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Aufgrund der Pandemie waren plötzlich zahlreiche ArbeitnehmerInnen dazu genötigt, von zu Hause zu arbeiten. Einige wenige kannten es bereits, aber für die Mehrzahl der Beschäftigten war es eine große Umstellung. Es war nicht immer ganz einfach, auf die Schnelle einen geeigneten Platz in der Wohnung einzurichten, in der eine ungestörte Arbeit möglich war.

Doch schon nach kurzer Zeit fanden sehr viele Menschen Gefallen daran. Die Fahrt zum Arbeitsplatz entfiel. Dadurch konnten sie Kraftstoffkosten sparen und die freie Zeit verlängerte sich. In vielen Unternehmen bestand für die MitarbeiterInnen sogar eine mehr oder weniger flexible Zeiteinteilung. Aber auch diverse Arbeitgebende spürten, dass diese noch recht neue Arbeitsform Vorzüge mit sich brachte. Beispielsweise verringerten sich die Betriebskosten für die Bürogebäude. Deshalb denken viele darüber nach, diese Vorteile für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen dauerhaft zu nutzen. Doch ist das so einfach möglich?

Rechtliche Aspekte beim Homeoffice

Im allgemeinen Arbeitsrecht gibt es klare Regelungen. Darin ist unter anderem verankert, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten einen angemessenen und sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen muss. Das gilt auch dann, wenn sie nicht direkt im Unternehmensgebäude, sondern in der eigenen Wohnung arbeiten. Die Ausstattung bezieht sich jedoch nicht nur auf einen Laptop. Genauso wichtig sind ergonomische Bürostühle und Schreibtische. Auch für eine geeignete Beleuchtung sowie einen Sonnenschutz ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Diese Regelungen gelten dann, wenn mindestens 20 Prozent der Arbeitszeit in der privaten Wohnung verbracht wird. Davon möchten sich die Unternehmen verständlicherweise gerne drücken und suchen nach Alternativen.

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Flexoffice bietet Vorteile für beide Seiten

Einige Unternehmen bieten ihren MitarbeiterInnen flexible Arbeitsplatzmodelle an. In dem Fall spielt es keine Rolle, ob Angestellte zu Hause oder am Strand arbeiten. Es wäre zudem möglich, die Arbeit während einer Bahnfahrt oder einfach nur auf dem heimischen Balkon durchzuführen. Falls das Unternehmen bereits auf Cloud-Dienste umgestiegen ist, spielt es keine Rolle mehr, von welchem Ort aus sich die MitarbeiterInnen am System anmelden. Mit jedem internetfähigen Gerät sowie mit den persönlichen Zugangsdaten kann jederzeit gearbeitet werden. MitarbeiterInnen müssen lediglich dafür Sorge tragen, dass keine Unbefugten Zugriff auf die betrieblichen Daten bekommen.

Eine solche Arbeitsweise nennt man Mobile Office oder Flexoffice. Für die Angestellten ist es insofern vorteilhaft, weil sie arbeiten können, wann und wo sie es wünschen. Es kann auch im Ausland sein. Das funktioniert jedoch nur, wenn ein Cloud-Dienst eingerichtet ist. Der Arbeitgeber hat den Vorteil, dass er den MitarbeiterInnen lediglich ein Tablet oder einen Laptop zur Verfügung stellen muss. Über die weitere Ausstattung braucht er sich keine Gedanken zu machen. Der Unterschied zwischen diesen beiden Arbeitsformen liegt also darin, wer für die Ausstattung der Arbeitsumgebung zuständig ist.

Flexible Arbeit nur nach Vereinbarung

ArbeitgeberInnen dürfen allerdings nicht einfach allein bestimmen, ob ArbeitnehmerInnen im Homeoffice oder im Flexoffice arbeiten sollen. Es wird jedoch immer wieder gerne versucht, einseitige Entscheidungen zu treffen. Insbesondere Start-ups haben es in der Anfangsphase manchmal schwer, für Angestellte geeignete Gewerbeimmobilien zu bekommen. Deshalb sind sie froh, wenn potenzielle MitarbeiterInnen in ihren eigenen Wohnungen arbeiten. Dadurch lassen sich hohe Investitionskosten und natürlich auch laufende Kosten einsparen. Dazu kommt, dass jüngere Menschen ohnehin gerne flexibel arbeiten möchten. Damit die Arbeitsverhältnisse rechtssicher sind, sollten die Details über die Bereitstellung des Arbeitsplatzes sowie die Kostenübernahme der Ausstattung vertraglich geregelt werden.

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In diversen mittelständischen Unternehmen führen die BetriebsleiterInnen mitunter auch Verhandlungen mit den Betriebsräten. Diese Möglichkeit der Absicherung besteht ebenfalls.

Sascha Arlt

Sascha Arlt ist Geschäftsführer der maja.cloud und Digitalisierungs-Berater im Windows Umfeld. Er bringt klassische Windows Software vom Desktop in die Cloud und sorgt so für mehr Komfort und Sicherheit. Mit seiner HomeOffice Lösung bringt er Mitarbeiter binnen Stunden ins Home- oder FlexOffice. Zudem berät er Unternehmen wie sie die digitale Zusammenarbeit effizienter gestalten können.

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