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Damit du dich mit deinem Start-up erfolgreich auf dem Markt etablierst, brauchst du nicht nur eine innovative Idee und Engagement, sondern auch Kapital von externen Partnern. Um Investoren für dich und dein Unternehmen zu gewinnen, können Patente hilfreich sein. 

Du hast eine innovative Idee und dein erstes Unternehmen gegründet, nun fehlt es aber an Kapital für die nächsten Schritte? Patente können dir helfen, Investoren und Investorinnen davon zu überzeugen, dass sie dein Start-up mit Venture Capital unterstützen.

Die Schutzrechte sichern dein geistiges Eigentum vor KonkurrentInnen und NachahmerInnen und bieten externen PartnerInnen Stabilität und wirtschaftliche Sicherheit. Da das gesamte Patentierungsverfahren sehr langwierig und kostspielig sein kann, schrecken viele Unternehmensgründer und -gründerinnen zunächst davor zurück. Doch mit einer sorgfältig ausgearbeiteten Patentierungsstrategie und der Unterstützung durch einen erfahrenen Patentanwalt oder -anwältin ist es möglich, die Kosten gleichmäßig zu verteilen und fachlich nicht alles allein schultern zu müssen. 

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Was können Start-ups patentieren lassen?

Vor der Patentanmeldung solltest du dir zunächst gründlich überlegen, was du schützen lassen möchtest. Schutzrechte gelten nicht nur für Produkte, Komponenten oder neue Produktfunktionen, sondern ebenfalls für Verfahrensweisen, wie etwa die Verwendung eines Produkts oder einen Herstellungsprozess.

Ein wichtiges Kriterium, an dem du dich orientieren kannst, ist der Nutzen für den Kunden oder die Kundin. Zusätzlich solltest du dich ebenfalls mit den LieferantInnen befassen und potentielle KonkurrentInnen in deine Überlegungen miteinbeziehen. Frage dich dabei immer, wie diese versuchen könnten, das Patent zu umgehen. Ihnen kannst du zuvorkommen, indem du nicht nur das Produkt selbst, sondern auch einzelne Bauteile mit einem Patent schützt.

Zudem gelten konkrete gesetzliche Schutzvoraussetzungen: Die Innovation muss absolut neu sein und darf weder veröffentlicht noch namentlich in der Öffentlichkeit erwähnt worden sein, sonst zählt sie zum Stand der Technik. Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein und produziert bzw. verkauft werden können. Voraussetzung für ein Patent ist ebenfalls eine erfinderische Leistung oder Originalität, die sogenannte „Erfindungshöhe“. 

Patente: Geheimhaltung und finanzielle Abgeltungen bedenken

Als Gründer oder Gründerin hast du ein natürliches Interesse daran, möglichst schnell zu erfahren, ob sich KundInnen für dein Produkt interessieren. Doch bereits ein einziges Gespräch mit potenziellen KundInnen gefährdet die patentrechtliche Neuheit. Hier hilft eine Geheimhaltungsvereinbarung (non-disclosure agreement) mit InvestorInnen und PartnerInnen.

Allerdings solltest du nicht in die Versuchung geraten, die Patentanmeldung deinen KooperationspartnerInnen zu überlassen, um Patentkosten zu sparen.

Nur wenn du dich selbst als AnmelderIn eintragen lässt, hast du die bestmögliche Kontrolle über deine Innovation.

Etwas schwieriger ist es, wenn externe Ingenieure und Ingenieurinnen beteiligt sind und die Erfindung nicht allein dir gehört. In diesem Fall kannst du versuchen, die fremden Rechte zu erwerben. Mit einer Gebühreneinnahme aus der Verwertung des geistigen Eigentums, einer sogenannten Royality, besteht die Option, dass du die finanzielle Abgeltung erst bei der Produktvermarktung zahlst. 

Langwieriges Patentierungsverfahren zum Vorteil nutzen

Bis das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) das Patent erteilt, vergehen zwischen 1,5 und drei Jahre. So bleibt die Patentanmeldung zunächst 18 Monate lang geheim, bevor die Offenlegungsschrift erscheint. Für dein Start-up ergeben sich daraus Vorteile. In dieser Zeit hast du die Möglichkeit, MitbewerberInnen und die wirtschaftliche Entwicklung zu beobachten. Gegebenenfalls kannst du deine Patentansprüche anzupassen oder deine Patentanmeldung zurückzunehmen.

Darüber hinaus verteilen sich die Patentkosten über mehrere Jahre. Gemeinsam mit einem Patentanwalt kannst du einen Fahrplan für die Patentierung erstellen, mit der du im Blick hast, wann Zusatzanmeldungen für Verbesserungen einzureichen sind oder wann und in welchen Ländern das Patent außerdem angemeldet werden soll. 

Wie du bei der Patentierung vorgehst

Noch vor der Patentanmeldung ist eine Patentrecherche unerlässlich, um zu überprüfen, ob deine Erfindung tatsächlich patentfähig ist. Für den Anfang genügt eine Eigenrecherche in der Patentliteratur und den Datenbanken des DPMA oder EPO (Europäisches Patentamt).

Für eine ausführliche Neuheitsrecherche unterstützt dich ein professioneller Rechercheur, Rechercheurin oder Patentanwältinnen.

Der erste formelle Schritt im Patentierungsverfahren ist die Erstanmeldung. Hierbei hinterlegst du zunächst ein Patent in dem Land, in dem dein Start-up seinen Sitz hat. So ist das Prioritätsdatum des Patents fixiert und du hast zwölf Monate Zeit, gegebenenfalls Auslandspatente zu beantragen. Europäische Patente gelten für bis zu 38 Staaten der Europäischen Patentorganisation, ein internationales Patent für bis zu 152 internationale Vertragsstaaten der PCT (Patent Cooperation Treaty).

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Bei der Anmeldung reichst du zudem die Patentschrift ein, in der du erklärst, worauf sich die Patentansprüche beziehen und in der du deine Innovation mit allen technischen Merkmalen exakt und ausführlich beschreibst. Gemeinsam mit deinem Patentanwalt oder deiner Patentanwältin kannst du mehrere Varianten und Optionen erstellen, um für alle Fälle gewappnet zu sein.

In diesem ersten Jahr hast du genügend Zeit, um die Patentansprüche in der Patentschrift anzupassen, Präzisierungen, Einschränkungen oder Erweiterungen vorzunehmen. Bedenke jedoch, dass du nur bestehende Angaben bearbeiten und keine neuen hinzufügen kannst. Umso wichtiger ist es, dass du dir für die Patentschrift genügend Zeit nimmst und diese sehr sorgfältig erstellst. Nach der Veröffentlichung und der erfolgreichen Prüfung des Patents gilt das Schutzrecht für eine maximale Laufzeit von 20 Jahren.

Fazit: Patente für Start-ups

Mit einer sorgfältigen Patentierungsstrategie kannst du den Arbeitsaufwand und die Kosten bei der Patentierung gleichmäßig verteilen.

Gerade für Start-ups ist die Anmeldung von Patenten eine sinnvolle Option, um in der Gründungsphase potenzielle InvestorInnen für sich zu gewinnen.

Patente bieten sowohl externen PartnerInnen als auch deinem Unternehmen Sicherheit und die Möglichkeit, langfristig wirtschaftlich von deiner eigenen Innovation zu profitieren.

Werner Roshardt

Werner Roshardt ist Diplom-Physiker und Patentanwalt bei Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG. Aus seiner mehr als 30-jährigen Erfahrung als Patentanwalt vor dem Europäischen Patentamt und anderen weltweit wichtigen Patentämtern kennt er die kritischen Stellen eines Patentierungsprozesses und hat bereits viele Start-ups erfolgreich beraten. Besondere Expertise hat er zudem in Design- und Markenrecht sowie Lizenzverträgen.

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