Skip to main content

Dass die aktuelle ökonomische Situation viele Start-ups und KMU in die Knie zwingt, ist unbestritten. Dennoch gibt es keinen Grund zur Panik. Denn mit dem Fokus auf das eigentliche Geschäft und den 5 besten Eil-Förderpaketen ist es möglich einen Kurs mit Aufwärtstrend einzuschlagen.

1. Überbrückungshilfe/Neustarthilfe

Bei dieser Förderung werden Soloselbstständige sowie kleine Kapitalgesellschaften mit erheblichen finanziellen Einbußen während der Corona-Pandemie unterstützt. Unabhängig von anderen Leistungen, wie beispielsweise der Grundsicherung, wird die Neustarthilfe auf diese nicht angerechnet und ausgezahlt.

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige (mit bzw. ohne Personengesellschaft). Darüber hinaus können Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sowie Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Personen mit kurzfristig Beschäftigten im Bereich der Darstellenden Künste (Sonderfall) gefördert werden. Die Kriterien für die Antragsstellung sind bei jeder Gruppe unterschiedlich. Der Zeitraum für die Förderung liegt aktuell zwischen Juli bis Dezember 2021.

Soloselbstständige und Sonderfall-Antragsteller können die Förderung direkt beantragen. Kapitalgesellschaften benötigen einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).

2. Härtefallhilfe

Zusätzlich zu den zur Verfügung gestellten Hilfen des Bundes sowie der Länder während der Corona-Pandemie können Unternehmen in allen Bundesländern Härtefallhilfen in Anspruch nehmen. Jeder Fall wird einzeln geprüft und die Länder entscheiden nach eigenem Ermessen über das Gewähren der Förderung. Im Fördertopf befinden sich insgesamt maximal 1,5 Mrd. Euro, welche bis 15.12.2021 abgerufen werden können.

EXTRA: 5 Tipps für die Beantragung von Fördermitteln in der Coronazeit

Alle Unternehmen und FreelancerInnen, die durch die Corona-Pandemie eine wirtschaftliche Härte erheblichen Ausmaßes erlitten haben und bei einem deutschen Finanzamt registriert sind, gelten als förderberechtigt. Unter der erheblichen Härte sind exorbitante Belastungen zu verstehen, die eine Bedrohung für die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens darstellen. Die Härte muss sich auf den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.06.2021 beziehen. Eine Förderberechtigung ist unabhängig von der Rechtsform, sodass auch gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Organisationen vom Recht der Antragsstellung Gebrauch machen können.

Für die durch die Corona-Pandemie bedingte Belastung, die bisher nicht ausgeglichen wurde, können Unterstützungsleistungen gewährt werden. Diese orientieren sich bei einem Maximalbetrag von 100.000 Euro an den förderfähigen Fixkosten.

Die Beantragung ist bei der Bewilligungsstelle des jeweiligen Bundeslandes möglich.

3. Corona-Schutzschirm-Kredit

Die Förderung wird bayerischen Unternehmen von der LfA Förderbank Bayern zur Verfügung gestellt. Aufgefangen werden Finanzierungsschwierigkeiten, die durch die Corona-Pandemie bedingt sind. Es werden sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel gefördert. Außerplanmäßige Tilgungen können nicht einbezogen werden, wohl aber der Kapitaldienst, der bis Ende des Jahres 2021 planmäßig zu erbringen ist. Das Kreditausfallrisiko wird zu 90% von der LfA und zu 10% von der Hausbank übernommen.

Gewerblich wirtschaftende Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Mio. Euro, Angehörige freier Berufe sowie Unternehmen ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten bis 31.12.2019 gelten als antragsberechtigt. Sofern kein Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt des Antrags vorliegt sowie keine Umstrukturierungs- und Rettungsbeihilfen gezahlt wurden, können auch kleine Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten per Stichtag 31.12.2019 beantragen.

Es sind 10.000 Euro bis 30 Millionen Euro Darlehensbetrag möglich. Der Antrag ist über die Hausbank zu stellen.

EXTRA: Wie du als KMU Entscheider souverän mit Krisenursachen umgehst

4. LfA-Schnellkredit

Der Schnellkredit wird von der LfA Förderbank Bayern für Anschaffungen und laufende Kosten geboten, wobei der Freistaat Bayern das Kreditrisiko zu 100 % übernimmt.

Unternehmen, Einzelunternehmen sowie Freiberufler mit maximal 10 Mitarbeitenden und Mindestgründung zum 01.10.2019 können einen Schnellkredit erhalten. Hinsichtlich möglicherweise existenter Schwierigkeiten per 31.12.2019 gelten die gleichen Bedingungen wie beim Corona-Schutzschirm-Kredit. In 2019 (alternativ: 2017 bis 2019) muss ein Gewinn erzielt worden sein.

Unternehmen mit maximal 5 Mitarbeitenden können bis 50.000 Euro und Unternehmen mit maximal 10 Mitarbeitenden bis 100.000 Euro erhalten. Mögliche Soforthilfen sind davon abzuziehen und die Kreditsumme darf 25 % des 2019er Jahresumsatzes nicht übersteigen.

Sowohl der Antrag als auch die Auszahlung werden über die Hausbank abgewickelt.

5. KfW-Corona-Hilfe: Beteiligungsfinanzierung für Start-ups und kleine Unternehmen

Im Rahmen dieses Förderprogramms stellt der Bund Mittel bereit, um kleine Unternehmen bzw. Start-ups hinsichtlich der Corona-Pandemie mit Kapital in Form einer Beteiligungsfinanzierung zu versorgen. Es wird in Unternehmen mit und ohne Venture-Capital-Beteiligung differenziert.

Für Unternehmen mit einer Beteiligung durch den privaten, europäischen Venture-Capital-Fonds ist ein starker Bezug zu Deutschland obligatorisch. Darüber hinaus dürfen zum 31.12.2019 keine finanziellen Schwierigkeiten eingetreten sein. Die Förderung erfolgt über den Venture-Capital-Geber indirekt. Hierzu ist der Venture-Capital-Geber auf die Corona Matching Fazilität anzusprechen. Dieser stellt den Antrag beim KfW Capital bzw. Europäischen Investitionsfonds.

EXTRA: Startup in Corona-Zeiten? So gelingt dir der Start

Unternehmen ohne Venture-Capital-Beteiligung werden für Anschaffungen und Betriebsmittel gefördert. Der Wirtschaftsschwerpunkt muss in Deutschland liegen und der Gruppenumsatz darf maximal 75 Mio. Euro betragen. Auch hier darf das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftliche Schieflage geraten sein. Von letztgenannter Bedingung bilden Klein- und Kleinstunternehmen eine Ausnahme.

Als Beteiligungs- oder Mezzanine-Finanzierung (Mischform aus Eigen- und Fremdkapital) können maximal 800.000 Euro gezahlt werden. Das Bankenrisiko wird durch die KfW übernommen. Ein Antrag auf diese Finanzierung kann bis 30.06.2021 beim Landesförderinstitut bzw. direkt bei eingebundenen Intermediären (Finanzvermittlern) gestellt werden.

Fazit

Mit den Eil-Förderpaketen erhalten betroffene Start-ups und KMU die Möglichkeit, die Segel neu zu setzen. In Form von Hilfen, Krediten oder einer Finanzierung lässt sich kurzfristig Kapital beschaffen und die Liquidität sicherstellen. Vielversprechende Aussichten für wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen.

Maximilian Schreiber

Aufbauend auf dem Studium im Bereich Wirtschaftsrecht, des Trainings seiner Kommunikationsfähigkeit und der Begabung die wesentlichen Strukturen und Muster von Handlungen schnell und klar zu erkennen, ist die staatlich zertifizierte Fördermittelberatung rund um Maximilian Schreiber in der Lage, fast jedes Unternehmen durch entsprechende Unterstützung auf den richtigen Weg zu bringen.

Der Artikel hat dir gefallen? Gib uns einen Kaffee aus!

Leave a Reply