkasten liegt: Es gibt keinen Grund zu verzweifeln – und keinen für eine überstürzte Reaktion. Shopbetreiber sollten jedoch die häufigsten Gründe für eine Abmahnung ihres Shops von vornherein ausschließen. Nachfolgend einige typische Punkte und Ratschläge, wie der Shop die Rechtsprüfung übersteht. Wichtig: Diese ersetzen nicht die Prüfung durch einen Experten.

Falsches oder fehlendes Impressum

Einer der wichtigsten Punkte für einen abmahnsicheren Shop ist ein korrektes Impressum. „Das ist ein absolutes ,Must do‘ und reine Fleißarbeit“, sagt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht. In das Impressum gehören folgende Angaben:

  • Vor- und Nachname, Anschrift, bei juristischen Personen (z.B. AG oder GmbH) auch die Rechtsform
  • Name des Vertretungsberechtigten (z.B. Vorstand)
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Wenn der Onlineshop einer behördlichen Zulassung bedarf, die zuständige Aufsichtsbehörde
  • Das jeweilige Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister mit der jeweiligen Registernummer
  • Für Berufsgruppen mit bestimmten Zulassungsvoraussetzungen (bspw. Rechtsanwälte oder Architekten): Angaben zur jeweiligen Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem diese verliehen wurde, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind (z.B. Link zum jeweiligen Gesetzestext)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, und nicht die Steuernummer

Die Angaben des Impressums müssen nach § 5 des Telemediengesetzes so platziert werden, dass sie „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sind.

Urheberrechtsverletzung

Bei der Präsentation ihrer Artikel verwenden Shopbetreiber oft aus dem Internet kopierte Bilder und Texte. „Das ist verboten und kann empfindliche Strafen zur Folge haben“, sagt Thomas Feil. Deshalb rät der Rechtsanwalt:

  • Vorher die Genehmigung des Rechteinhabers einholen oder am besten
  • Selbst kreativ werden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Wichtig zu wissen ist, dass ein Online-Shop nicht unbedingt AGBs enthalten muss“, sagt Thomas Feil. Falls sie nicht vorhanden sind, gelten die Regeln des BGB. Falls doch, gilt folgendes:

  • Die AGBs dürfen nicht zusammengeklaubt, sondern sollten von einem Experten aufgesetzt werden. Dabei gilt die Regel: weniger ist mehr.
  • Wenn AGBs vorhanden sind, müssen sie in den Bestellvorgang mit einbezogen werden.

Verbraucherinformationen

Unabhängig von den AGBs fordert der Gesetzgeber diverse Verbraucherinformationen. Dazu zählen:

  • Informationen über den Kauf (ist er bereits per Klick erfolgt, oder fehlt noch etwas?)
  • Auskunft über den Datenschutz der Kunden-Angaben
  • Einzelheiten zum Widerrufsrecht in Form einer Widerrufsbelehrung

Preisangaben

„Falsche Preisangaben waren schon oft Gegenstand von Gerichtsverhandlungen“, sagt Thomas Feil.
Deshalb beachten:

  • Bei einem Verkauf immer den Bruttopreis angeben und darauf hinweisen, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält
  • Deutlich Kennzeichnen, ob noch Versandkosten hinzukommen und wie hoch diese sind
  • Bei loser Ware immer den Grundpreis (z.B. Preis pro 100 Gramm) mit angeben

Lieferfristen

Auch wenn es verschiedene Auffassungen gibt: „Gerichte haben schon oft unpräzise Angaben über die Lieferfristen bemängelt“, sagt Thomas Feil. Der Rat:

  • Nebulöse Angaben wie „Lieferung in der Regel ca. 2 bis 7 Werktage“ vermeiden
  • Keine Formulierungen wie „Lieferfristen auf Anfrage“ verwenden

Post vom Anwalt

So genau man beim Erstellen eines Shops auch aufpasst: oft hat man eine Kleinigkeit vergessen, die ein gefundenes Fressen für Anwälte und Konkurrenten ist. Für den Fall einer Abmahnung rät Thomas Feil: „Erst einmal Ruhe bewahren. Für jedes Problem gibt es eine Lösung.“ Aus der Erfahrung des Juristen sollte man einige Dinge jedoch auf keinen Fall tun:

  • Eine Unterlassungserklärung, die ein Mitbewerber überreicht und damit eine Schuld eingestehen
  • Ungeprüft Gebühren des abmahnenden Anwalts bezahlen, in der Hoffnung, damit wäre Ruhe
  • In Panik beim gegnerischen Anwalt anrufen, um die Sache zu klären oder mit dem Anwalt zu besprechen

Thomas Feil: „Am besten ist, man schaut sich den Shop alle Vierteljahre mit seinem Anwalt an und hält sich stets über Neuerungen auf dem Laufenden.“

(Bild: © virtua73 – Fotolia.com)

Wiljo Krechting

Wiljo Krechting ist eCommerce-Experte und Pressesprecher der shopware AG im westfälischen Schöppingen. Mit aktuell mehr als 48.000 Kunden und 1.200 Vertriebspartnern ist die shopware AG einer der erfolgreichsten Hersteller von Shopsoftware in Deutschland für Online-Shops jeglicher Größe. Shopware überzeugt durch ein mehrfach prämiertes Produkt, umfassenden Service und maßgeschneiderte Shop-Lösungen.

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