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Das Coronavirus treibt nach wie vor sein Unwesen und fordert uns alle in so ziemlich jeder Hinsicht heraus: als Arbeitgeber, als Arbeitnehmer – als Bürger und Menschen. Während sich die Einschränkungen des öffentlichen und sozialen Lebens zunehmend verschärfen, ruft die Politik zu Solidarität auf. Längst sollte auch bei den letzten Skeptikern angekommen sein, dass sich die Krise nicht allein mit staatlichen Präventivmaßnahmen meistern lässt, sondern dass es auch – und in besonderem Maße – in der Verantwortung des Einzelnen liegt.

Dieser Verantwortung sollten selbstverständlich auch Unternehmen nachkommen, sind doch gerade dort mehrere Menschen tagtäglich am zusammenarbeiten. Du fragst dich, wie du deine Angestellten vor einer Ansteckung mit Covid-19 bestmöglich schützen kannst? Dann haben wir hier ein paar Tipps für dich, die sich sofort und ohne größeren Aufwand in deinem Betrieb umsetzen lassen.

1. Aufklärung: Hygiene-Einmaleins im Büro

Zunächst wären da die grundlegenden Hygiene-Ratschläge, die Unternehmen ihrem Personal in Zeiten von Corona mit Nachdruck ans Herz legen sollten, sei es mittels Rundmails oder Aushängen. Aufgrund der exorbitanten Ausbreitungsgewschwindigkeit des Virus lassen sich die Standardtipps um ein paar wichtige Punkte erweitern:

  • Regelmäßiges Händewaschen mit Seife und mindestens 20 Sekunden lang – egal ob mit warmem oder kaltem Wasser. Die Fingernägel nicht vergessen!
  • Die Hände möglichst vom Gesicht fernhalten.
  • Händeschütteln ist momentan tabu.
  • Nicht in die Hände husten und niesen, sondern in die Armbeuge.
  • Regelmäßiges Lüften der Büros.
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
  • Größere Ansammlungen von Menschen weitgehend vermeiden (Meetings, Veranstaltungen, etc.)
  • Taschentücher nach einmaliger Benutzung umgehend entsorgen – am besten in einem verschlossenen Behälter

EXTRA: Optimale Hygiene im Büro: Praxistipps

2. Desinfektionsspender bereitstellen

Auch wenn du als Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet bist, Desinfektionsspender im Unternehmen anzubringen, solltest du diese Maßnahme angesichts der aktuellen Lage durchaus in Erwägung ziehen, um so der allgemeinen Versunsicherung ein wenig beruhigend entgegenzuwirken. Wichtig ist, dass alle Angestellten einen unkomplizierten Zugang dazu haben.

Wenn die Anschaffung von Desinfektionsmitteln aus irgendwelchen Gründen problematisch sein sollte, solltest du zumindest sicherstellen, dass auf den Toiletten genügend Seife und Tücher vorhanden sind und besonders jetzt regelmäßig aufgefüllt werden.

3. Mitarbeiter, falls möglich, ins Homeoffice schicken

Klar: Nicht alle Betriebe und Branchen haben das Glück, so einfach auf die Lösung Homeoffice zurückzugreifen und das Tagesgeschäft in Coronazeiten wie üblich am Laufenden zu halten – manche nur zu einem Teil, andere überhaupt nicht. Doch der ausdrückliche Appell seitens der Politik lautet:

Wo Homeoffice möglich ist, soll es auch angeboten werden.

Das Weisungsrecht liegt schließlich beim Arbeitgeber, das heißt: Er entscheidet darüber, wo bzw. von wo aus die Arbeit erbracht wird – das kann natürlich auch das Homeoffice sein, sofern der Arbeitsplatz zuhause samt Laptop und Software entsprechend eingerichtet ist und die Angestellten auf alles Notwendige Zugriff haben.

4. Infizierte Personen umgehend nach Hause schicken

Wenn es begründete Anhaltspunkte gibt, jemand in deinem Unternehmen könnte sich mit Covid-19 infiziert haben, zögere nicht. Schicke diese Person und alle, die mit ihr direkt Kontakt hatten, umgehend nach Hause. Dies gilt übrigens nicht nur für das Coronavirus, sondern bei jeder Krankheit, die ansteckend ist.

Und was gilt für die Angestellten selbst? Grundsätzlich sind sie nicht dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber über das Krankheitsbild zu informieren, sondern lediglich über die voraussichtliche Länge ihrer Arbeitsunfähigkeit. Eine Ausnahme liegt jedoch im Fall Coronavirus vor, der der behördlichen Meldepflicht unterliegt. Seit dem 9. März reicht es übrigens, wenn Arbeitnehmer mit leichten Atemwegerkrankungen sich telefonisch beim Arzt melden. Dieser kann sie bis zu 7 Tage krank schreiben, ohne dass man persönlich vorbeikommen müssen. Die Sonderregelung gilt seit dem 9. März für vorerst 4 Wochen.

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5. Worst Case: Das Unternehmen aus Sicherheitsgründen schließen?

Der Worst Case: Was tun, wenn du den Betrieb aus Sicherheitsgründen vorübergehend lieber komplett schließen möchtest? Zu Zwangsurlaub darfst du deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verpflichten. Denn: Deine Angestellten sind faktisch nicht krank und würden unter anderen Umständen weiterarbeiten, womit das Verschulden bei dir liegt. Wenn du sie aber dennoch schützen möchtest und der dringende Verdacht einer Ansteckung vorliegt, hast du womöglich keine andere Wahl. Finanzielle Unterstützung finden Betroffene zum Beispiel hier.

Andreas Wickles

Andreas Wickles studierte Literatur- und Medienwissenschaft. Von 2019 bis 2021 war er Teil der Redaktion von unternehmer.de und schrieb unter anderem zu den Themen Arbeitsrecht, Karriere und New Work. Außerdem war er für Interviews mit Experten sowie diverse SEO-Maßnahmen zuständig.

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