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Du bist Unternehmer und siehst das Jahr 2020 in großen Schritten auf dich zukommen? Die Jahresendrallye raubt so manchem Unternehmer den Schlaf. Projekte müssen abgeschlossen, neue Projekte auf den Weg gebracht werden. Das Ende des Jahres ist naturgemäß turbulent.

Umso wichtiger ist es, kurz inne zu halten und die eigenen Finanzen zu prüfen. Jahresende bedeutet, der Bilanzstichtag rückt näher.

1. Geringwertige Wirtschaftsgüter

Eine sehr gute Variante um Steuern zu sparen, ist Geld auszugeben – aber nur sofern dieses sinnvoll investiert wird!

Wenn du schon länger mit dem Gedanken gespielt hast, ein neues Smartphone, einen neuen Laptop oder neue Büromöbel dein Eigen zu nennen, dann wäre nun der richtige Zeitpunkt, diese Käufe auch tatsächlich zu tätigen. Vorausgesetzt natürlich, deine Liquidität lässt dies auch zu.

Geringwertige Wirtschaftsgüter („GWG“) sind alle betriebsrelevanten Wirtschaftsgüter, die weniger als 800 Euro netto (=952 Euro brutto) kosten. Diese mindern deine Steuerlast sofort in vollem Umfang. Wenn du dir also ein Notebook um 637 Euro netto kaufst, senkt dies deinen Gewinn um 637 Euro und somit auch deine Steuerbelastung. Wenn das Wirtschaftsgut jedoch über 952 Euro brutto kostet, wird es über die festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben und wirkt sich somit nicht sofort, in vollem Umfang steuermindernd aus.

Außerdem muss der betriebsrelevante Gegenstand angemessen sein. Sprich, ein Smartphone mit Swarovski-Kristallen, welches mehrere tausend Euro kostet, wird vom Finanzamt wohl nicht als betriebsrelevant angesehen werden.

EXTRA: Steuerlast reduzieren: 6 Tipps für Unternehmer

2. Kassenbestände checken

Bei bargeldintensivem Geschäft ist es wichtig die Kassenbestände jederzeit genauestens zu dokumentieren. Vor allem negative Kassenbestände oder hohe Einlagen sowie Einnahmensprünge werfen schnell Fragen auf und müssen dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen dürfen im Nachhinein natürlich nicht mehr geändert werden (können). Die Anforderung an Bar- und Registrierkassen, insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben haben die letzten Jahre massiv zugenommen und auch die Betriebsprüfer prüfen diesbezüglich wesentlich strenger!

  • Ab 01.01.2020 gibt es außerdem neue, gesetzliche Vorschriften, im Zusammenhang mit dem Kassenbetrieb.

Nach dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (Kassengesetz) müssen alle elektronischen Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden, die Manipulationen unterbindet. Außerdem müssen die Kassen in der Lage sein, für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg auszudrucken und die Nutzer müssen den Finanzämtern die Art und die Anzahl der eingesetzten Kassen melden. Es ist sehr empfehlenswert, sich auf diese Veränderungen schnellstmöglich vorzubereiten.

3. Rücklagen bilden

Die Bildung einer steuerbegünstigten Rücklage ist dann möglich, wenn bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, beispielsweise Grund und Boden oder ein Betriebsgebäude verkauft wurden. Theoretisch ist der daraus entstandene Gewinn, im Jahr des Verkaufes, steuerlich relevant. Dem kann man entgegenwirken, indem man eine Rücklage für etwaige Reinvestitionen bildet.

  • Nicht begünstigt sind jedoch immaterielle Wirtschaftsgüter, Umlaufvermögen und Wirtschaftsgüter, die noch keine 6 Jahre zum Anlagevermögen gehört haben.

Sollten schon in Vorjahren Rücklagen für Reinvestitionen gebildet worden sein, sollte geprüft werden, ob genügend Investitionsvorhaben geplant sind, um die Rücklagen zu verrechnen.

  • Der Reinvestitionszeitraum beträgt 4 bis 6 Jahre.

Kommt es in diesem Zeitraum zu keiner Reinvestition, muss die Rücklage gewinnerhöhend aufgelöst werden. Zusätzlich fällt ein Gewinnzuschlag von 6 % pro Jahr des Bestandes der Rücklage an.

4. Bewertung von Forderungen

Leider werden nicht immer alle Rechnungen, die wir als Unternehmer stellen auch beglichen. Doch wie ist eigentlich steuerlich damit umzugehen? Das Steuergesetz besagt folgendes:

Forderungen können zum 31.12.2019 vollkommen oder teilweise abgeschrieben werden, soweit sie nicht mehr werthaltig sind.

Extrem wichtig in diesem Zusammenhang: Der Wertverlust der Forderungen muss bereits vor dem Bilanzstichtag eingetreten sein (zum Beispiel bei Insolvenzanmeldung durch den Kunden vor dem Abschlussstichtag).

Sollten die Forderungen, aus welchen Gründen auch immer, uneinbringlich sein, muss genau dokumentiert werden, weshalb dies so ist und zu welchem Zeitpunkt die Forderung an Werthaltigkeit verloren hat. Hierzu gehören z.B.:

  • Mahnungen
  • Reklamationen des Schuldners
  • Schreiben des Rechtsanwalts

EXTRA: Mahnfristen: Was tun, wenn der Kunde nicht pünktlich zahlt?

5. Rückstellungen

Auch Rückstellungen wirken sich gewinnmindernd auf das Betriebsergebnis aus. Ist eine Verbindlichkeit entstanden, deren genaue Höhe aber noch nicht bekannt, dann kann man Rückstellungen bilden, um die ausstehenden Rechnungen zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Rückstellungen der Ermessensspielraum besonders groß ist. Wenn beispielsweise Handwerker die Büroräume im Dezember 2019 noch renovieren, aber noch keine Rechnung gestellt wurde, ist hierfür eine steuermindernde Rückstellung zu bilden. Die Höhe der Rückstellung erfolgt durch Schätzung, welche sich z.B. am Kostenvoranschlag orientieren wird.

  • Wichtig: Die wirtschaftliche Verursachung der Verbindlichkeit muss vor dem Bilanzstichtag stattgefunden haben.

Jahresabschluss: Einzuhaltende Fristen

Der Jahresabschluss 2018 ist bis spätestens zum 31.12.2019 beim Bundesanzeiger einzureichen und die Steuererklärungen für 2018 müssen bis zum 28.02.2020 beim Finanzamt sein. Wichtig: Das Finanzamt geht ab den Steuererklärungen 2018 wesentlich strenger gegen Sünder vor – bei nicht rechtzeitiger Abgabe wird erstmals sofort ein Verspätungszuschlag fällig!

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Tobias Sick

„Startup-Steuermann“ Tobias Sick ist Startup-Steuerspezialist, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und Partner bei HWS, einer renommierten mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Hauptsitz in Stuttgart sowie ehrenamtlich Finanzvorstand des Startup Stuttgart e.V. und Mitglied im Mentorennetzwerk von First Momentum Ventures.

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