Skip to main content

Eigentlich könnte alles ganz einfach sein: Du hast eine zündende Idee, meldest für deine Innovation ein Patent an und alles ist gut. Als One-Man- oder One-Woman-Show mag es im Einzelfall so funktionieren, im Unternehmenskontext ist es allerdings komplizierter.

Erfindungen und Patente: Die Basics

Auf technische Erfindungen können Patente erteilt werden.

Dazu muss man in den Ländern, in denen man die Erfindung gegen Nachahmung schützen möchte, beim Patentamt einen Anmeldeantrag stellen. Der Anmeldeantrag durchläuft dann ein meist mehrjähriges Prüfungsverfahren.

  • Ist das Patent erfolgreich angemeldet, ist die Erfindung für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren geschützt.
  • Das Recht auf ein Patent liegt zunächst bei der Erfinderin oder dem Erfinder. Sie oder er kann die Erfindung selbst zum Patent anmelden oder das Recht auf das Patent an eine andere natürliche Person oder auch eine juristische Person, zum Beispiel ein Unternehmen, übertragen.

Bürokratiedickicht Arbeitnehmererfindergesetz

Für Erfindungen, die im Arbeitsumfeld entstehen, gilt in Deutschland das Arbeitnehmererfindergesetz. Es regelt, dass Arbeitnehmer Erfindungen aus dem Arbeitskontext im weiteren Sinne – sogenannte Diensterfindungen – dem Arbeitgeber mitteilen müssen. Der Arbeitgeber kann dann entscheiden, ob er die Erfindung in Anspruch nehmen oder freigeben möchte.

Wenn der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch nimmt, geht das Recht auf das Patent an ihn über. Zum Ausgleich sieht das Arbeitnehmererfindergesetz vor, dass der Arbeitnehmende eine Vergütung erhält, wenn der Arbeitgeber die Erfindung benutzt.

Wichtig:

  • Für Arbeitnehmer: Alle Erfindungen, die im weiteren Sinne mit dem Arbeitsumfeld zu tun haben, immer dem Arbeitgeber melden!
  • Für Arbeitgeber: Bei jeder gemeldeten Diensterfindung zeitnah entscheiden, ob die Erfindung in Anspruch genommen oder freigegeben werden soll.

Die Regelungen im Arbeitnehmererfindergesetz sind insgesamt sehr komplex und führen zu viel Bürokratie und Organisationsaufwand, wenn ein Unternehmen sie richtig umsetzen will. Viele Unternehmen nutzen daher sogenannte Incentive-Regelungen. Damit schaffen sie unternehmensindividuelle Rahmenprogramme, die die Handhabung der gesetzlichen Regelungen im Unternehmen vereinfachen. Da hierbei die Arbeitnehmer natürlich nicht schlechter gestellt werden dürfen als gesetzlich vorgesehen, profitieren meist beide Seiten:

Die Beschäftigten erhalten Anreize für Erfindungen und die Unternehmen haben weniger bürokratischen Aufwand und mehr Rechtssicherheit.

Praxistipp: Unternehmensindividuelle Incentive-Regelungen vereinfachen den Umgang mit dem Arbeitnehmererfindergesetz und schaffen Innovationsanreize.

EXTRA: Product-Field-Methode: So konzipierst du innovative Ideen

Und was ist mit Freelancern, Gründern und Studierenden?

Das Arbeitnehmererfindergesetz regelt allerdings nicht alle Fragen im Zusammenhang mit Erfindungen im Arbeitsumfeld. Es gilt zwar für viele, aber längst nicht für alle Personen:

  • So fallen zum Beispiel Gründer eines Start-ups, wenn sie Geschäftsführer sind, nicht unter das Arbeitnehmererfindergesetz.
  • Ebenso können Freelancer, Universitäts-Beschäftigte oder Studierende ausgenommen sein.

Wenn also Kooperationen oder gemeinsame Projekte mit Beteiligten, die keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind, stattfinden, müssen vertragliche Regelungen her. Darin ist festzulegen, wem Erfindungen gehören sollen, die in der Zusammenarbeit oder bei bestimmten Projekten entstehen.

Wichtig: Solche Regelungen sollten unbedingt zu Anfang der Kooperation festgelegt werden. Wenn die Erfindungen erst einmal entstanden sind, ist es für einvernehmliche Regelungen meist zu spät!

Invention Harvesting – ohne Kreativität läuft nichts

Als Unternehmer ist es wichtig, ein kreatives Arbeitsumfeld zu schaffen und sicherzustellen, dass alle guten Ideen auch erkannt und als solche behandelt werden.

Diesen Prozess nennt man auch „Invention Harvesting“. Hierbei geht es zum einen um Kreativitätstechniken zur Förderung guter Ideen, aber auch um Kommunikation und Aufklärung über die Voraussetzungen für Patentfähigkeit und damit zusammenhängende Prozesse. Damit alle Beteiligten auch einschätzen können, aus welchen Ideen einmal wertvolle Patente entstehen können. Es lohnt sich, diesem Bereich verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken!

EXTRA: Quellen für neue Produktideen: Die ultimative Liste

Dr.-Ing. Katrin Winkelmann

Dr.-Ing. Katrin Winkelmann ist Patentanwältin und Partnerin der Kanzlei Eisenführ Speiser Patentanwälte Rechtsanwälte PartGmbB. Sie vereint rechtliche und technische Expertise mit einer unternehmerischen Sicht auf Intellectual Property (IP).

Der Artikel hat dir gefallen? Gib uns einen Kaffee aus!

Leave a Reply