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Das Coronavirus ändert unser tägliches Leben. Nicht nur die Minimierung persönlicher Kontakte und die Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Personen, sondern auch die die ersten Ausgangsbeschränkungen bestimmen unseren Alltag.

Auch das Arbeitsleben verändert sich stark: Neben Home Office Regelungen und Kurzarbeit fallen viele Geschäftsreisen aus. Jeder, der nicht unbedingt reisen muss, sollte zu Hause bleiben. Aber was geschieht mit bereits gekauften Bahntickets? Kann man überhaupt noch mit der Bahn fahren? Und was passiert, wenn sich ein Verdachtsfall im Zug befindet?

Die Deutsche Bahn gibt dazu folgende Informationen (Stand: 20.03.2020):

1. Stornierung der Reise

Wenn du die (Geschäfts-)Reise nicht antreten willst, kannst du dein Ticket stornieren. Du bekommst entweder einen Gutschein als Ersatz oder du buchst es auf einen anderen Zeitpunkt um. Jeder, der ein Ticket vor dem 13. März gekauft hat, kann dieses bis zum 30. Juni 2020 flexibel nutzen. Damit ist auch die Zugbindung für Sparpreis- und Supersparpreistickets aufgehoben.

Mit Reisedatum bis 30. April können Fahrgäste ihre Fahrkarten kostenlos in einen Gutschein umwandeln. Dafür musst du einen Antrag stellen, welcher bis 30. Juni eingereicht werden soll. Das Kulanzformular findest du auf der Website der Bahn.

Flexpreis-Tickets können zu den sowieso schon gültigen Stornierungsbedingungen zurückgegeben werden.

2. Antreten der Reise

Wenn du die Reise trotz Corona-Krise antreten willst oder musst, dann gelten besondere Bedingungen in den Zügen.

Die Deutsche Bahn steht im ständigen Austausch mit dem Bundesverkehrsministerium, dem Bundesinnenministerium und den Gesundheitsbehörden. Es gelten in allen Zügen die Hygienehinweise des Robert-Koch-Instituts, darunter gründliches Händewaschen und schnelles Entsorgen von Taschentüchern.

Zudem gibt es in der Bahn nur einen eingeschränkten Service. Die Tickets werden von den Zugbegleitern nicht mehr in die Hand genommen, sondern auf Sicht kontrolliert. Es gibt auch keinen persönlichen Verkaufsservice mehr am Platz, dafür bleiben die Bordbistros geöffnet. Speisen und Getränke werden jedoch nur noch in Einwegverpackungen verkauft.

Das Angebot der Kinderbetreuung im Fernverkehr ist eingestellt.

3. Im Zug ist ein Corona-Verdachtsfall

Wenn es im Zug eine Person mit Verdacht auf Corona gibt, wird der betroffene Bereich im Zug gesperrt. Alle weiteren Passagiere im Zug werden gebeten, ihre persönlichen Kontaktdaten zu hinterlassen, damit sie bei Bedarf umgehend informiert werden können. Nach der Fahrt wird der Zug professionell gereinigt und desinfiziert.

Die erkrankte Person wird am nächsten Halt an die Rettungskräfte übergeben und medizinisch versorgt.

Falls du in einem betroffenen Zug mit Corona-Verdachtsfall warst, so achte genau darauf, ob sich dein Gesundheitszustand verändert.

4. Beeinträchtigung der Zugverbindungen?

Beeinträchtigungen gibt es bisher nur im grenzüberschreitenden Bahnverkehr. Aufgrund verstärkter Grenzkontrollen kann es auf dem Weg von und nach Österreich, Frankreich, Liechtenstein, Dänemark sowie aus und in die Schweiz zu Verspätungen kommen.

Zudem fallen viele Verbindungen nach Italien, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Österreich, Polen, Tschechien, in die Schweiz und in die Niederlande aus.

Über konkrete Verbindungen kannst du dich auf der Homepage der Deutschen Bahn informieren.

Quelle: Teleschau

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