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Die bis in den 70er Jahren vorgekommenen Arbeitsunfälle, die durch elektrische Geräte in Unternehmen verursacht wurden, haben im Jahre 1979 den Gesetzgeber veranlasst, Firmen zur regelmäßigen Sicherheitsprüfung elektrischer Geräte zu verpflichten. Das Ziel dieser gesetzlichen Regelung war und ist primär der Personenschutz, aber auch der Sachschutz. Welche Prüfvorschriften für ArbeitgeberInnen dabei relevant sind, liest du hier.

Die DGUV V3 Verordnung

Bei der DGUV V3 handelt es sich um eine Verordnung der Unfallkassen. Im Vordergrund steht dabei die sachgemäße Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte, Anlagen und Maschinen, die unter Spannung stehen. Ziel ist es, Unfälle und Verletzungen der MitarbeiterInnen zu verhindern. Die DGUV Vorschrift 3 ist für jegliche Unternehmen und öffentliche Einrichtung vorgeschrieben, um elektrische Anlagen zu prüfen und so die Sicherheit der MitarbeiterInnen zu gewährleisten. Für dich ist dabei wichtig, die vorgeschriebenen Prüfungszyklen einzuhalten, da andernfalls die Unfallkassen die Zahlung bei einem Betriebsunfall am Arbeitsplatz verweigern können. Darüber hinaus droht dir auch ein Bußgeld, wenn keine regelmäßige Elektroprüfung stattfindet. Auf der anderen Seite können durch regelmäßige Kontrollen Betriebsausfälle reduziert werden.

Was bedeutet die DGUV Vorschrift 3?

Die Initialen stehen für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die DGUV „Vorschrift 3“ bezieht sich auf die Sicherheit und Elektroprüfung der elektrischen Betriebsmittel. Hierbei trägst du als UnternehmerIn die gesetzliche Verantwortung, dass sich elektrische Anlagen in einem einwandfreien Zustand befinden. Elektrische Anlagen müssen bereits mit der ersten Inbetriebnahme geprüft sein. Die Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 stellt daher für deine MitarbeiterInnen eine hohe Arbeitssicherheit dar. Darüber hinaus bist du als UnternehmerIn im Schadensfall besonders abgesichert.

Die DGUV 3 ist für alle Mitglieder der Berufsgenossenschaften verpflichtend. Sie ist für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel zu prüfen und sicherzustellen. Hierbei muss jeder/jede UnternehmerIn eine genormte Prüfung seiner elektrischen Betriebsmittel derart nachweisen, dass die Vorschrift 3 eingehalten wird.

Geräteprüfung

Eine Prüfung von elektrischen Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 darf nur von einer ausgebildeten Elektrofachkraft durchgeführt werden, unter Verwendung der geeigneten Prüf- und Messgeräte. Um eine Geräteprüfung vorzunehmen, müssen die Fachkräfte an regelmäßigen Schulungen und Weiterbildungen teilnehmen. Andernfalls dürfen sie keine Elektroprüfungen durchführen. Die Prüfung dient dem Schutz deiner MitarbeiterInnen, aber auch dem Schutz deiner Betriebsmittel. Tritt dennoch ein Schaden auf, ist es für dich wichtig, die erforderlichen Prüfnachweise zu haben, damit die Versicherungen für den entstandenen Schaden aufkommen.

Um die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten abzusichern, stehen 27 Unfallkassen und 9 Berufsgenossenschaften zur Verfügung, um 70 Millionen Menschen zu versichern. DGUV Prüfungen umfassen Elektrogeräte (z.B. auch Kaffeemaschinen oder Drucker) und elektrische Anlagen. Die Elektroprüfung der Betriebsmittel erfolgt nach bestimmten Fristen. Sie ist bereits vor der ersten Inbetriebnahme elektrischer Geräte üblich. Ortsveränderliche Betriebsmittel unterliegen anderen Prüffristen als ortsgebundene Geräte. Die genauen Fristangaben entnimmst du der DGVUV Vorschrift 3.

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