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Elektrische Geräte werden heutzutage eigentlich überall genutzt. Ob von Zuhause aus, unterwegs oder natürlich auch am Arbeitsplatz. Jedoch gehen von elektrischen Geräten auch Gefahren aus. Dadurch kann schnell ein Betriebsunfall entstehen. Um dies zu verhindern sind regelmäßige Prüfungen der elektronischen Geräte nach DGUV V3 am Arbeitsplatz Pflicht.

In diesem Artikel erfährst du mehr darüber.

Was bedeutet DGUV V3?

DGUV V3 ist die Abkürzung für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung „Vorschrift 3“. Die DGUV V3 ist die Vorschrift zur Sicherheit und Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen.

Wer muss gemäß der DGUV V3 elektrische Geräte prüfen?

Die DGUV Vorschrift 3 ist für jegliche Unternehmen und öffentliche Einrichtung vorgeschrieben, um elektrische Anlagen zu prüfen und so die Sicherheit der MitarbeiterInnen zu gewährleisten. Jedes Unternehmen muss nachweisen können, dass die Vorschriften der DGUV 3 eingehalten werden.

Das Ziel der DGUV V3 ist es MitarbeiterInnen im Betrieb zu schützen. Aus diesem Grund wird eine Straftat begangen, wenn VDE Prüfungen nicht regelmäßig durchgeführt werden. Wenn es zu Schäden kommt, muss nachgewiesen werden, dass eine Geräteprüfung durchgeführt wurde. Ansonsten kann der Schaden nicht erstattet werden.

Was muss geprüft werden?

Grundsätzlich prüft man alle elektrisch betriebenen Anlagen und Geräte. Dies gilt für:

Elektrische Geräte

  • Ortsveränderliche Geräte: Man kann sie während der Handhabung von einem Platz zum anderen bringen. Zum Beispiel: Drucker, Monitor, Kaffeemaschine, Verlängerungskabel, Bohrmaschine
  • Ortsfeste Geräte: Diese Geräte haben keine Tragevorrichtung oder sind zu schwer, um sie leicht zu bewegen. Außerdem gehören auch vorübergehend fest angebrachte elektrische Betriebsmittel dazu. Hierzu zählen: Kühlschrank, Herd, Spülmaschine usw.

Elektrische Anlagen

Elektrische Anlagen sind ein Zusammenschluss von elektrischen Betriebsmitteln. Dazu gehören:

  • Gebäudeinstallation, z.B. Elektrische Verteilungen, Steckdosen, Beleuchtung
  • Personenbeförderungsmittel, z.B. Aufzüge, Rolltreppen, Hebebühnen
  • Heizungs- und Lüftungstechnik, Rolltore, Schranken
  • Brandmeldeanlagen

Elektrische Maschinen

Elektrische Maschinen verfügen in der Regel über elektrische Antriebe (Motoren) und höhere Schutzmaßnahmen (z.B. Not-Aus, Abschrankungen). Elektrischen Maschinen sind zum Beispiel:

  • Produktionsmaschinen, z.B. Roboteranlage, Presse
  • Werkstattmaschinen, z.B. Drehbank, Fräsmaschine
  • Baustellenmaschinen, z.B. Kran

Neben elektrischen Geräten sind auch zahlreiche nicht-elektrische Betriebsmittel zu prüfen, wie z.B. Leitern, Regal- und Lagersysteme sowie Kletter- und Absicherungsgurte.

Wann muss geprüft werden?

Die DGUV V3 legt nicht genau fest, wann elektrische Maschinen und Anlagen geprüft werden müssen. Entsprechende Hinweise gibt es bei Herstellern. Jedoch müssen alle Geräte vor der ersten Inbetriebnahme sowie vor jeder Wiederinbetriebnahme geprüft werden.

Wer kann die Überprüfung durchführen?

Die Überprüfung der elektrischen Anlagen muss von einer Fachkraft durchgeführt werden. Ist eine MitarbeiterIn im Unternehmen zertifiziert, kann sie die regelmäßige Prüfung durchführen. Falls nicht sind ArbeitgeberInnen dazu verpflichtet eine Elektrofachfirma für eine Geräteprüfung zu beauftragen.

Um DGUV Prüfungen durchführen zu dürfen, gibt es gewisse Voraussetzungen. Dazu gehören laut Gesetzgeber eine elektrotechnische Ausbildung oder ein vergleichbares Studium und eine Berufserfahrung in diesem Bereich von mindestens einem Jahr. Zudem sind regelmäßige Schulungen sowie Weiterbildungen erforderlich.

Maximilian Gabler

Maximilian Gabler coacht und berät UnternehmerInnen und Führungskräfte, seit 20 Jahren in allen Themen, die Management, (Unternehmens-) Führung und Digitalisierung betreffen.

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