Im November 2021 wurden auf Entschluss des Bundestags verschiedene Gesetzesänderungen wirksam. Hierzu zählt die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die das 3G-Zugangsmodell festlegt. Wir klären in unserem heutigen Artikel über das 3G-Modell auf und verraten, inwiefern die Umsetzung in der Praxis gelingt.
Eine korrekte Anwendung von Covid-Tests ist wichtig
Hochwertige Covid-Ausrüstung spielt bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens eine bedeutende Rolle. Hier erweisen sich Covid Selbsttests als ebenso kostengünstig wie auch anwenderfreundlich. So können Corona Selbsttests eingesetzt werden, um eine mögliche Infektion zeitnah nachzuweisen. Damit eine korrekte Nutzung der Covid-Tests gewährleistet werden kann, sollten AnwenderInnen stets einen genauen Blick auf die Herstellerangaben werfen. Nur so lässt sich das Testergebnis zuverlässig auswerten.
Seriöse Händler achten auf sichere Corona-Tests
Seriöse Händler legen viel Wert auf höchste Qualität und stellen ausschließlich Covid-Tests mit einer sehr hohen Spezifität und Sensitivität zur Verfügung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) listen alle Corona-Tests, die diese Qualitätsansprüche erfüllen. Bei der Wahl des Händlers sollte zudem auf einen ausreichenden Lagerbestand geachtet werden. Professionelle AnbieterInnen arbeiten mit einem geschulten Support und bieten außerdem die Möglichkeit eines Rechnungskaufs an. Wir empfehlen demnach allen Unternehmen, bei der Wahl des Lieferanten sehr sorgfältig vorzugehen.
Das 3G-Zugangsmodell setzt die richtige Dokumentation voraus
Am 24. November 2021 wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Paragraph 28b Absatz 1 wirksam. Diese sieht ein 3G-Zugangsmodell für alle Betriebsstätten vor. Demnach erhalten nur die MitarbeiterInnen Zugang zu der Betriebsstätte, die ihren G-Status auch nachweisen können. Es wird daher ein Impf- und Genesenen-Nachweis bzw. ein negativer Covid-Test gefordert. Der Arbeitgeber ist an dieser Stelle in der Pflicht, die Zugangsbeschränkungen für die Beschäftigten strikt einzuhalten und die G-Nachweise entsprechend zu dokumentieren. Es ist dem Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt, personenbezogene Daten, die den G-Status des Mitarbeiters betreffen, zu sichern.
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Es gilt eine Angebotspflicht für Arbeitgeber
Sofern kein Impf- oder Genesenenstatus vorliegt, muss der Beschäftigte einen negativen Covid-Test vorlegen. Die Testung muss bei Schnelltests alle 24 Stunden sowie bei PCR-Tests spätestens alle 48 Stunden erfolgen. Der Arbeitnehmer ist an dieser Stelle verpflichtet, den Testnachweis eigenständig zu beschaffen. Hier können beispielsweise die kostenlosen Bürgertests in Anspruch genommen werden. Zusätzlich können MitarbeiterInnen das von dem Arbeitgeber bereitgestellte Testangebot wahrnehmen. Gemäß Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen ArbeitgeberInnen den Beschäftigten zwei kostenlose Tests pro Woche anbieten.
Unternehmen müssen sich richtig organisieren
Damit die innerbetrieblichen Abläufe nicht beeinträchtigt werden, sollte die Prüfung der G-Nachweise richtig organisiert werden. Hier kann der Einsatz von speziell geschultem Personal sinnvoll sein. Somit werden interne Ressourcen geschont und der Betriebsablauf wird nicht gestört. Viele Betriebe führen zudem ein Vorgesetztenmodell ein, bei dem die Vorgesetzten die Prüfung der G-Nachweise übernehmen. Zusätzlich ist es wichtig, dass den MitarbeiterInnen im Rahmen der Testangebotspflicht ausreichend Testmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Die Homeoffice-Option sollte genutzt werden
Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes tritt auch die Homeoffice-Pflicht in Kraft. Demnach müssen ArbeitgeberInnen die Arbeit im Homeoffice zulassen, sofern keine betriebsbedingten Gründe zwingend dagegen sprechen. Wichtig ist an dieser Stelle ebenfalls, dass ArbeitnehmerInnen über die entsprechenden Möglichkeiten verfügen. Mithilfe digitaler Tools ist die Kommunikation mit KollegInnen sowie auch mit KundInnen schließlich problemlos möglich. Zudem sehen viele ArbeitnehmerInnen die Homeoffice-Möglichkeit als interessanten Benefit, sodass Unternehmen ihr Image nachweislich verbessern können.
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Fazit: Das 3G-Modell lässt sich problemlos in der Praxis umsetzen
Das 3G-Zugangsmodell ist mit einigen Herausforderungen für die Unternehmen verbunden. Dennoch haben viele Betriebe hier organisatorische Lösungen gefunden. Somit kann das Infektionsgeschehen auch ohne großen Mehraufwand eingedämmt werden.
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