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Für viele ArbeitnehmerInnen stellt es einen großen Pluspunkt dar, wenn ihnen ihr Arbeitgeber einen Firmenwagen zu Verfügung stellt. Dies gilt besonders, wenn es sich um ein Modell handelt, welches sie sich normalerweise kaum leisten können. Noch besser klingt es für viele ArbeitnehmerInnen, wenn auch eine private Nutzung des Firmenwagens erlaubt wird und der Arbeitgeber dabei die Kosten übernimmt.

Allerdings müssen sowohl ArbeitgeberInnen als auch ArbeitnehmerInnen auf einige Kriterien achten, wenn es um einen Firmenwagen geht. Falls beispielsweise firmeneinheitliche Nummernschilder gewünscht werden, ist es vor der Zulassung des neuen Firmenwagens notwendig, das gewünschte Kennzeichen reservieren zu lassen, um sicherzustellen, dass dieses verfügbar ist.

Welche Punkte im Bereich der Firmenwagen außerdem zu berücksichtigen sind, erklärt der folgende Beitrag.

Dienst- und Firmenwagen: Gibt es einen Unterschied?

Grundsätzlich wird mit den Bezeichnungen Firmen- und Dienstwagen das gleiche gemeint. Eine eindeutige Regelung oder Definition darüber, wodurch sich ein Dienst- beziehungsweise ein Firmenwagen auszeichnet, existiert so nicht.

So werden die beiden Begrifflichkeiten als Synonym verwendet und beschreiben beide ein Fahrzeug, welches sich im Besitz des Arbeitgebers befindet, jedoch von dem Arbeitnehmer im Rahmen dienstlicher Fahrten genutzt werden kann. Es ist dabei unabhängig, ob der Arbeitgeber das Fahrzeug geleast oder erworben hat.

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Der passende Dienstwagen für die berufliche Position

Auch heutzutage gelten Firmenwagen noch als eine Art Statussymbol. Viele nehmen dabei an, dass je größer und hochpreisiger ein Fahrzeug ist, die berufliche Position des Arbeitnehmers umso wichtiger ist. In der Realität trifft dies häufig auch tatsächlich zu.

MitarbeiterInnen, die eine mittlere Führungsposition ausüben, erhalten durch ihren Arbeitgeber so in der Regel ein Fahrzeug der Mittelklasse. Die gehobene Mittelklasse wird für höher positionierte MitarbeiterInnen gewählt und die Oberklasse ist dem Top-Management vorbehalten.

Daneben lässt sich in vielen Fällen feststellen, dass die Dienstwagen umso hochwertiger sind, je größer das Unternehmen ist. ArbeitgeberInnen sollten bei der Auswahl der Dienstwagen, die sie ihren MitarbeiterInnen zur Verfügung stellen, somit stets auch bedenken, dass die jeweilige Fahrzeugflotte das Unternehmen nach außen repräsentiert.

Welche Fahrzeugmodelle sind als Dienstwagen möglich?

In den meisten Unternehmen wird durch die sogenannte Car Policy geregelt, welche Fahrzeugmodelle im Bereich der Dienstwagen ausgewählt werden können.

Die Dienstwagenrichtlinie legt fest, zu welchen Bedingungen welche Dienstwagen in welcher Größenordnung von welchen Angestellten gefahren werden dürfen. Daneben werden in ihr auch Pflichten und Rechte definiert, beispielsweise, ob eine private Nutzung des Firmenwagens erlaubt ist und von welchen Personen dieser gefahren werden darf.

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Im Rahmen dieser Regelungen wird sowohl auf der Seite des Arbeitgebers, als auch der des Arbeitnehmers für eine wichtige Verbindlichkeit gesorgt. Außerdem lässt sich durch eine fest definierte Richtlinie verhindern, dass unter den MitarbeiterInnen Missgunst und Neid ausbrechen oder um sehr hochpreisige Fahrzeugvorlieben anstrengende Diskussionen geführt werden.

Die private Nutzung des Dienstwagens

In der Regel ist es für die ArbeitnehmerInnen gestattet, ihren Dienstwagen auch privat zu nutzen. Allerdings können Unternehmen ihre jeweilige Car Policy frei gestalten.

So werden einige Firmenwagen den MitarbeiterInnen ohne jegliche Einschränkungen, inklusive einer Tankkarte, überlassen. Andere Dienstwagen dürfen dagegen nicht für die Fahrt in den Urlaub oder auch nur rein dienstlich genutzt werden.

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