Gerade Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen hatten es bereits während des Lockdowns sehr schwer. Jetzt naht eine weitere Krise die global zahlreiche verschiedene Branchen aber auch private Personen erheblich bedroht. Um den steigenden Energiekosten entgegenzuwirken, bietet die Bundesregierung verschiedene Fördermittel an. Diese sind jedoch an ständig ändernde Förderbedingungen gekoppelt brauchen Förderberechtigte ein erhebliches Wissen in diesem Bereich. Der Fördermittelexperte Maximilian Schreiber verrät in einem exklusiven Gastbeitrag, welche Möglichkeiten Unternehmer jetzt haben.
Brandaktuell – Was wird besonders gefördert
Vor allem verschiedene Bereiche in der Forschung und der Entwicklung werden seitens des Staates enorm gefördert. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Unternehmen einen staatlichen Zuschuss, wenn sie in diesem Bereich eine Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen planen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) möchte hiermit besonders kleine und mittelständische Unternehmen ansprechen, welche an unterschiedlichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE-Projekte) arbeiten. Ebenso werden Vorhaben gefördert, die sich auf Forschungsvereinigungen mit einem gemeinsamen Forschungsvorhaben beziehen. Hierbei können die ForscherInnen in einer ganzen Branche oder auch in einem speziellen Tätigkeitsfeld Projekte festsetzen.
Doch nicht nur für Forschungsprojekte werden Förderungen ausgegeben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert ebenfalls kleine oder mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und Freiberufler, die beratende Dienstleistungen nutzen möchten. Hierbei wird vorausgesetzt, dass ein Beitrag zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerichteten Personalpolitik umgesetzt werden soll. Sollte sich ein Unternehmen also im Zuge einer verbesserten Personalpolitik professionell beraten lassen, können Zuschüsse für diese Beratung beantragt werden.
Schnelle Hilfe in der Krise
Um Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu unterstützen, die in direktem Zusammenhang mit Krisen erhebliche finanzielle Einbußen haben, gibt es verschiedene Förderungen zur Soforthilfe. Hierunter fallen unter anderem die Überbrückungshilfe für Solo-Selbstständige sowie Unternehmen. Kleine und mittelständische Unternehmen, die im Zuge einer Krise ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken müssen, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten. Ebenfalls können Solo-Selbstständige und Freiberufler durch das Programm “Neustarthilfe für Solo-Selbstständige“ profitieren. Die Höhe der Förderungen richtet sich hierbei nach den betrieblichen Fixkosten. Zusätzlich erhalten Unternehmen, die besonders von einer Krise betroffen sind, zusätzlich einen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanz Stärkung. Insgesamt können somit bis zu 100 Prozent aller Fixkosten von staatlicher Seite erstattet werden.
Neben den eigentlichen Zuschüssen erhalten Unternehmen auch etwaige Steuerentlastungen. Hierbei wird beispielsweise der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 sowie 2021 noch einmal erweitert und auf 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Ebenfalls gibt es für Steuerschulden bis Ende 2020 die Möglichkeit der Stundung. Um Investitionen auch während einer Krisenzeit zu tätigen, besteht die Möglichkeit für Unternehmen, die länger als fünf Jahre auf dem Markt sind, einen Kredit zu beantragen. Im Zuge dieser Regelung wurde auch der KfW-Sofortkredit für Selbstständige und kleine Unternehmen angepasst, welche weniger als zehn Beschäftigte haben. Hierbei beträgt das Kreditvolumen maximal 2,3 Millionen Euro inklusive einer hundertprozentigen Haftungsfreistellung.
Was ist generell in einer Krise wichtig?
Um durch eine Krise hindurch zukommen, ist es sehr wichtig stets eine Übersicht zu behalten. Hierzu zählen insbesondere Unterlagen und Dokumente. Außerdem werden diese Papiere ohnehin benötigt, um einen Förderantrag zu stellen und sollten aus diesem Grund stets griffbereit sein, um wertvolle Zeit zu sparen. Außerdem spielt die Aktualität der Zahlen eine große Rolle. Diese sollten immer bekannt und einzelne Kennzahlen auch abrufbereit sein.
Da geplante Projekte so lange stillstehen, bis eine beantragte Förderung genehmigt ist, sollten UnternehmerInnen immer eine schriftliche Bescheinigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen. Somit ist gewährleistet, dass bereits vor der eigentlichen Förderbestätigung das Projekt begonnen werden kann. Außerdem erhält der Antrag dann eine höhere Priorität und die Wahrscheinlichkeit der Zusage der Förderung steigt, da diese Vorabgenehmigung nur erteilt wird, wenn alle Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllt sind.
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