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Du hast geringes Eigenkapital zur Verfügung? Eine klassische GmbH kommt für dich nicht in Frage? Du möchtest aber trotzdem schnell ein Unternehmen gründen? Dann könnte die internationale Kapitalgesellschaft Limited (Ltd.) die Lösung sein.

Im Artikel erfährst du, welche Vor-und Nachteile die Limited gegenüber der GmbH bietet, was sie von der Mini-GmbH (UG) unterscheidet und worauf du achten musst.

Was ist eine Limited?

Die englische Private Limited Company (Ltd.) hat ihren Hauptsitz in Großbritannien, daher muss in der Regel eine Büroadresse in England bestehen. Soll dein Unternehmen aber eine deutsche Adresse tragen, muss erst eine Zweigniederlassung in Deutschland gegründet und in England angemeldet werden. Egal ob ausländische oder deutsche Adresse: Die Firma muss ins Handelsregister des Vereinigten Königreichs (Companies House) eingetragen werden und das Wort „limited“ einschließen.

Die Rechtsform der Limited gibt es in Deutschland nicht, sie wird nach englischem Recht beurteilt.

ExistenzgründerInnen schätzen an dieser Unternehmensform besonders die flexible, internationale Kapitalgesellschaft, bei der die GesellschafterInnen nur in Höhe ihrer Einlagen haften. Aufgrund der Haftungsbeschränkung und einem geringen Startkapital in Höhe von nur einem britischen Pfund war die Limited lange Zeit eine beliebte Alternative zur GmbH. Doch hat mit der Einführung der Rechtsform der Unternehmergesellschaft (UG) dieser Vorteil der Limited in Deutschland an Bedeutung verloren?

Mini-GmbH: Macht sie die Limited überflüssig?

Die Mini-GmbH (UG) ist das deutsche Pendant zur Limited. Die Vorteile der englischen Rechtsform sind nahezu identisch mit denen der UG. Jedoch gibt es trotzdem einige Unterschiede:

  • Im Gegensatz zur Limited ist die UG (haftungsbeschränkt) eine deutsche Rechtsform mit Sitz in Deutschland.
  • Die Abwicklung einer Limited Gründung findet in englischer Sprache statt. Der Gesellschaftsvertrag und alle anderen Unterlagen werden also in englischer Sprache verfasst.
  • Die Gründung einer Limited (24 Stunden -1 Woche) erfolgt in der Regel schneller als die einer Mini-GmbH (1-2 Wochen).
  • Für die Mini-GmbH (UG) reicht nur eine Person als Gründer aus, bei der Limited müssen es hingegen mindestens zwei Personen sein: der Company secretary und der Director.
  • Privathaftung der GesellschafterInnen im Fall einer Insolvenz bei der UG nahezu ausgeschlossen. Bei der Limited sind hingegen einige Pflichtverletzungen definiert, bei denen die GesellschafterInnen auch mit ihrem privaten Vermögen belangt werden können.
  • Die Gründungskosten der Limited können stark schwanken (Übersetzung, Beglaubigung usw.), bei der Mini-GmbH weißt du hingegen genau, welche Kosten auf dich zukommen.
  • Anders als bei der UG darfst du bei der Limited Sacheinlagen in die Gründung einbringen.

Ist die Limited für Gründungen innerhalb Deutschlands zu empfehlen? Um diese Frage zu beantworten musst du die oben genannten Aspekte gründlich abwägen. Du musst dir darüber im Klaren sein, dass du bei dieser Unternehmensform dich stets zwischen zwei Rechtssystemen bewegst. Streitigkeiten bei englischem Geschäftssitz des Unternehmens müssen eventuell auch dort ausgetragen werden, was GeschäftspartnerInnen abschrecken könnte.

Möchtest du auf Nummer sicher gehen und alle Eventualitäten ausschließen, solltest du dich daher lieber für die Gründung einer Mini-GmbH entscheiden.

EXTRA: Gründer-Wissen: Gesellschaftsformen im Überblick

Fazit: Darum überzeugt die (klassische) GmbH

Verfügst du als GründerIn jedoch über ein Stammkapital von 12.500 beziehungsweise 25.000 Euro, solltest du über die Gründung einer GmbH nachdenken. Auch hier ist der große Vorteil der Haftungsbeschränkung gegeben und genießt im Vergleich zur Limited und zur Mini-GmbH ein sehr hohes Ansehen in Deutschland. Auch ist die persönliche Haftung (bei einer Erbringung der Stammeinlage in Höhe von 25.000 Euro) ausgeschlossen. Da dein Startkapital im Gegensatz zur UG und Limited nicht so gering ausfällt, wirkt sich das positiv auf deine Kreditwürdigkeit und den Ruf deines Unternehmens aus – das kommt bei Banken, KundInnen und LieferantInnen immer gut an.

Tamara Todorovic

Tamara Todorovic studierte Germanistik und English and American Studies. Von 2019-2021 absolvierte sie ihr Volontariat bei unternehmer.de. Tamara schrieb u.a. zu den Themen Psychologie, Management und Social Media. Außerdem war sie für den Ausbau des Video-Marketings sowie diverse SEO-Maßnahmen zuständig.

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2 Comments

  • Olaf Barheine sagt:

    Da war doch was: Brexit. Gerne hätte man in dem Artikel doch erfahren, welche Auswirkungen der EU-Austritt der Briten auf die Ltd. für Geschäftstätigkeiten in Deutschland hat. Wahrscheinlich ist das aber vor einem Handelsabkommen zwischen dem UK und der EU noch gar nicht geklärt.

    • Tamara Tamara sagt:

      Hallo Olaf, vielen Dank für dein Feedback. Das stimmt, auch die Limited ist vom Brexit betroffen. Bis zum 31. Dezember 2020 wurde der Limited eine Übergangszeit eingeräumt. Was danach passieren wird, ist noch nicht geklärt. Vieles hängt davon ab, ob und welche Vereinbarungen die EU mit Großbritannien treffen wird.

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