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Der erste Teil dieses zweiteiligen Ratgebers erläuterte den Begriff „vermögenswirksamge Leistungen“, sowie die unterschiedlichen Förderbeiträge. In diesem Teil erhältst du mehr Informationen zu den fünf verschiedenen Anlageformen.

Ein Bausparvertrag und ein Banksparplan bieten Sicherheit. Im Gegensatz dazu gibt es bei Aktienfonds/ETFs Wertschwankungen bezüglich des angesparten Kapitals. Bei der Tilgung eines Immobilienkredits erhältst du sichere Erträge. Die Altersvorsorgewirksamen Leistungen stellen eine Sonderform dar.

Bei der Wahl der richtigen Anlageform spielen mehrere Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Wohnsituation
  • zu versteuerndes Einkommen
  • Risikobereitschaft

Im Folgenden stellen wir die fünf Anlageformen detailliert vor:

5 Anlageformen

1. Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag stellt eine Kombination aus einem Sparplan und einem Kredit zur Immobilienfinanzierung dar. Im Vergleich zu den anderen Anlageformen gibt es beim Bausparen relativ hohe Kosten.

Falls du auf kein Darlehen brauchst, kannst du den Bausparvertrag auch als reinen Sparplan zum Vermögensaufbau verwenden. Durch den Verzicht auf ein Darlehen gibt es meist höhere Zinsen.

Der Bausparvertrag ist sinnvoll, wenn:

  • du bereits eine Immobilie besitzt und Geld für eine spätere Renovierung ansparen möchtest
  • zukünftig bauen willst.

Beim Bausparvertrag kannst du eine weitere Förderung, die sogenannte Wohnungsbauprämie, beantragen. Die genauen Förderungsbeiträge findest du in unserem ersten Teil dieser Artikelserie.

Falls du einen Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie hast, bist du mit dieser Anlageform besser aufgehoben, als mit einem VL-Banksparplan.

2. Banksparplan

Ein Banksparplan gleicht einem Sparbuch. Der Arbeitgeber zahlt jeden Monat Geld in das Sparbuch ein. Leider gibt es bei dieser Anlageform keine staatlichen Förderungen. Folglich hast du bei einem Banksparplan keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Die Laufzeit von Banksparplänen beträgt in der Regel sieben Jahre.

Ein Banksparplan ist eine konservative Anlageform. Einerseits gibt keine Wertschwankungen, wie beispielsweise beim Aktienfond. Andererseits ist der Zinssatz derzeit sehr gering.

3. Aktienfonds / ETFs

Aktienfonds/ETFs bieten hohe Rendite. Allerdings bieten sind aufgrund der Wertschwankungen weniger Sicherheit.

Bei Aktienfonds darf das zu versteuernde Einkommen bis zu 20.000 Euro pro Jahr betragen. Auch hier findest du die genauen Förderbeiträge in unserem ersten Teil dieser Artikelserie.

Wo ist der Unterschied zwischen Aktienfonds und Aktien-ETFs? Bei ETFs hast du sehr geringe Kosten. Diese sind deutlich geringer als bei aktiv gemanagten Aktienfonds.

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Du kannst einen Aktienfond- oder ETF-Sparplan direkt bei einer Bank abschließen. Der Nachteil dabei: Die Bankfilialen fordern für diesen Service häufig vergleichsweise hohe Kosten. Alternativen dazu bieten Direktbanken und Fondsvermittler. Hierbei kaufst du Anteile an Investmentfonds. Diese werden anschließend bei einer Fondsbank oder einer vermittelnden Bank zurückgelegt.

4. Immobilienkredit tilgen

Du kannst mit den vermögenswirksamen Leistungen jeden Monat deinen Immobilienkredit tilgen. Bei dieser Anlageform wird das Geld nicht auf einen Sparvertrag überwiesen. Stattdessen wird das Geld jeden Monat direkt als Tilgung an die Bank überwiesen.

Die Förderbedingungen sind die gleichen wie beim Bausparen. Das zu versteuernde Einkommen darf jährlich nicht mehr als 17.900 Euro betragen.

Dies stellt eine attraktive Alternative für Personen dar, die ihr Haus finanziert haben. In der Regel erhältst du bei konservativen Geldanlagen weniger Rendite, als du auf deinen Immobilienkredit zahlst. In diesem Fall stellt deine Rendite deinen Immobilienkredit dar.

5. Altersvorsorgewirksame Leistungen

Die altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVL/ AVWL) ist eine Sonderform der Anlageformen. Hierbei wird das Geld direkt in die Altersvorsorge investiert:

  • betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente

Diese Variante hat den Vorteil, dass du das Geld direkt von deinem Bruttogehalt über die vermögenswirksamen Leistungen in die Altersvorsorge einzahlen kannst. Somit hast du einen steuerlichen Vorteil.

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Diese Anlageformen haben den Nachteil, dass du keine Arbeitnehmersparzulage erhältst. Außerdem ist die Vertragslaufzeit nicht auf sieben Jahre begrenzt, sondern gilt bis zum Renteneintritt.

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Frederike Engelhardt

Frederike Engelhardt absolvierte von 2018-2021 ihr duales Studium bei unternehmer.de. Sie war in der Redaktion tätig und schrieb u.a. zu den Themen Finanzen, Management und Recht Außerdem war sie für Social Media sowie diverse SEO-Maßnahmen zuständig. Ihre Bachelorarbeit schrieb sie zum Thema Snippet-Optimierung, welches zum Fachgebiet SEO gehört.

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