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Was tun, wenn du dich bei der Arbeit mit Corona ansteckst? Welche Rechte und Pflichten hast du? Nachdem das Münchener Landesarbeitsgericht nun entschieden hatte, dass ein Schadensersatzanspruch zustande kommt, sollten MitarbeiterInnen von ihren Vorgesetzten mit dem Corona-Virus angesteckt werden, herrscht in vielen Unternehmen Verwirrung. Schließlich tragen die Firmen für die Einhaltung von Schutzmaßnahmen aktuell selbst die Verantwortung. Während die ungenauen Vorgaben des Arbeitsministeriums Verunsicherung stiften, steigen die Infektionszahlen an.

„Sowohl für Führungskräfte als auch für MitarbeiterInnen besteht nach wie vor ein hohes Risiko, sich im Job mit Corona anzustecken. Meist wird das als Arbeitsunfall abgetan – laut der Unfallversicherung DGUV in einigen hundert Fällen sogar mit Todesfolge.“

Donato Muro

Dieser Gastbeitrag verrät dir, was zu diesem Urteil führte und welche Folgen es hat.

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Ursprung des Urteils

Dem Urteil des Landesarbeitsgerichts in München liegt ein Vorfall zugrunde, bei dem der Geschäftsführer eines Unternehmens gemeinsam mit einer seiner Mitarbeiterinnen in ihrem Auto zu zwei Events fuhr – ohne Maske. Dort erklärte er gegenüber einem anderen Teilnehmer, er habe sich im Urlaub eine Erkältung zugezogen, weshalb er Abstand halten müsse.

So kam die Mitarbeiterin zu Schaden

Im Anschluss an die Veranstaltungen wurde sowohl die Ehefrau des Geschäftsführers als auch er selbst positiv auf das Corona-Virus getestet. Aus diesem Grund musste sich seine Mitarbeiterin in Quarantäne begeben, da sie aufgrund der Autofahrt eine enge Kontaktperson war. Während dieser Zeit sollte jedoch ihre Hochzeit stattfinden. Obwohl sie diese absagte, musste sie einige der Kosten tragen.

Die Rechtslage in Bayern

Zum fraglichen Zeitpunkt sah die Coronaschutzverordnung des Bundeslandes Bayern vor, dauerhaft einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen einzuhalten. Falls dies nicht möglich war, mussten alle beteiligten Personen eine Schutzmaske tragen. Diese Regelungen hat der Geschäftsführer jedoch ohne Zweifel gebrochen.

Mitarbeiterin mitschuldig?

Während des Prozesses bestand der Geschäftsführer darauf, seine Mitarbeiterin hätte ihn darum bitten müssen, getrennt zu den Events zu reisen. Da sie dies nicht tat, sei sie mitschuldig, so der Beklagte. Das Gericht entgegnete jedoch, als Arbeitnehmerin müsse sie bei einer solchen Bitte negative Konsequenzen fürchten – sie habe also eine schützenswerte Position. Das Urteil bestätigte den Schadensersatzanspruch der Mitarbeiterin. So ist es in Bezug auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wegweisend.

Donato Muro

Donato Muro hat Kompetenzen in den Bereichen Sicherheits- und Brandschutzingenieurwesen und in der Chemie. Zudem ist er studierter Jurist und angehender Arbeitspsychologe. Mit seiner Expertise steht Donato Muro seinen Kunden vollumfänglich zur Seite. Zu den Kunden des Inhabers mehrerer Firmen zählen vor allem Konzerne in der Industrie – also Unternehmen, bei denen Arbeitsschutz über ergonomische Schreibtischstühle hinausgeht.

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