Die Einführung einer gesetzlichen Quote für Frauen in Führungspositionen ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit für Frauen und Männer in Wirtschaft und Arbeitswelt.
Gegenwärtig haben nur sechs der 185 Aufsichtsräte der DAX-, MDAX-, SDAX- und TecDAX-Unternehmen sowie der 25 Unternehmen, in denen die Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten vertreten sind, eine Vorsitzende. Und nur rund ein Viertel (25,9 Prozent) der Aufsichtsratsmitglieder sind Frauen. Nur 6,8 Prozent der Vorstandsmitglieder sind Frauen und der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung beträgt nur 35%.
Seit dem 1. Januar 2016 gibt es bei der Neubesetzung von Aufsichtsratspositionen in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen eine feste Geschlechterquote von 30 Prozent. Auch für den öffentlichen Dienst gibt es seit 2016 eine Geschlechterquote. Darüber hinaus sind 3.500 weitere Unternehmen verpflichtet, sich eigene Ziele zur Verbesserung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und auf den obersten Führungsebenen zu setzen.
EXTRA: Starke Frauen bilden eine starke Wirtschaft
Das Gesetz über die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern in Führungspositionen im privaten und öffentlichen Dienst, das am 1. Mai 2015 in Kraft getreten ist, hat bereits zu einem erhöhten Anteil von Frauen in Spitzenpositionen geführt. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil von Frauen in Führungspositionen deutlich zu verbessern und Geschlechterparität zu erreichen. Es wird einen Kulturwandel geben, nicht nur in den obersten Führungsebenen deutscher Unternehmen, sondern auch im Hinblick auf die Chancengleichheit in allen Unternehmen.
Im folgenden Informationsvideo erfährst du mehr über das Phänomen der „gläsernen Decke“.
„Gläserne Decke“: Informationsvideo
Faire Löhne und Gehälter?
Die Tatsache, dass trotz ihrer herausragenden Qualifikation deutlich weniger Frauen in Spitzenpositionen sind, spiegelt sich auch in den Gehältern wider: Im Jahr 2014 verdienten weibliche Führungskräfte in Deutschland durchschnittlich 26,8 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (Quelle: Eurostat, PDF: 518 KB).
Und auch unterhalb der Führungsebenen werden Frauen immer noch schlechter bezahlt: Bei vergleichbarer Qualifikation, Tätigkeit und Karriere beträgt das Lohngefälle 6 % (das „bereinigte“ Lohngefälle). Auch wenn das Gesetz, das gleichen Lohn für Frauen und Männer in vergleichbaren und gleichwertigen Berufen fordert, seit mehr als 50 Jahren in Kraft ist, bleibt das Lohngefälle in Deutschland eine Tatsache.
Vor diesem Hintergrund enthält der Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Beseitigung des Lohngefälles. Wichtige Gesetze beinhalten hierbei:
- den Mindestlohn
- den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung
- das Elterngeld „Plus“
- das Familienbetreuungsgesetz, welches sich indirekt auf die Lohngleichheit auswirkt
Daneben hat die Bundesregierung zwei wegweisende Gesetze auf den Weg gebracht: Das Gesetz über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verlangt von großen Unternehmen, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett im Januar 2017 das Gesetz zur Förderung der Transparenz der Vergütungsstrukturen verabschiedet. Damit hat es den Weg für mehr Transparenz bei den Gehältern frei gemacht.
Die „Frauenquote“ ist also nur ein Schritt zu mehr Chancengleichheit. Der wichtigste Fortschritt muss in einer neuen Denkweise in den Unternehmen selbst liegen: Sie müssen erkennen, dass sich ein modernes Personalmanagement und transparente Selbstverpflichtungen langfristig positiv auf ihre Gewinne auswirken.
Dieser Artikel wurde auf Englisch verfasst und in der Kategorie „WOMEN IN EXECUTIVE POSITIONS“ auf www.bmwi.de veröffentlicht. Wir haben ihn für euch übersetzt, damit wir uns mit unseren Lesern zu relevanten Themen austauschen können.
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