Skip to main content

In den Bilanzen zahlreicher GmbHs, gerade bei kleineren Unternehmen, tickt eine Zeitbombe. Einige Jahre nach Gründung der GmbH hat sich manch ein Inhaber dazu entschlossen, die Altersversorgung durch eine rückgedeckte Pensionszusage zu gestalten. In den meisten Fällen erfolgte die Rückdeckung durch eine Lebens- oder Rentenversicherung. Wurde diese einmal abgeschlossen, ruhte die Police in der entsprechenden Ablage. Eine erneute Überprüfung, ob die Deckung noch ausreichend ist, um die zugesagten Pensionsansprüche zu erfüllen, findet in den seltensten Fällen statt.

Die dramatische Verschlechterung an den Kapitalmärkten wird manch ein Unternehmen zum Fälligkeitszeitpunkt der Zusage in finanzielle Bedrängnis bringen.

Gerade wenn ein Verkauf geplant ist, tun sich enorme Risiken auf. Inhaber sind gut beraten, ihre Versorgungsansprüche zu überprüfen und gegebenenfalls nachzufinanzieren. Dies muss nicht über eine erneute Versicherung erfolgen, Aktien oder andere Anlageformen sind ebenfalls geeignet.

Bei langer Restlaufzeit auf Aktien setzen

Für eine Rückdeckung kommen Aktien ebenso infrage wie:

  • ein offener Immobilienfonds,
  • ein Tagesgeld oder
  • ein Bausparvertrag.

Wichtig ist, dass mit Beginn der Pensionszahlungen ausreichendes Kapital vorhanden ist. Aktien, die großen Werte, bieten den Vorteil, dass sie weniger volatil agieren als Nebenwerte und bei einer entsprechenden Laufzeit, die Börsencharts belegen dies, langfristig immer im Kurs gestiegen sind. Sinnvoll ist die Rückdeckung durch einen Aktienfonds, da hier monatlich mit festen Beträgen agiert werden kann und so der Durchschnittskosteneffekt optimal genutzt wird.

Der erste Schritt für diese Form der Rückdeckung ist die Auswahl eines geeigneten Aktiendepots. Ein entsprechender Depotvergleich liefert darüber hinaus auch weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern. Beträgt der Zeitraum bis zum Eintritt der Pensionszusage mindestens zehn Jahre, liegen die Vorteile für eine aktienbasierte Rückdeckung auf der Hand.

Kursschwankungen zum Laufzeitende verhindern

Nachteilig wird die Rückdeckung für die Pensionszusage, wenn zum Zeitpunkt des Beginns die Börsen eine Talfahrt beginnen.

Dieses Risiko lässt sich aber hervorragend ausschließen. Rund fünf Jahre vor Zahlungsbeginn sollte damit begonnen werden, sowohl das aufgebaute Aktienvermögen als auch die monatlichen Zahlungen sukzessive in festverzinsliche Anlagen umzuschichten. Dabei stehen Anleihen ebenso zur Verfügung wie Tagesgelder. Diese Umschichtung erfolgt nicht auf einmal, sondern bei einer fünfjährigen Vorlaufzeit in 60stel, jeden Monat ein wenig mehr.

So bleibt auf der einen Seite bis zum Schluss ein Minimum an Chancen auf die verbliebene Aktienposition, auf der anderen Seite wird das Kursrisiko, das natürlich bis zum Schluss besteht, am Ende bis auf null reduziert. Für GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer, die auf eine Pensionszusage vertrauen, gilt generell, dass das Vermögen für die Rückdeckung alle zwei Jahre überprüft werden muss, um am Ende ein böses Erwachen zu vermeiden.

EXTRA: Wie viel Rente bleibt uns noch?

Uwe Rabolt

Ist Bankkaufmann, Versicherungsfachmann (BWV), Magister in Psycho- und Neurolinguistik und amerikanischem Verfassungsrecht. 1985 - 2010 Finanzdienstleistungsvertrieb. Bis 2000 Makler-Mehrfachagent, 2000 - 2002 Deutsche Bank Onlineredaktion, danach Deutsche Bank PGK Vertrieb und Aufbau des BAV-Geschäftes in Frankfurt / Main, ab 2007 Volksfürsorge, 2009 - 2010 DEVK. Seit 2011 ausschließlich schreibend mit Schwerpunkt Finanzdienstleistung und Wirtschaft. Drei erwachsene Töchter, geschieden und Tennismaniac.

Der Artikel hat dir gefallen? Gib uns einen Kaffee aus!

One Comment

  • Ella sagt:

    Ich denke mit Aktien muss man sich wirklich gut auskennen bevor man darin investiert. Oder sollten die Firmen einen dann unabhängig beraten/unterstützen?

Leave a Reply