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Die Berufs- und Geschäftswelt befindet sich im Wandel. Einkaufen im Internet boomt zulasten stationärer Läden. Egal, ob so groß wie Karstadt oder eine kleine Boutique: Immer mehr Geschäfte schließen. Alle Produktbereiche sind betroffen. Selbst Lebensmittel werden mittlerweile im Internet eingekauft. Das sind nur einige Faktoren des „großen Wandels“, die jedoch von der Pandemie beschleunigt wurden.

Mehr und mehr Automatisierungen

Industrieunternehmen setzen zunehmend auf automatische, computergesteuerte Abläufe und schon jetzt werden weitaus mehr speziell für diese Bereiche ausgebildete Fachkräfte gesucht, als vorhanden sind. Informationstechnologie, kurz IT genannt, übernimmt die Jobs dort, wo zuvor  ArbeitnehmerInnen noch Hand anlegten. Gleichwohl verschiebt sich das Berufsfeld „VerkäuferIn“ vom direkten Kundenkontakt zum anonymen Abarbeiten von Onlinebestellungen.

Abgesehen vom ebenfalls boomenden „Goldenen Handwerk“ sind alle Branchen betroffen. Es ist ein schleichender Prozess, der durch sogenannte KI schon bald auch FahrerInnen von LKWs, Fuhrunternehmen und im Personenverkehr ersetzen wird. In der Schweizer Landeshauptstadt Bern kurvt seit 2019 ein Bus ohne Fahrer vollautomatisch seine Strecke ab. In Karlsruhe, den fränkischen Orten Hof, Kronach und Rehau kutschieren seit 2021 „unbemannte“ Fahrzeuge die Fahrgäste und in Westfalen sind auf zwei Testrouten führerlose Busse unterwegs.

Besonders deutlich ist der Austausch bei Sparkassen, Banken und im Versicherungsgewerbe ersichtlich. Mehr als 20.000 Sparkassen- und Bankfilialen wurden seit 2005 geschlossen. KundInnen werden von stillen Automaten bedient. Schon im Juli 1967 wurde in London der erste Geldautomat in Betrieb genommen. Die weltweite Skepsis gegenüber den Automaten hielt KundInnen bis in die achtziger Jahre von einer ausgeprägten Nutzung ab. Heute gibt es mehr als 65.000 Geräte allein nur in Deutschland. Zahlungen per Karte und Smartphone waren der nächste Schritt. Wer erinnert sich noch daran, an einem Bankschalter gestanden zu haben?

Versicherungskonzerne reihten sich für alle ersichtlich in den Wandlungsprozess ein. Versicherungsverträge schließt man heute online ab und nur noch selten kommt der Versicherungsvertreter ins Haus oder wohnt – wie früher einmal – gleich um die Ecke.  In beiden Branchen gingen seit den 1970-er Jahren unter dem Strich 1,2 Millionen Arbeitsplätze verloren.

Pandemie beschleunigt die Entwicklung

Die Corona-Pandemie beschleunigt die Entwicklung und damit auch die Verunsicherung.

Infektionsgefahren, staatliche Auflagen mit einhergehenden „Lockdowns“ katapultierten viele kleine und mittelständische Unternehmen an ihre wirtschaftlichen Grenzen. Durchschnittlich 2,8 Millionen ArbeitnehmerInnen erhielten 2020 und zeitweilig 2021 Kurzarbeitergeld, rund 140.000 deutsche Firmen gingen während der Pandemie pleite, andere wiederum sanierten sich mit staatlichen Zuschüssen, Lohndumping und manchmal auch mit deutlicher Verringerung der Anzahl ihrer Mitarbeitenden.

Zur Vermeidung von Kündigungsschutzklagen bieten ArbeitgeberInnen in solchen Situationen oftmals einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag mit Zahlung einer Abfindung an. Erhalten ArbeitnehmerInnen eine betriebsbedingte Kündigung, können sie nach §1a des KSchG unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen gesetzlich geregelten Anspruch auf die Einmalzahlung haben, die sich nach den Jahren der Betriebszugehörigkeit und des monatlichen Einkommens richtet. Ob und in welcher Höhe derartige Zahlungen den ALG Bezug beeinflussen, bedarf der Prüfung in jedem Einzelfall. Die Abfindung selbst wird dem Grunde nach nicht auf das ALG I angerechnet. Aber ein Aufhebungsvertrag mit Ausscheiden vor dem vereinbarten Kündigungstermin verzögert den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Insofern sollte man sich vorher arbeitsrechtlich beraten lassen.

Abfindung sinnvoll anlegen

Nach dem Erhalt der monetären „Du darfst jetzt gehen – Prämie“ stellt sich die Frage, was macht man mit dem Geld? Urlaub? Ausspannen und dann einen neuen Arbeitsplatz suchen? Oder legt man einen Teil der Summe vermögenswirksam an, was schwieriger denn je ist. Heutzutage erwirtschaften Sparguthaben keine Zinsen mehr und im Aktienmarkt kennt man sich nicht aus. Welche Jobs sind noch sicher?

Nahezu alle Unternehmen warten ab, wie sich die wirtschaftliche Situation entwickelt und in den allermeisten Branchen ersetzen nach und nach Computerprogramme die „Woman- oder Manpower“.  Wie geht es also weiter? Ist es nicht an der Zeit, sich selbstständig zu machen und am größten Wachstumsmarkt der Welt zu partizipieren? Das digitale Geschäftsleben boomt, wie kein anderer Wirtschaftsbereich. Die Corona Pandemie puschte 2020 den Umsatz in die stattliche Höhe von 73 Milliarden Euro und es wird jedes Jahr mehr.

Jetzt ist auch für dich der richtige Zeitpunkt gekommen, über einen Wechsel mit „Sprung“ in die Selbstständigkeit nachzudenken und  die Abfindungszahlung beispielsweise für das eigene Onlinegeschäft und damit zukunftsorientiert einzusetzen. Als eigenständiges Unternehmen bist du selbst verantwortlich und nicht mehr vom guten Willen eines Arbeitgebers, vom Glück oder von vielleicht unerträglichen Arbeitsbedingungen und keinesfalls von Pandemiebedingungen abhängig.

Salopp: Mach dein Ding! Investiere sinnvoll, wohl durchdacht und bestens vorbereitet.

Jasmin Hoffmann und Madeleine Buchta

Jasmin Hoffmann (27) gründete als Seiteneinsteigerin vier erfolgreiche E-Commerce-Unternehmen und erarbeitete sich als gelernte Industriekauffrau ein enormes Fachwissen im Dropshipping-Markt. Das ergab sich nicht mit einem eigenen, sondern durch viele Shops, deren Betreiber/innen von ihr mit ihrem Lebensgefährten Fabian Siegler beratend begleitet wurden. Zusammen vereint das Duo eine wohl weltweit einzigartige Expertise im digitalen Geschäftsleben. Jasmin Hoffmann bietet Beratungen und Schulungen speziell im Dropshipping-Markt für Frauen an: https://www.expertise.rocks/jasmin. Madeleine Buchta (35) ist freiberufliche Redakteurin und Autorin für die Agentur avtp.

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