Was bedeutet Arbeiten in Teilzeit? Weniger Stunden arbeiten, dafür mehr Zeit für Familie oder Hobbys – Teilzeitarbeit erfreut sich oft genau deshalb immer größerer Beliebtheit bei MitarbeiterInnen aller Branchen. Um einen Überblick über die unterschiedlichen Modelle und die verschiedenen Regelungen zu behalten, haben wir hier alles Wichtige für dich zusammengefasst. Last but not least findest du noch Besonderheiten zum Gehalt im Teilzeitjob.
Definition – wie viele Wochenstunden gelten als Teilzeit?
Es handelt sich um Teilzeit, wenn ArbeitnehmerInnen weniger als die gesetzliche Normalarbeitszeit arbeiten bzw. eine kürzere Arbeitszeit vorgesehen ist als die Vollzeitstelle in diesem Unternehmen vorsieht.
Beispiel: Ein Unternehmen bietet eine Vollzeitstelle mit 38,5 Wochenstunden. Eine Arbeitnehmerin arbeitet 35 Stunden pro Woche. Ein Kollege arbeitet lediglich 15 Stunden. Bei beiden Dienstverhältnissen handelt es sich um Teilzeit-Modelle. Die genaue Definition findest du hier.
In den letzten Jahren etablierte sich für Teilzeitstellen mit über 30 Wochenstunden auch der Begriff „Vollzeitnahe Teilzeit“.
Die gängigsten Modelle
Wie wir bereits anklingen haben lassen, unterscheidet man inzwischen die unterschiedlichsten Teilzeit-Modelle. Die wichtigsten haben wir hier zusammengefasst:
- Saisonteilzeit: Je nach Bedarf können ArbeitnehmerInnen mal in Vollzeit und mal in Teilzeit angestellt werden. Dies wird gerne von Betrieben gemacht, die von der Saison abhängig sind, z.B. im Tourismus, im Verkauf oder in der Landwirtschaft.
- Jobsharing: Zwei Teilzeitangestellte teilen sich eine Stelle und sprechen sich bzgl. Arbeitszeiten miteinander ab. Eine neuere Form mit mehr als zwei Parteien nennt sich „Teilzeit Team“.
- Altersteilzeit: Ab dem 55. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die bisherige wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte zu reduzieren. Das Gehalt wird von der/dem ArbeitgeberIn aufgestockt und Rentenbeiträge werden weiterhin eingezahlt. Die Arbeitszeit kann individuell vereinbart werden.
- Brückenteilzeit: Dabei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit, die im Voraus für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird. Der/die ArbeitnehmerIn muss seit mindestens sechs Monaten in einem Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten angestellt sein, um einen gesetzlichen Anspruch darauf zu haben. Die Brückenteilzeit bietet sich vor allem dann an, wenn der/die Angestellte nach einer gewissen Zeit (z.B. während der Kinderbetreuung oder einer Ausbildung) wieder zurück in die „alte“ Vollzeitstelle will.
- Elternteilzeit: Für ArbeitnehmerInnen, die während ihrer Elternzeit arbeiten wollen, besteht die Möglichkeit auf Elternteilzeit. Wenn nur ein Partner arbeitet, darf die Teilzeit höchstens 32 Wochenstunden betragen. Teilen sich die Elternteile die Elternzeit, dann sind es zwischen 24 und 32 Wochenstunden – dabei handelt es sich dann um den sogenannten „Partnerschaftsbonus“.
Achtung: In Österreich funktionieren die Modelle teilweise anders – Genaueres zur Teilzeitarbeit in Österreich kann auf der Website der Arbeiterkammer nachgelesen werden.
Besondere Regelungen für Teilzeit-Stellen
Wie bei allen anderen Angestellten, unterliegen auch die Stellen von ArbeitnehmerInnen in Teilzeit bestimmten Regelungen. Die wichtigsten haben wir hier für dich zusammengefasst:
1. Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilzeitarbeit:
Laut § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) haben MitarbeiterInnen unter bestimmten Voraussetzungen sogar Anspruch auf Teilzeitarbeit. Dazu gehören folgende Punkte:
Vor allem die Umsetzbarkeit für den/die ArbeitgeberIn ist manchmal der Grund für Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Angestellten. Was sind betriebliche Gründe, die gegen die Teilzeitarbeit sprechen?
- Der Arbeitsablauf wird im Betrieb massiv gestört.
- Die Teilzeitarbeit ist mit großen Kosten für den Betrieb verbunden.
2. Arbeitszeiten
Wie auch bei Vollzeitstellen wird die Arbeitszeit von Teilzeitangestellten zwischen dem/der ArbeitnehmerIn und dem/der ArbeitgeberIn vereinbart.
Es gibt zudem die Möglichkeit, auf Abruf zu arbeiten. Das heißt, der/die Teilzeitangestellte arbeitet nur dann, wenn Arbeit anfällt. Der Betrieb muss aber vier Tage im Voraus darüber Bescheid geben.
3. Urlaubsanspruch
Der Anspruch auf Urlaub hängt mit den vereinbarten Arbeitstagen pro Woche zusammen. Jede/r ArbeitnehmerIn in Deutschland soll mindestens 4 Wochen im Jahr Urlaub machen dürfen. Hier eine Übersicht, wie viele Urlaubstage jedem/r MitarbeiterIn zustehen:
- 1 Arbeitstag / Woche: 4 Tage
- 2 Arbeitstage / Woche: 8 Tage
- 3 Arbeitstage / Woche: 12 Tage
- 4 Arbeitstage / Woche: 16 Tage
- 5 Arbeitstage / Woche: 20 Tage
- 6 Arbeitstage / Woche: 24 Tage
4. Kündigung
Für eine Kündigung gelten in Teilzeit dieselben gesetzlichen Fristen und Regeln wie für Vollzeitangestellte.
5. Gleichstellung mit Vollzeit-Angestellten
Ein/e ArbeitnehmerIn in Teilzeit darf gegenüber den Vollzeit-Angestellten nicht schlechter behandelt werden. Dies betrifft z.B. Sozialleistungen oder Weihnachts- und Urlaubsgeld.
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Teilzeit-Gehälter: So wird das Gehalt berechnet
Wechselt man von Vollzeit auf Teilzeit, dann wird der Teilzeitgehalt aliquot zur Vollzeitstelle berechnet. Mit der folgenden Formel kann man sein ungefähres Gehalt berechnen:
Good to know: Mit dem Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können die finanziellen Auswirkungen abhängig von einzelnen Positionen wie Lohnsteuer, Versicherung usw. noch genauer berechnet werden.
Fazit
Das Etablieren von Arbeiten in Teilzeit hat nicht nur für ArbeitnehmerInnen Vorteile, sondern kann auch für ArbeitgeberInnen ein echter Mehrwert sein. Zwar erscheinen die Kosten für das Schaffen von Teilzeitstellen auf den ersten Blick höher, jedoch sorgen Betriebe auf diesem Weg für eine gute Work-Life-Balance. Dies hat nachweislich weniger Krankenstände zur Folge und bei zufriedenen MitarbeiterInnen kann die Arbeitsleistung langfristig verbessert werden.
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